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Beiträge von SanneE

  • Rek09A Aufgabe 5.

    • SanneE
    • 26. März 2009 um 12:49

    Hallo,
    es wird deshalb als richtig bewertet, weil die Musterlösung FALSCH ist! Ich hatte bei meiner EA alles so wie "Nightflower", bei d) habe ich allerdings geschrieben, dass er sich nur 1/3 der Gesamtforderung abziehen kann. Dies wurde als falsch bewertet. Ich habe daraufhin beim Lehrer Einspruch eingelegt und wollte mir den "Fehler" begründet haben. Und siehe da ... Lehrer hat sich entschuldigt und zugegeben, dass in der Musterlösung wohl ein Fehler ist ....

    Ob die Musterlösung mittlerweile korrigiert ist oder manche Lehrer bei den verschiedenen Institutionen (SGD, ILS etc.) weiterhin mit der falschen Musterlösung benoten ...??? Entzieht sich meiner Kenntnis!

    Gruß, SanneE

  • STW 2 Fallstudie

    • SanneE
    • 26. Februar 2009 um 07:51

    Hallo,

    Sachverhalt 5:

    Da das Finanzamt den Einkommensteuerbescheid an einem Freitag, 27. Januar zur Post gegeben hat, gilt dieser Bescheid mit dem dritten Tage nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Dies ist in diesem Fall der Montag 30. Januar. Die Rechtsbehelfsfrist beginnt am 31. Januar um 0:00 Uhr. Sie endet mit Ablauf des Tages, der die gleiche Zahl hat wie der Tag der Bekanntgabe. Dies wäre eigentlich der 31. Februar. Diesen Tag gibt es allerdings nicht.
    Laut § 188 Abs. 3 BGB = Fehlt bei einer Frist der für den Fristablauf maßgebende Tag, so endet die Frist mit Ablauf des letzten Tages des Monats.
    Da es sich um kein Schaltjahr handelt endet die Frist in diesem Fall am 28. Februar.


    Sachverhalt 6:

    Die Einkommensteuer ist eine Veranlagungssteuer und eine Jahressteuer, d. h. besteuert wird das wirtschaftliche Ereignis einer 12-Monats-Periode. Sie wird nach Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum) aufgrund des ermittelten zu versteuernden Einkommens festgesetzt, das der Steuerpflichtige im entsprechenden Veranlagungszeitraum bezogen hat.

    Der Einkommensteuerbescheid 2006 gilt am 14. Mai (3 Tage nach Aufgabe zur Post) als bekannt gegeben, die Rechtsbehelfsfrist beginnt am 15. Mai 0:00 Uhr.

    Bei den Einkommensteuervorauszahlungen, die für den betreffenden Veranlagungszeitraum geleistet werden (§ 36 Abs. 2 Nr. 1 EStG) muß der Steuerpflichtige vierteljährlich Vorauszahlungen auf seine voraussichtliche Steuerschuld des Veranlagungszeitraums leisten.
    D. h. dass die Einkommensteuervorauszahlungen für das 3. und 4. Quartal voraussichtlich auch im 3. und 4. Quartal 2007 entstehen.

    Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung wird durch die Anwendung des Steuertarifs auf das zu versteuernde Einkommen die zutreffende Jahressteuerschuld festgesetzt. Hier ergab sich eine Restverbindlichkeit des Steuerpflichtigen (Abschlusszahlung) gegenüber dem Finanzamt. Diese Einkommensteuerabschlußzahlung ist durch das Einkommen 2006 auch im Jahr 2006 entstanden.

    Gruß,
    Sanne

  • Personalwesen

    • SanneE
    • 25. Februar 2009 um 10:50

    Hallo,

    gibt es jemanden, der mir bei folgenden Fragen helfen kann? Ich steh' da irgendwie auf dem Schlauch und finde keinen Ansatz ...:confused:

    1. Was ist bei nachvertraglichen Wettbewerbsklauseln in Arbeitsverträgen zu beachten? Wie beurteilen Sie ihre praktische Wirksamkeit?

    2. Welche Strategien könnte ein Unternehmen für sein Verhalten gegenüber dem Betriebsrat entwickeln? Skizzieren Sie Vor- und Nachteile.

    3. Welche Zusammenhänge und Abhängigkeiten bestehen zwischen Personalplanung, Personalbeschaffung, Beurteilungswesen, Stellenbeschreibung, Arbeitsbewertung, Lohn- und Gehaltssystem, Weiterbildung und Personalförderung?

    Bin für jeden Tipp dankbar!
    Gruß
    Sanne

  • Einsendeaufgabe Mag 03N

    • SanneE
    • 25. Februar 2009 um 08:24

    Werbung ist ein Informations- und Motivationsinstrument, mit dem die angestrebten Werbeziele der Unternehmung realisiert werden sollen. Damit dient die Werbebotschaft, die durch die Werbung an die Zielgruppen herangetragen wird, auch der Entscheidungssteuerung beim Empfänger.
    Die Anwendungsgebiete der Werbung werden unterschieden in die Bereiche der Wirtschaft und die Bereiche, die außerhalb der Wirtschaft stehen. Die Werbung für nichtwirtschaftliche Bereiche wird als Propaganda bezeichnet. Die Werbung im wirtschaftlichen Bereich kann weiter unterteilt werden in die Werbung für betriebliche Teilfunktionen wie z. B. den Absatz oder die Beschaffung. Betrifft die Werbung eine Unternehmung als Ganzes, so spricht man von Public Relations.
    Arten der Werbung werden unterschieden in:
    - Werbearten nach der Anzahl der Umworbenen (Einzelwerbung, Massenwerbung, gezielte Werbung und gestreute Werbung)
    - Werbearten nach der Anzahl der Werbenden (Alleinwerbung, Verbundwerbung und Gemeinschaftswerbung)

    Unter Verkaufsförderung (Sales Promotion) versteht man alle kurzfristigen Anreize, die dazu dienen, den Verkauf eines bestimmten Produktes oder einer bestimmten Produktlinie zu forcieren. Durch folgende Punkte zeichnet sich die Verkaufsförderung aus und unterscheidet sich von der Werbung:
    -Es handelt sich um zeitlich begrenzte Aktionen
    -Es werden zusätzliche Kaufanreize geschaffen
    -Kunden auf nachgelagerten Vertriebsstufen und Endverbraucher werden angesprochen
    Ziele der Verkaufsförderung sind dabei: Bekanntmachen von Produkten, Steigerung der Absatzmenge, Einführen, bzw. Repositionieren von Produkten, Verbesserung des Image, Gewinnen neuer Kunden, Erhaltung bestehender Kunden, Unterstützung der Absatzorgane.

  • STW01N Aufgabe 11

    • SanneE
    • 30. Januar 2009 um 10:45

    Hier die Hilfe zu Aufgabe 11:
    Nach § 34 g EStG können Mitgliedsbeiträge oder Spenden an politische Parteien bis zu einem Betrag in Höhe von 50 % der tatsächlichen Zuwendungen, maximal 825,00 € / 1.650,00 € bei Zusammenveranlagung direkt von der festzusetzenden Einkommensteuerschuld abgezogen werden. In diesem Fall sind dies 60,00 € (50 % von 120,00 €).

    Gruß, Sanne

  • buf03 buchungssätze

    • SanneE
    • 30. Januar 2009 um 10:42

    Bei BUF03 musst Du einfach die 3 Seiten mit den T-Konten ausfüllen, die Buchungssätze machst Du ja, indem Du die T-Konten richtig ausfüllst!

    Gruß, Sanne

  • Brauche Hilfe bei BWG02

    • SanneE
    • 30. Januar 2009 um 10:38

    Zu Frage 1:
    Hierbei handelt es sich um a) Außenfinanzierung und d) Eigenfinanzierung.

    Außenfinanzierung deshalb, da das Kapital von „aussen“ kommt und nicht aus dem betrieblichen Umsatzprozess. Und es handelt sich um eine externe Eigenfinanzierung, da die Gesellschafter die Einlagen erbringen.

    Zu Frage 4:
    Ein- und Auszahlungen: Dynamische Investitionsrechnung
    Rentabilität: Statische Investitionsrechnung
    Kosten: Statische Investitionsrechnung
    Abzinsungsfaktor: Dynamische Investitionsrechnung
    Gewinne: Statische Investitionsrechnung
    Argumentenbilanz: Statische Investitionsrechnung
    Barwert: Dynamische Investitionsrechnung

    Bei der statischen Investitionsrechnung werden die Kosten, Gewinne und Rentabilitäten der Investitionsobjekte verglichen, ohne Berücksichtigung möglicher Änderungen.

    Bei der dynamischen Investitionsrechnung werden die Änderungen berücksichtigt.


    Gruß, Sanne

  • Kostenbewusstes Denken (Heft TKK01)

    • SanneE
    • 30. Dezember 2008 um 10:19

    Hallo, das Heft INF01 kenne ich nicht, ich mache den Lehrgang Betriebswirt. Kann also leider nicht helfen, sorry

  • Kostenbewusstes Denken (Heft TKK01)

    • SanneE
    • 29. Dezember 2008 um 11:18

    Hier Hilfe zu 5b:
    b) Kosten für nichtgenutzte Kapazität/Jahr:

    Differenz in Stunden = 1.600 h - 1.200 h = 400 h
    Maschinenstundensatz ohne Energiekosten = 182.000 € ./. 1.600 h = 113,75 €
    400 h x 113,75 € = 45.500,00 €

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