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Personalwesen

  • SanneE
  • 25. Februar 2009 um 10:50
  • Erledigt
  • SanneE
    Anfänger
    Beiträge
    9
    • 25. Februar 2009 um 10:50
    • #1

    Hallo,

    gibt es jemanden, der mir bei folgenden Fragen helfen kann? Ich steh' da irgendwie auf dem Schlauch und finde keinen Ansatz ...:confused:

    1. Was ist bei nachvertraglichen Wettbewerbsklauseln in Arbeitsverträgen zu beachten? Wie beurteilen Sie ihre praktische Wirksamkeit?

    2. Welche Strategien könnte ein Unternehmen für sein Verhalten gegenüber dem Betriebsrat entwickeln? Skizzieren Sie Vor- und Nachteile.

    3. Welche Zusammenhänge und Abhängigkeiten bestehen zwischen Personalplanung, Personalbeschaffung, Beurteilungswesen, Stellenbeschreibung, Arbeitsbewertung, Lohn- und Gehaltssystem, Weiterbildung und Personalförderung?

    Bin für jeden Tipp dankbar!
    Gruß
    Sanne

  • Hey Gast!
    Hast Du eine Frage, die Du gerne beantwortet haben möchtet? Klickt auf den folgenden Link und Du wirst die Antwort finden:

    Hier findest Du die Antworten

    Egal, ob es sich um eine Frage zu einem bestimmten Thema in eurem Studium oder um allgemeine Ratschläge handelt - wir haben die Antworten, die ihr sucht. Also zögert nicht und klickt auf den Link! Wir freuen uns darauf, euch zu helfen.

  • Schneehase1986
    Benutzer
    Beiträge
    32
    • 4. April 2009 um 12:31
    • #2

    Hallo Sanne:)

    Hänge jetzt auch an diesen Aufgaben.
    Kannst du mir vielleicht auf die Sprünge helfen?

    Liebe Grüße,

    Schneehase

  • leopold
    Anfänger
    Beiträge
    1
    • 25. Januar 2010 um 15:47
    • #3

    Hallo Scanne und Schneehase,

    Hänge jetzt auch an diesen Aufgaben.
    Könnt Ihr mir vieleicht auf die Sprünge helfen?

    LG Leopold

  • Donald
    Moderator
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    555
    • 26. Januar 2010 um 09:48
    • #4

    Zu 1) Die § 60 HGB i. V. m §§ 74 ff HGB = Vorschriften über das Verhältnis eines Handlungsgehilfen zum Arbeitgeber, sind hilfreich dafür, was schon der Gesetzgeber für regelungsbedürftig ansieht. Z. B. Vereinbarung Wettbewerbsverbot, Zeitraum Wettbewerbsverbot, Pflicht zur Entschädigung des Arbeitnehmers, Bestimmung Höhe der Vertragsstrafe, Gründe für die Auslösung der Vertragsstrafe. Im übrigen besteht hierbei Vertragsfreiheit, insbesondere Inhaltsfreiheit. Praktische Wirksamkeit = Beweisfrage für Annahme eines Verstoßes.

    Zu 2) Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen wird wohl die beste Strategie sein für das Unternehmen.

    Zu 3) Die Personalplanung ist an die Vorgaben der Aufbauorganisation gebunden, umgekehrt soll die Aufbauorganisation eine zielführende Personalplanung ermöglichen. Jedes der aufgeführten Elemente steht also mit einem oder mehreren anderen in Beziehung. Da sonst nichts vorgegeben ist, kannst Du hier ein konkretes Beispiel setzen und daran die Beziehungen ausfüllen.

  • Donald
    Moderator
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    555
    • 28. Januar 2010 um 10:39
    • #5

    Zu 2) Warum ist es für ein Unternehmen nicht sinnvoll, Strategien im Umgang mit dem Betriebsrat zu entwickeln ?

    Im eigentlichen Sinn entwickelt eine Strategie auf der Planungsebene die Lücken bei der Betrachtung von Etwas. Auf der Durchführungsebene werden die Planungsergebnisse dann umgesetzt. So ist dies z. B. bei der Entwicklung von Marktstrategien, die mit Verwendung eines Marktwachstumsportfolio schließlich umgesetzt werden. Die Lücke in der Planung kann hier allenfalls darin gesehen werden, dass für einen Abschnitt der Betriebsrat nicht einzubeziehen ist.

    Zum anderen regelt das BetrVerfG, bei welchen Angelegenheiten und in welcher Form der Betriebsrat einzubeziehen ist. In vielen Fällen kann auch eine Einigungsstelle angerufen werden, um einen Konsens herzustellen. Es besteht auch Friedenspflicht im Betrieb! Das ist sowohl von Seite der Unternehmung, als auch des Betriebsrates zu beachten und zu fördern.

    Meiner Meinung nach solltest Du Dich durch die Fragestellung nicht davon abbringen lassen, was Du während Deines Studiums gelernt hast.

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