Hallo Denny,
hier ein kleiner Tip, schau dir mal den §89 an.
Nach §89b billigt das Gesetz dem Handelsvertreter einen Provisionsausgleich für zukünftig entgangene Provisionen ...
LG
Sandra
Hallo Denny,
hier ein kleiner Tip, schau dir mal den §89 an.
Nach §89b billigt das Gesetz dem Handelsvertreter einen Provisionsausgleich für zukünftig entgangene Provisionen ...
LG
Sandra
Hallo Jolie,
eine Freundin hat sich in Ottersberg für den Studiengang Kunsttherapeutin beworben, sie ist einfach zu der Schule hin gefahren (mit Voranmeldung natürlich) und hat sie nachgefragt, was die Mappe ungefair enthalten muss und worauf besonders wert gelegt wird. Das gleiche hat sie in Hildesheim getan und bei beiden schulen wurde ihr genau erklärt was die Schulen erwarten.
Zudem hat sie so auch noch ein paar Studeten kennengelern mit denen sie sich vorher ausgetauschen konnte!
LG
Sandra
Hallo Anjuli,
Bei meiner Schwester die jetzt im Wintersemester ihr Studium Soziale Arbeit anfängt wurde ein halbjähriges Parktikum im Sozialen Bereich verlangt.
Zudem hat sie jetzt schon vier zusagen zu Hause liegen und von den anderen FH erwartet sie jetzt in den nächsten Tagen eine Meldung.
So wie ich das mitbekommen muss sie sich sogar schon bei den ersten bis zum 15 August einschreiben.
Auch auf die gefahr hin das mich jetzt einige Leute vielleicht auslachen, aber wie heißt das noch imitrikulation?? Oder so??
Schau doch einfach mal bei einigen FH auf die Internet Seite dort werden bestimmt schon einige deiner Fragen beantwortet. Zum Beispiel wann "Bewerbungsschluss" ist dies ist nämlich auch von FH zu FH unterschiedlich.
Ich hoffe ich konnte ein wenig weiter helfen.
LG
Sandra
Ich bin auch für die 0 Promille grenze hier in deutschland ich kann und will einfach nicht kapieren warum einige Leute sich die kaum noch gehen können meinen sich hinters Steuer setzen zu müssen.
Jede Party rege ich mich darüber auf. Wenn man schon so viel fürs Trinken ausgibt fallen die paar Groschen für Taxi doch auch nicht mehr auf!
Eins ist sicher mich wird man nie mit Alkehol hinter Steuer erwischen und ich würde auch allen Leuten das gleiche raten.
:nunu: ![]()
Kann mir evtl jemand bei den Aufgaben helfen?
Aufg. 8.
Scheck für Steuerberater (incl. 16% UST) 3480€
für Beratung bei der UST (1/3), Gewst. (1/3) und ESt. Erklärung.
Aufg. 14.
Der Börsenwert von Wertpapieren des Anlagevermögens mit einem Kaufpreis von 15.000€
beträgt am 31.12 14.000€
a) Wie viele € stehen in der Bilanz?
b) Wie ist zu buchen?
Aufg. 15)
Der Börsenwert von Wertpapieren des Umlaufvermögens mit einem Kaufpreis von 8.000€
beträgt am 31.12 8.500€
a) Wie veile € stehen in der Bilanz?
b) Wie ist zu buchen?
LG
Sandra
Von mir gibt es auch ein herzlich willkommen.
Ich hoffe dir hilft Study Board genauso wie mir. Viel spaß beim erkunden!!
:roll:
LG
Sandra
Kann mir evtl jemand bei den Aufgaben aus diesen Heft Helfen? Im Heft find ich dazu nichts.
Edit [by Markus]: Die Aufgabe ist nun in folgendem Thread zu finden:
:ha: Buchungssätze
Hallo Cori,
Aber ohne gewähr ich hab das Heft selber noch nicht eingeschickt! Aber das ergebniss müsste stimmen.
5000x 1.04 ( hoch18 ) = 10,129,0825
25000 - 10,129,0825= 14,870,9175
14.870,9175 = 1.04 ( hoch18 ) -1
----------------------10,4 - 1
14.870.9175 = 1,02581651
--------------------------0,04
14.870,9175 = 25,6454
= 579,87
LG
Sandra
Da bin ich ja zum ersten mal froh, das meine Auto keine 260Km fährt!
Hallo Strolch,
die rechtliche Stellung der Betriebstätten spielt insofern eine Rolle, wenn die Betriebstätten rechtliche und juristisch Selbständig sind ist das Errichten getrennter Finanzbuchhaltungen vorgeschrieben. So weit bin ich ja schon.
Ich weiß nur leider auch nicht welche Entscheidung ich begründen soll!
Ich würde die gegebene Aussage ja als Falsch einstufen. Nur leider fällt mir nicht wirklich eine Begründung ein.
LG
Sandra :boah:
Und nocheinmal ich!
Mein Problemfrage lautet:
"Ob Zentralisation oder Dezentralisation des Rechnungswesens gewählt wird solltes ausschließlich aufgrund der Höhe der durch jeweilige Organisationsform verursachten Kosten entschieden werden."
Bitte begründen Sie Ihre entscheidung.
Ich denke doch das hat was mit der rechtlichen Stellung der Betriebsstätten, der räumlichen trennung zwischen den Betriebsstätten und der wirtschaftlichen Eigenständigkeit der betriebsstätten zu tun oder nicht?
Sandra
hallo Leute,
kann mal jemand Kontrollieren ob ich richtig liege.
Ordnen Sie den Begriffen "Auszahlung - Ausgabe - Aufwand - Kosten - Leistung - Ertrag - Einnahmen - Einzahlung" die folgenden Wertebewegungen zu:
a) RSTeinkauf auf Ziel (Ausgabe?
b) Einlage eines OHG-Gesellschafters auf das Bankkonto der OHG Einnahmen ?
c) Entnahme von HST aus dem Beschaffungslager Aufwand oder Kosten??
d) Tilgung eines erhaltenen Darlehens. Auszahlung?
e) Begleichung einer Lieferantenrechnung per Bank Auszahlung ?
f) Bestandsmehrung an Fertigerzeugnissen Leistung ?
g) Barverkauf einer Schreibmaschine zum Buchwert. Einzahlung?
h) Verkauf von Waren auf Ziel Einnahmen ?
i) Gutschrift von Zinsen auf dem Bankkonto Ertrag?
Ich hab mir die Erläuterungen der Begriffe mitlerweile so oft durchgelesen das ich sie gar nicht mehr voneinander unterscheiden kann!
LG
Sandra
Hallo Kathrin,
auch im Sammelthread für die SGD Leute musst du schon etwas konkreter werden. Bei welcher aufgabe hängst du denn??
Gruss Sandra
Hallo KritzZ,
Auf die schnelle ist mir jetzt nur der Satz, "Der tägliche Umgang mit Menschen reizt mich sehr" aufgefallen.
Ich würde ehr schreiben "Besonders wichtig ist mir der Umgang mit Menschen" oder ähnliches.
Gruss Sandra
Hallöle,
A) Zwischen F und D ist ein Kaufvertrag zustande gekommen (§§433 ff. BGB)
B) Der Vertrag ist gültig, F und D waren sich einig F hat das Auto übergeben und D hat den Kaufpreis entrichtet
d) Da F das Auto durch unberechtigte Wegnahme in Besitz bekommen hat, hat B das REcht auf herausgabe (1007BGB). Diese Möglichkeit greift hier aber nicht, da F das Auto nicht mehr im Besitz hat, weil er dies an D verkauft hat und D dies im guten Glauben erworben hat (§932BGB)
e) B kann keine Ersatzansprüche geltend machen. F hatte das Auto besorgt und er hat dies auch zwangsläufig bezahlt und somit rechtmäßiger Eigentümer geworden (929ff.BGB) er stand auch im Fahrzeugbrif drin, es gibt keinen beweiß, das das Geld von B stammte.
Gruss Sandra
Hallo Palmus und herzlich willkommen bei Study-Board
Deine Frage wurde am 24.02.2005 schonmal von Biene gestellt, dort findest du auch die Antwort dazu.
Gruss
Sandra
Hallo,
ich schließ mich mal an und wünsch dir auch viel Spaß hier.
Gruß Sandra
Danke hayfu,
da bin ich wohl völlig aufm Holzweg gewesen!!
BIs heut abend Sandra
Hallo,
HILFE auch hier hab ich einen anderen Lösungsansatz.
Die Mangelfreiheit der Kaufsache gehört nach § 433 BGB zur Erfüllungspflicht des Verkäufers.
Daher ist der Käufer bei Vorliegen eines Schachmangels, welcher hier lt. §434 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 BGB (Fehlende Eignung für die vorausgesetzte Verwendung) vorliegt, berechtigt und verpflichtet, vor allen anderen ihm zustehen den Rechten gegenüber dem Verkäufer die ordnungsgemäße Vertragserfüllung zu verlangen und so einen Nacherfüllungsanspruch geltend zu machen (§437 Absatz 1 Nr1 BGB).
K kann folglich nach §439 BGB Nacherfüllung verlangen (§437 Absatz 1 Nr 1 BGB). Der Anspruch auf Lieferung von den Vertraglich vereinbarten 20 Fenstern mit den entsprechenden Eigenschaften scheint zuzustehen.
Indes hat der Verkäufer das Recht, die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn Sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist (§439 Absatz 3 Satz 1 BGB).
Sowie der Nacherfüllungsanspruch nicht möglich ist, oder der Verkäufer diese verweigert, steht dem Käufer gemäß §437 Abs 1 Nr2 BGB das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder, statt des Rücktritts, den Kaufpreis zu mindern.
Für den Rücktritt sind die Vorschriften der §440, 323 und 326 Absatz 5 BGB anzuwenden, d.h. grundsätzlich kann der Käufer erst nach einer erfolglosen abgelaufenen Fristsetzung den Rücktritt erklären.
Gruss
Sandra
Hallo Leute,
Mich beschäftigt gerade die gleiche Frage ich hab folgenen Lösungsansatz, bin mir aber auch überhaupt nicht sicher!
Die Vorraussetzung von §280 Absatz 1 und 3 BGB sowie § 281 BGB liegen vor. Folglich kann K von V Schadenersatz statt der Leistung gemäß §281BGB verlangen.
§281 Satz 1 besagt, soweit der Schuldner die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt, kann der Gläubiger unter den Voraussetzung des §280 Abs1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat.
Der Schaden beträgt 2000€. Der Anspruch gegen V aus die Lieferung der 500Sonnenschirme ist dann aber ausgeschlossen.
V muss also K die 2000E Schadensersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung zahlen.
V hat sich der Hilfe eines Dritten Azubi A bedient, um seine Pflichten zu erfüllen. Hier bei ist K ein Schaden entstanden. Gemäß §278 BGB ist der V für das Verschulden seines Erfüllungsgehilfen verantwortlich. ER muss also auch aus dieser Rechtslage gesehen die 2000€ zahlen.
Ist das richtig??
Gruss Sandra
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()