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Verfassungsmäßigkeit

  • tarantel
  • 6. Januar 2006 um 23:54
  • Erledigt
  • tarantel
    Benutzer
    Beiträge
    95
    • 6. Januar 2006 um 23:54
    • #1

    hi.

    hab ne kleine frage aus dem bereich öff-recht:

    der bundesgesetzgeber möchte das wahlrecht zum deutschen bundestag vereinfachen und künftig ein reines verhältnismäßigkeitswahlrecht einführen. wäre dies verfassungsgemäß?

    mit anderen worten, es soll die mehrheitswahlt abgeschaft werden??

    tja, hab leider selbst kein plan. kann dazu nichts finden..

    mfg
    tarantel

    "Politiker, so sagt man, benutzen Ökonomen wie Betrunkene Laternen.
    Sie suchen nicht Licht, sondern Halt"

    Alfred Marshall

  • EF242
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    22
    • 7. Januar 2006 um 14:50
    • #2

    Kann nur mit Hesselberger: Das Grundgesetz, 10. Aufl., Bonn 1996, Art. 38, Rn. 9 antworten:

    "Art. 38 Abs. 1 GG enthält wichtige Grundsätze über die Ausgestaltung der Wahl, aber keine Entscheidung für oder gegen eines der beiden eben dargestellten Wahlsysteme (Mehrheitswahl und Verhältniswahl). Vielmehr ist dies Aufgabe des einfachen Gesetzgebers. Dieser hat in dem gemäß Art. 38 Abs. 3 GG erlassenen Bundeswahlgesetz das Verhältniswahlrecht mit dem Mehrheitswahlrecht kombiniert".

    Nach dem gleichen Autor ist das Verhältniswahlrecht nicht als verfassungswidrig dargestellt. Der Wechsel ginge womöglich also....

    Grüße, EF

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