Hi!
Hier mal ein paar Ansätze:
Das Geschenk für Fritz geht in Ordnung. Bei dem Verkauf ist Vorsicht geboten, da Fritz noch keine Verträge abschließen darf und durch den Verkauf nicht nur rechtlich bevorteiligt wird, sondern auch eine Gegenleistung erbringen muss.
Dieser Vertrag ist also schwebend unwirksam, bis ein Erziehungsberechtigter von Fritz zustimmt. Wenn das der Fall ist, so ist das Geschäft in Ordnung, denn Eugen darf die Münzen eigenhändig kaufen, da er volljährig ist.
Der Kauf der Stereoanlage von Fritz bedarf der Erlaubnis seiner Eltern. Ist diese nicht da, so ist der Vertrag unwirksam. Zudem ist dann noch zu prüfen, ob der Vertrag zwischen Eugen und Fritz rechtsiwrksam war (d.h. Einwillung von Fritz` Vater/Mutter?).
Wenn nicht, muss Eugen Schadensersatz zahlen.
Sooooo, meine Rechtskenntnisse sind schon wieder halb verflogen, aber so in etwa dürfte es der Fall sein.
Gruß, Dustin