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  3. Sonja E.

Beiträge von Sonja E.

  • Problem nach einem Autounfall

    • Sonja E.
    • 18. August 2005 um 10:46

    Hallo Mirja,
    wollte mal nachfragen, wie die Unfallsache ausgegangen ist.

    Gruß
    Sonja

  • GeburtstagsgrÜsse...

    • Sonja E.
    • 17. August 2005 um 16:10

    ...an Strolch.

    Ich wünsche Dir alles Gute für Heute und hoffe, dass Du richtig abfeierst, denn das Wetter ist perfekt.

    Alles Gute weiterhin.

    Gruß
    Sonja

  • Maschinenstd-satz anrechnen beim Produktionsengpass?

    • Sonja E.
    • 16. August 2005 um 00:42

    Hallo Strolch,
    ich war mir ehrlich gesagt nicht sicher, ob ich einem Lieferanten den gesamten "entgangenen" Gewinn anrechnen kann.
    Bei meiner überlegung ging es um einen Fixtermin, welcher nicht eingehalten worden ist und irgendwann sind mir diesbezüglich die Stundensätze eingefallen.

    Nun werde ich die Antwort mit einbauen.

    Danke für Deine schnelle Antwort. :star:

    Gruß
    Sonja

  • Maschinenstd-satz anrechnen beim Produktionsengpass?

    • Sonja E.
    • 16. August 2005 um 00:10

    Hallo,
    kann ich einem Lieferanten den Maschinenstundensatz anrechnen, wenn durch seine verspätete Lieferung ein Produktionsengpass eingetreten ist?
    Oder welche Möglichkeiten gibt es noch?

    Gruß
    Sonja

  • Vertragsstörungen

    • Sonja E.
    • 15. August 2005 um 16:10

    Ein Lieferungsverzug liegt ja bei der Aufgabe vor, aber ist es nicht auch Fixgeschäft?
    Oder bedeutet Fixgeschäft: am 23.Aug.05 muss die Ware am Erfüllungsort sein?
    Hier wird ja nur "innerhalb von 2 Wochen" angesprochen.

    Bin mir da etwas unsicher.

    Gruß
    Sonja

  • Zielformulierung

    • Sonja E.
    • 3. August 2005 um 08:02

    Hallo,
    schau doch mal unter Wikipedia nach, aus dem Text kann man gut eine Antwort formulieren.

    Denk mal an den "Markt", Wettbewerb...

  • Fonds

    • Sonja E.
    • 2. August 2005 um 18:33

    Hallo Ihr zwei,
    wie Ihr auch schon geschrieben habt: KEIN STREIT.

    Ich wollte auch nur wissen ob hinter meinem Gehörten etwas dran ist.
    Natürlich , wenn ich soetwas machen sollte, werde ich das nicht im Forum mit jemanden klären, denn das wird sonst ein bißchen zu privat.

    Aber das Thema ist anscheinend interessant.
    Werde mich mal etwas im Internet durch wuseln.

    Gruß
    Sonja

  • Fonds

    • Sonja E.
    • 2. August 2005 um 11:03

    Ja super, mit dieser Antwort kann ich doch schonmal leben.

    Wie sehe das denn z.B. für einen Familienvater aus (Ende 20) 1Kind + Frau und Laufzeit soll 35 Jahre betragen. Lohne sich das oder eher abraten?
    Vielleicht eine Summe von 100 EUR im Monat einzahlen - ich weis nicht, ob man mit dieser Summe richtig liegt?

    Viele Grüße
    Sonja

  • Fonds

    • Sonja E.
    • 1. August 2005 um 22:20

    Ich habe auf einer Feier nur mal etwas aufgeschnappt und möchte gerne wisse, ob da was dran ist.

    Ist ein Fond besser als eine Lebensversicherung?
    Wenn ja, warum wird man diesbezüglich nicht genauer aufgeklärt?

    So viel wie ich noch weis, hat der Spiegel ca. 1998 geschrieben:

    Lebensversicherung = legaler Betrug

    Mir geht es nur drum, zu wissen, was hinter dieser Aussage stecken könnte?!

  • Fonds

    • Sonja E.
    • 1. August 2005 um 09:49

    Hallo,
    kann mir bitte jemand etwas über Fonds erzählen oder sogar eine "lesbare" Internetseite anbieten?

    Ich möchte mich privat etwas darüber informieren.

    Gruß
    Sonja

  • Vertragsstörungen

    • Sonja E.
    • 1. August 2005 um 09:26

    Hallo Hayfu,
    vielen Dank für Deine Mithilfe. Das hat mir erstmal weitergeholfen.

    Hatte ich vergessen mit bei zu schreiben, dass es Unternehmer sind, aber das hast Du ja mit beigefügt.

    Gruß
    Sonja

  • Vertragsstörungen

    • Sonja E.
    • 30. Juli 2005 um 00:52

    Hallo,
    ich möchte wissen, ob ich mit dieser Antwort richtig oder falsch liege oder sogar etwas vergessen habe.

    Fragestellung:
    Das Material, das von der Firma ... geliefert wurde, entsprach in der Zusammensetzung und Haltbarkeit nicht dem des Erstmusters, so dass bei dessen Verarbeitung mit Reklamationen der Kunden zu rechnen ist.

    Welche Vertragsstörung liegt vor und welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich daraus; wie soll ich als Einkaufsleiter reagieren?

    Mein bisherige Antwort:

    Aufgabe 1.2 a)
    Nach §433 BGB gibt es Vertragstypische Pflichten bei einem Kaufvertrag. Ein Verkäufer (Fa. Malutta GmbH) ist nicht nur verpflichtet, die Sache (Material) zu liefern und das Eigentum an den Käufer zu übergeben. Nein, die Sache muss auch frei von Sach- und Rechtsmängel sein.

    Ich als Einkäufer der Fa. AQE AG werde mich auf § 437 BGB (Rechte des Käufers bei Mängeln) berufen.
    Ist die Sache mangelhaft, so können wir, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen, folgendes Verlangen:
    - Nacherfüllung nach §439 BGB Abs. 1+2
    die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache. Dazu hat der Verkäufer, also Fa. Malutta GmbH, zum Zweck der Nacherfüllung die erforderlichen Aufwendungen aufzunehmen (Transportkosten, Wegekosten, usw.)

    Der Verkäufer hat sich auch an den §443 BGB Abs. 1 (Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie) zu halten. Denn hierbei übernimmt die Fa. Melutta GmbH automatisch eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält. So stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie.

    Wäre das Material an den Endverbraucher, also dem Kunden gekommen, so hätten die Kunden das Recht nach §323 BGB (Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung) oder nach §441 BGB Abs. 1 (Minderung).
    Welcher § jetzt nun zutrifft, kommt auf die Benutzung des Materials an.


    Über Antworten würde ich mich freuen. :)

    Gruß
    Sonja

  • Freihandelszone / Globalisierung

    • Sonja E.
    • 28. Juli 2005 um 10:58

    Definition Freihandelszone:
    Wenn keine Zollschranken oder sonstige Beschränkungen den Handels- und Dienstleistungsverkehr zwischen Staaten behindern, also Güter frei zwischen den Staaten ein- und ausgeführt werden können, spricht man von Freihandel.
    Staaten, die sich zu einer solchen zollfreien Gemeinschaft zusammengeschlossen haben, bilden gemeinsam eine Freihandelszone.
    Deren Ziel ist es, durch ungehinderten internationalen Handel den Wohlstand der Völker zu erhöhen.
    Die EFTA (Europäische Freihandelszone) und NAFTA (nordamerikanische Freihandelszone) sind solche Organisationen. Die Welthandelsorganisation WTO bemüht sich um den Abbau von internationalen Zoll- und Handelsschranken.

    Definition Zollunion:
    Als Zollunion bezeichnet man einen Zusammenschluss von Staaten, die ein gemeinsames Zollgebiet bilden.
    Neben der Abschaffung von Binnenzöllen und anderen Handelsbeschränkungen ist die Zollunion - anders als eine reine Freihandelszone - dadurch gekennzeichnet, dass die Mitgliedsstaaten einen gemeinsamen Zolltarif gegenüber Drittländern anwenden.
    Sie wird mit einheitlichen Zollsätzen belastet.


    Wie man von den Definitionen von Freihandelszone und Zollunion ersehen kann liegt der Unterschied zwischen den Zusammenschlüssen von Staaten (Zollunion) und den zollfreien Gemeinschaften die sich zusammengeschlossen haben (Freihandelszone).
    Die Freihandelszone ist ein abkommen der Güter, Kapital und Dienstleistungen, aber nicht von Arbeitskräften. Die Immigration wurde in dieser Zone nicht mit eingebunden.

    Ich hoffe ich konnte Dir etwas weiterhelfen.

    Gruß
    Sonja

  • Ermittlung der relativen Häufigkeit

    • Sonja E.
    • 20. Juli 2005 um 11:55

    Hallo Picasso,
    dass Problem zwecks "über dem Tellerrand lernen" hatten wir letztens bei einem anderem Thema hier im Forum.
    Wir Fernschüler müssen uns an den ihren Lehrheften halten, man kann zwar etwas ausführlich werden, aber nur mit einer gewissen Vorsicht.

    Das gleiche Problem hatte ich bei TKÖ.
    Nur weil ich zu sehr recherchiert habe, kam eine 2 dabei raus.
    Aber trotzdem lasse ich mich von denen nicht unterkriegen, ich gebe denen Antworten aus dem Lehrheft und suche weitere Antworten aus dem Internet allgmein.

    Meine Antwort bei PWI02 lt. (kurz und knapp):
    - Fehlerverhütungskosten stehen in einem gegenläufigen Zusammenhang zu den Fehlerkosten
    - Auftragsfixe bzw. Auflagenfixe Kst. stehen in einem gegeläufigen Zusammenhang zu den Lagerkosten.
    Sowohl bei den Gesamtkosten aus Lagerkosten und Rüstkosten als auch bei den Gesamtkosten aus Fehlerverhütungskosten und Fehlerkosten findet sich der optimale (minimale) Wert im Schnittpunkt der beiden Kostenverläufe.

    Diese Antwort hat für den Dozenten gereicht.
    Natürlich würde diese Antwort nicht für die Uni und so zählen. Verständlich.

    Gruß
    Sonja

  • Lottogewinn anlegen

    • Sonja E.
    • 19. Juli 2005 um 13:58

    Natürlich würde ich privat einen Lottogewinn (träum) nicht auf ein Sparbuch einzahlen, aber nun ja, wie Du schon geschrieben hast, in der Aufgabe gilt diese Antwort.

    In vielen Beiträgen merkt man den Unterschied zwischen Uni und Fernschule...

    Gruß
    Sonja

  • Lottogewinn anlegen

    • Sonja E.
    • 19. Juli 2005 um 13:48

    @ Markus:
    natürlich ist es schade oder auch lächerlich, dass man diese Frage mit dem "Sparbuchbeispiel" beantworten kann, aber in irgendeinem Beitrag hat Picasso auch schon geschrieben, dass viele Themen nur angeschnitten werden und nicht näher drauf eingegangen wird.
    Es sind keine Entschuldigungen, nur wo sollen wir die Zeit noch hernehmen um uns diverse Wissenslücken zu stopfen, ohne das man z.Bsp. was falsches lernt oder interprätiert?!
    Wir haben halt nicht die Möglichkeiten wie die Studenten auf einem Campus.

    Naja, ich möchte jetzt auch keinen angreifen, jeder setzt sich ins Zeug um sein Studium zu beenden.
    Die Fernschüler können ihr Studium nur damit beenden, was in den Lehrheften angesprochen wird.
    Wenn einem ein Thema näher interessiert, so hat er auch noch andere möglichkeiten...
    :)
    Gruß
    Sonja

  • Nachtruhe - welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es?

    • Sonja E.
    • 19. Juli 2005 um 10:47

    Hallo,
    schaut Euch mal z.Bsp. den §117 OwiG Unzulässiger Lärm an.
    Über das Umweltinformationsgesetz (UIG) kann man sich informieren, welche Behörde für sie zuständig ist.
    Das Unternehmen kann mit den umliegenden Nachbarn kompromisse eingehen.
    z.Bsp. Lastzüge dürfen nur noch von 05.00 - 23.00 Uhr fahren; Türen nicht extrem laut zuschlagen; Mitarbeiter sollen sich leiser Unterhalten usw.
    Sollten Kompromisse nichts nützen, kann man auch eine Einstweilige Verfügung beantragen.

    Vielleicht hilft das etwas weiter...

    Gruß
    Sonja

  • Aufgabe Scheckzahlung

    • Sonja E.
    • 19. Juli 2005 um 10:41

    Hallo,

    nach Art. 28 ScheckG ist der Scheck bei Sicht der Bank zahlbar, wenn alle Aufgaben zutreffen (Art.1 ScheckG Bestandteile).
    Der Scheck wurde binnen 8 Tagen eingereicht (Art. 29 Abs.1+4 ScheckG Vorlegungsfristen).
    Die Bank hatte den Scheck eingelöst, da der Widerruf (Art. 32 ScheckG widerruf des Schecks) erst nach Ablauf der Vorlegungsfrist wirksam ist.
    Hr. Raffke kann sich zwar beschweren, aber die Bank kann sich auf Art. 32 ScheckG berufen.

    Nach §433 BGB (Vertragliche Hauptpflichten) sind beide Parteien (Verkäufer und Käufer) eine Vertragspflicht eingegangen.
    Der Verkäufer hat die Ware Termin gerecht geliefert. Nun muss Hr. Raffke nach §363 BGB (Beweislast bei Annahme als Erfüllung) beweisen, dass die gelieferte Ware mangelhaft ist.
    Da der Vertrag nicht ordnungsgemäß von statten gegangen ist, kann der Lieferant, die Ware wieder abholen, da er noch ein Anspruch auf sein Eigentum besitzt (§905 BGB Herausgabeanspruch).

    Diese zwei Absätze haben für meine Beantwortung gereicht.

    Gruß
    Sonja

  • Lottogewinn anlegen

    • Sonja E.
    • 18. Juli 2005 um 17:50

    Hallo Doerte,
    das ganze soll nicht im "engeren Sinne" interpretiert werden.
    Diese Aufgabe erscheint im Fernkurs unter Rechtskunde.

    Ich hatte Aktien mit eingebracht, weil in diesem Lehrheft über Aktien gesprochen wird, also das Thema wird kurz angeschnitten. Und das gleiche gilt für Sachwerte.
    So wie ich mich noch daran erinner!

    Aber wenn man das Wort Zinsen im engeren Sinne interpretiert, gehören diese Beispiele nicht mit hinein, da hast Du recht.

    Gruß
    Sonja

  • Lottogewinn anlegen

    • Sonja E.
    • 18. Juli 2005 um 15:53

    Hallo,
    hier sind meine Antworten zu den Fragen, die ich vor einigen Monaten beantwortet habe.

    zu a)
    Ihm stehen viele Möglichkeiten offen:
    - festverzinsliche Wertpapiere
    - Aktien kaufen
    - Immobilien- oder an Rentenfonds beteiligen
    - Sparbücher
    - Sachwerte wie Gold, Silber, u. Ä.

    Ich habe das Sparbuch angeboten. und einige positive Beispiele gegeben.

    zu b)
    er geht zu seiner Bank, wo ihm ein Sparangebot vorgelegt wird usw. ein bisschen weiter ausführen

    zu c)
    Wertpapiere kann er bei seiner Bank hinterlegen. Diese ist verpflichtet, die Wertpapiere ordnungsgemäß und pflichtbewusst zu bewahren.
    Diese Papiere werden als Orderpapiere entgegen genommen.
    Zusätzlich habe ich das "Orderpapier" definiert.

    Dies sind meine Antworten gewesen, ich denke mal, andere haben andere Beispiele.

    Viel glück
    Gruß
    Sonja

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