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  3. -katze-

Beiträge von -katze-

  • ESA zu STW04

    • -katze-
    • 25. Oktober 2009 um 09:21

    Hallo,
    kann mir jemand bitte die Lösung schicken dazu?
    Ich habe noch einen fehler und kann den nicht wirklich finden.
    msittly@gmx.de

    Wäre schon wenn mir zur Abwechslung auch mal jemand hilft :(
    Normal läufts so, das ich den anderen helfe *grumml*

  • Ermittlung des zu steuerndem Einkommen

    • -katze-
    • 20. September 2009 um 10:19

    Ich sitze auch gerade daran.
    Kann mir jemand die Lösung zum vergleichen schicken, bitet?
    msittly@gmx.de


    Falls es wen interessiert, diese Hefte habe ich schon fertig:
    ARBM01 Arbeitsmethodik und Organisation 1 XX2-K06
    BIL01 Organisation u. Formen der doppelten Buchführung 1 XX6-K23
    BWG01 Betriebswirtschaftliche Grundlagen 1 XX4-A23
    BIL02 Praxis der Bilanzierung - Einzelhandelsbuchführung 2 XX5-A09
    DVBI01 EDV für Bilanzbuchhalter 2 XX1-N01
    BWG02 Produktions- und Kostentheorie, Finanzierung 2 XX5-K23
    STW01N Einführung in das Steuerwesen I 3 XX5-K22
    REK01 Einführung in das Rechtswesen I 3 XX3-A21
    BWG03 Betriebliche Funktionsbereiche 3 XX2-K21
    REK02B Einf. i. d. Rechtswesen f. Bilanzbuchhalter 4 XX2-A11
    VWL01 Volkswirtschaftslehre I 4 XX2-K22
    STW02 Einführung in das Steuerwesen II 5 XX7-A23
    KRE01Ü Einführung in die Kostenrechnung/Kostenarten 5 XX2-A18
    BIL03 Praxis der Bilanzierung - Industriebuchführung I 5 XX2-K19
    STW02F Fallstudie Steuerwesen 6 XX2-A08
    VWL02 Volkswirtschaftslehre II 6 XX2-K21
    FIN01 Finanzierung 1 7 XX2-K19
    REK03N BGB - Allgemeiner Teil 7 XX3-A13
    BIL04 Praxis der Bilanzierung - Industriebuchführung II

  • STW03 - Allgemeines Steuerrecht

    • -katze-
    • 20. September 2009 um 09:34

    Hallo,
    ich habe auch Probleme bei STW03, aber bei Heft XX4-A12...
    msittly@gmx.de

  • STW03 - Kurze Kontrolle & Hilfe - bitte !!!

    • -katze-
    • 18. September 2009 um 11:08

    Hallo, hat mir jemand die Lösung zu STW03-XX4-A12 zum vergleichen?
    Ich habe irgend wie einen allgemeinen Hänger weil ich beruflich zu sehr eingespannt bin.
    Ich helfe euch aber gerne auch bei Euren Heften.
    msittly@gmx.de

  • Bil 04

    • -katze-
    • 6. September 2009 um 12:40

    Summenbilanz I: 5.907.000,00
    Saldenbilanz: 3.739.000,00
    Umbuchung: 444.360,00
    Saldenbilanz II: 3.612.560,00
    Inventurbilanz: 2.792.160,00
    Erfolgsbilanz: 950.160,00


    Bei dieser Konstellation ist das die einzige Lösung, esseiden ich habe bei den Buchungen einen extremen Denkfehler...

    Was meint Ihr dazu?

  • Kapitalbedarf

    • -katze-
    • 6. September 2009 um 10:15

    Hallo,
    ich habe jetzt meine Lösungen zu FIN01 bekommen und überraschender Weise habe ich eine 1 bekommen.
    Wer Sie sehen will kann mich anschreiben: msittly@gmx.de

  • Bil 04

    • -katze-
    • 6. September 2009 um 09:57

    Hi,
    kann mir jemand die Betriebsübersicht per Mail schicken (habe Heft XX1-K24). Meine Summen stimmen nicht, aber ich denke meine Buchungssätze sind richtig und jedesmal wenn ich es korrigiere komme ich auf ein anderes Ergebnis und schiebe so langsam eine Krise :(
    msittly@gmx.de

  • Kapitalbedarf

    • -katze-
    • 30. August 2009 um 12:10

    Ich denke eher Anzahlungen haben nichts mit dem Kapitalbedarf zu tun.
    Ich denke eher, das ist eine Frage der Liquidität des Unternehmens.

    Bei Vorauszahlungen an Lieferanten verringere ich meine Liquidität, brauche aber das gleiche Kapital um Waren zu beziehen als vorher auch.
    Bei Vorauszahlungen des Kunden muss ich das gleiche Produktionskapital bringen, komme aber früher an Liquidität.
    Kapitalbedarf ist aber er selbe.

  • Einsendeaufgabe STW02, Aufgabe 4, ILS

    • -katze-
    • 26. Juni 2009 um 07:32

    Hi Lucky,
    ach Bullshit, hast ja recht :(
    Naja, ich denke ich bin jetzt soweit durch und schicke das mal zur Korrektur.
    Wie es ausgegangen ist sage ich Euch danach :)
    Grüße
    Die Mietze

  • Einsendeaufgabe STW02, Aufgabe 4, ILS

    • -katze-
    • 25. Juni 2009 um 16:24

    Huhu,

    ich habe jetzt bei a) folgende Lösung:

    Steuerbilanzgewinn 2006 100.000,00
    HINZURECHNUNGEN
    + verdeckte Gewinnausschüttungen §8 Abs. 3 KStG Gehalt 20.000,00
    + verdeckte Gewinnausschüttungen §8 Abs. 3 KStG Miete 10.000,00 30.000,00
    + Körperschaftsteuer-VZ 10.000,00
    + Rückstellung Körperschaftsteuer 20.000,00
    -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    = Gewinn nach Hinzurechnungen 160.000,00
    ABZÜGE
    ./. steuerfreie Investitionszulage 40.000,00
    -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    = Gewinn & zu versteuernder Gewinn (Bemessungsgrundlage) 120.000,00
    = davon 25% ergibt die festzusetzende Körperschaftsteuer 30.000,00

    Aber bei b) verstehe ich das nicht...

    Zitat

    on dem bei Katze genannten Ergebnis müssen noch die 16.000 Kapitalertragsteuer abgezogen werden.

    ... warum 16.000 Euro abziehen?
    Die Kapitalertragssteuer ist doch 30%.
    Sprich von den 80.000 wären 30 % = 24.000 und nicht 16.000 (20%)
    Meine Lösung zu b) sieht momentan so aus:
    Gewinnausschüttung 80.000 €
    Davon 50% nach §3 Nr. 40 EStG 40.000 €
    + Zinseinnahmen Festgeld 10.000 €
    = Einkünfte aus Kapitalvermögen 50.000 €
    ./. Sparerfreibetrag (wurde in 2007 gesenkt) 750 €
    ./. Werbungskosten-Pauschbetrag §9a Nr.2 EStG 51 €
    = zu versteuernde Einkünfte 49.199 €
    ./. Sonderausgaben Pauschbetrag §10c EStG 36 €
    = zu versteuerndes Einkommen 49.163 €
    ‚* Persönlicher Steuersatz von 35% 17.207,05 € = Einkommensteuer


    Zur Vervollständigung auch gleich die anderen Aufgaben angeschlossen:

    Aufgabe 1
    Gewinn §7 GewStG 120.000,00
    + Schuldzinsen 50% §8 Nr. 1 GewStG
    100.000 Euro * 8% 8.000,00
    Davon 50% 4.000,00
    + Miet/Pachtzinsen 50% §8 Nr. 7 GewStG
    Pacht 30.000,00
    WG 140.000,00 (da über 125k)
    Davon 50% 85.000,00
    ./. Kürzung des Einheitswerts §9 Nr. 1 GewStG
    120.000,00
    Davon 140% (§121 a BewG) 168.000,00
    Davon 1,2% 2.016,00
    = Gewerbeertrag 206.984,00
    = Rundung gemäß §11 Abs 1 GewStG 206.900,00
    ./. Freibetrag §11 Abs 1 GewStG 24.500,00
    = verbleibender Gewerbeertrag 182.400,00

    Steuerberechnung Staffel nach §11 Abs. 2 GewStG:
    Für die ersten 12.000,00 1% 120,00
    Für die zweiten 12.000,00 2% 240,00
    Für die dritten 12.000,00 3% 360,00
    Für die vierten 12.000,00 4% 480,00
    Für die restlichen 134.400,00 5% 6.720,00
    = Gewerbesteuermessbetrag 7.920,00
    ‚* Gewerbesteuerhebesatz Mainz 450%
    = Gewerbesteuer 35.640,00


    Aufgabe 2
    Ausgehend davon, dass alle Unternehmer nach §13 Abs. 1 Nr. 1a UStG Soll-Versteuerer sind:

    Unternehmer/Mensch


    Umsatzsteuer
    Vorsteuer

    A


    570,00 Euro im Januar 2007
    Keine

    B


    1.520,00 Euro im März 2007
    570,00 Euro im Januar 2007

    C


    2.090 Euro im April 2007
    1.520,00 Euro im März 2007

    D


    1.277,31 Euro im Juni 2007
    2.090,00 Euro im April 2007

    K


    Keine
    Keine


    Aufgabe 3
    a) Sonstige Leistungen im Sinne des §3 Abs. 9 UStG
    b) Steuerbar , da sonstige Leistung als Unternehmer im Rahmen des Unternehmens im Inland gegen Entgelt nach §1 Abs. 1 UStG.
    Steuerpflichtig, da kein Ausschluss nach §4 UStG, sonstige Leistung als Unternehmer im Rahmen des Unternehmens im Inland gegen Entgelt nach §1 Abs. 1 UStG.
    c) Die Umsatzsteuer beträgt 638,65 Euro ((5.000/119)*19) und ist im März fällig, da die sonstige Leistung im März komplettiert wurde.

  • Einsendeaufgabe STW02, Aufgabe 4, ILS

    • -katze-
    • 24. Juni 2009 um 16:49

    Hallo, vielleicht könnt Ihr mir ja auch helfen.

    Ich habe für den 2006er Fall folgende Lösungen errechnet, allerdings noch nicht abgegeben. Will das erst noch checken. Was haltet Ihr davon:

    Aufgabe 4
    a)
    Steuerbilanzgewinn 2006 100.000,00
    + verdeckte Gewinnausschüttungen §8 Abs. 3 KStG Gehalt 20.000,00
    + verdeckte Gewinnausschüttungen §8 Abs. 3 KStG Miete 10.000,00 30.000,00
    -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    = zu versteuerndes Einkommen 130.000,00
    ./. Körperschaftsteuer-VZ 10.000,00
    -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    = Bemessungsgrundlage 120.000,00
    = davon 25% ergibt eine festzusetzende Körperschaftsteuer von 30.000,00
    -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Diese Lösung geht davon aus, dass 1. Die Rückstellung bereits im Steuerbilanzgewinn berücksichtigt wurde, ebenso ausgehend davon, dass die steuerfreie Investitionszulage nicht Gewinnerhöhend war.

    Ausgehen davon, dass die Rückstellung noch gebucht werden muss wäre der Gewinn 80.000 Euro + verdeckte Gewinnausschüttungen i.H. von 30.000 Euro abzüglich der Vorauszahlungen 10.000 Euro und aus der daraus resultierenden Bemessungsgrundlage von 100.000 ergäbe dies eine festzusetzende Körperschaftsteuer von 25.000 Euro.

    Ausgehend davon, dass die steuerfreie Investitionszulage den Gewinn erhöht hat wäre der Gewinn 100.000 Euro + verdeckte Gewinnausschüttungen i.H. von 30.000 Euro abzüglich der Investitionszulage von 40.000 Euro abzüglich der Vorauszahlung 10.000 und aus der daraus resultierenden Bemessungsgrundlage von 80.000 ergäbe dies eine festzusetzende Körperschaftsteuer von 20.000 Euro.

    Ausgehend davon, dass sowohl die Rücklage noch nicht gebucht wurde als auch die steuerfreie Investitionszulage den Gewinn erhöht hat, wäre der Gewinn 80.000 Euro zuzüglich verdeckte Gewinnausschüttungen i.H. von 30.000 Euro abzüglich der Investitionszulage von 40.000 Euro abzüglich der Vorauszahlung 10.000 und aus der daraus resultierenden Bemessungsgrundlage von 60.000 ergäbe dies eine festzusetzende Körperschaftsteuer von 15.000 Euro.


    b)
    Gewinnausschüttung 80.000 €
    Davon 50% nach §3 Nr. 40 EStG 40.000 €
    + Zinseinnahmen Festgeld 10.000 €
    = Einkünfte aus Kapitalvermögen 50.000 €
    ./. Sparerfreibetrag (wurde in 2007 gesenkt) 750 €
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    ./. Sonderausgaben Pauschbetrag §10c EStG 36 €
    = zu versteuerndes Einkommen 49.163 €
    ‚* Persönlicher Steuersatz von 35% 17.207,05 € = Einkommensteuer

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