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Umstellung von Handelsvertretern auf eigene Reisende??

  • Denny
  • 12. August 2005 um 15:38
  • Erledigt
  • Denny
    Erfahrener Benutzer
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    380
    • 12. August 2005 um 15:38
    • #1

    Hallo..

    Was ist bei einer Umstellung von Handelsvertretern auf eigene Reisende zu beachten.
    Gibt es Risiken?

    Mein Lösungsvorschlag:
    Vermittelt der Handelsvertreter keine Geschäfte, so erhält er auch keine Bezahlung und verursacht dem Unternehmen damit auch keine Kosten.
    Ein Festangestellter im Gegensatz verursacht Monatlich immer Fixkosten ( Gehalt ) und erhält zusätzlich kleiner Umsatzprovisionen sowie Spesen.

    Welche zusätzlichen Punkte fallen euch noch ein? Spielen Versicherungen und sowas auch eine Rolle?

    Ich hoff mir kann jemand helfen... wäre für jede Antwort dankbar.

    Gruß

    Denny

    Nichts ist unmöglich, bis man sich selber davon überzeugt hat.

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 14. August 2005 um 15:24
    • #2

    Schon einmal weichere Faktoren als nur die Kosten in Betracht gezogen? Speziell geht es auch um Know-How, Persönlichkeit und Synergien.

    Gruß
    Markus

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


    E-Mail: markus at study-board.com


    Skype und MSN auf Anfrage

  • Denny
    Erfahrener Benutzer
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    380
    • 14. August 2005 um 20:19
    • #3

    hallo...


    ja.. das mit dem Know How kann ich verstehen. .. ...

    aber wie sieht es mit den anderen beiden genannten aus ???


    Gruß


    Denny

    Nichts ist unmöglich, bis man sich selber davon überzeugt hat.

  • Strolch
    Moderator
    Beiträge
    1.504
    • 15. August 2005 um 00:44
    • #4

    Ein festangesteller eigener Reisender hat vermutlich eine wesentlich höhere Loyalität dem Unternehmen gegenüber. Ein Handelsvertreter ist per Definition selbständig und ich kann ihm folglich nur im begrenzten Rahmen Vorschriften machen, sprich einen eigenen Vertreter hab ich prinzipiell besser im Griff (mir ist auch klar das der Handelsvertreter sich im Normalfall in finanzieller Abhängigkeit befindet). Ich kann die Kontakte im eigenen Haus verwalten, das sogennante Herrschaftswissen kommt also in meine Firmendatenbank und liegt nicht auf dem PC das Handelsvertreters. Man sieht also es gibt nicht nur Vorteile.

    Was Markus gesagt hat, man benötigt eine gewisse Persönlichkeitsstruktur um gut verkaufen zu können. Wer den Beruf des Handelsvertreters ergreift, hat diese für gewöhnlich.

    Synergien dürften dann wieder eine positive Seite für den eigenen Handelsreisenden sein wenn ich das richtig interpretiere (da bist du gefragt Markus).

    Die einzigen Vorteile, die ein Handelsvertreter im Endeffekt bietet sind wirklich die Kosten - mit der reinen Entlohnung ist es da allerdings nicht getan, denn es gibt sehr wohl Handelsvertreter, die eine Fixprovision pro Monat erhalten. Der wirkliche Vorteil liegt darin, dass ich über die Provisionen ein etwas Höheres, Leistungsabhängiges Gehalt bezahle mir dafür aber die Lohnnebenkosten komplett sparen kann.

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  • Doerte
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    1.386
    • 15. August 2005 um 10:14
    • #5

    Vorteile Reisender: Weisungsgebunden, gute Produkt- und Unternehmenskenntnisse, fertigt Berichte (Grundlage für Statistik, Controlling) an.

    Vorteile Vertreter: höhere Verkaufsmotivation durch höhere Provision (relativiert sich, da er auch Komplementärprodukte anderer Firmen vertreten kann), bessere Marktkenntnisse (durch umfangreicheres Sortiment, das er vertritt).

    So weit die Literatur, was das Fixum des Vertreters betrifft, so sind dies i.d.R. Kosten, die der Reisende ebenfalls verursacht (Werbematerial, Spesen etc.), zumindest laut Literatur.
    Ihr wißt ja: es gibt nicht´s, was es nicht gibt, man muß nur lange genug suchen!!
    Dörte

    :hae:

  • nanna
    Benutzer
    Beiträge
    96
    • 15. August 2005 um 19:56
    • #6

    Hallo Denny,

    hier ein kleiner Tip, schau dir mal den §89 an.

    Nach §89b billigt das Gesetz dem Handelsvertreter einen Provisionsausgleich für zukünftig entgangene Provisionen ...

    LG
    Sandra

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