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  • Jeromé
  • 23. Juni 2005 um 11:06
  • Erledigt
  • Jeromé
    Benutzer
    Beiträge
    73
    • 23. Juni 2005 um 11:06
    • #1

    Hallo zusammen,

    habe schon in den Büchern nachgesehen und gegoogelt, leider ohne Erfolg.

    Die Frage lautet:

    Ein Geschäftsführer schlägt vor, die Kosten für Buchführung, Marketing, Verwaltungspersonal und Zinsen gemäß den Umsatzanteilen den einzelnen Abteilungen zuzuordnen.

    Diesen Vorschlag des Geschäftsführers soll ich beurteilen. Ich weiß nicht, wo man noch nachsehen kann.

    Wer hätte hierzu Vorschläge? Vielen lieben Dank im Voraus.


    Gruß

    Jeromé :help:

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  • Jeromé
    Benutzer
    Beiträge
    73
    • 24. Juni 2005 um 08:28
    • #2

    An alle BWLer,

    hat keiner einen Vorschlag ? Wäre sehr dankbar dafür.

    Gruß

    Jeromé

  • Strolch
    Moderator
    Beiträge
    1.504
    • 24. Juni 2005 um 12:02
    • #3

    Schlag mal unter Gemeinkostenschlüsselung nach, dass ist es nämlich was du hier machen willst.

    Gibt auch bereits ein paar Recht ausführliche Threats zu dem Thema hier im Forum.

    Zusammenfassend ist zu sagen, dass man wo immer es vom Aufwand her geht die Kosten direkt dem Verursacher zurechnen sollte z.B. die Zinsen lassen sich mit größter Wahrscheinlichkeit direkt einer Abteilung zurechnen und müssen nicht geschlüsselt werden. Beim MArketing kommt es ganz auf die Organisationsstruktur des Unternehmens an, aber eine Schlüsselung bei den Aufwendungen für Imagekampagnen etc. ist auch hier anzuraten. Buchhaltung und Verwaltungskosten wirst du wohl oder Übel schlüsseln müssen.
    Die Schlüsselung über den Umsatz ist genauso gut und schlecht wie jede andere. Alternativ kannst du den Gewinn, die Kosten, die Stückzahlen etc. nehmen.

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  • Jeromé
    Benutzer
    Beiträge
    73
    • 27. Juni 2005 um 08:11
    • #4

    Hallo Strolch,

    vielen lieben Dank für Deine Antwort.

    Ich werde mir diese Threats einmal ansehen.

    nochmals Danke.


    Gruß

    Jeromé :)

  • Doerte
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    1.386
    • 21. Juli 2005 um 15:56
    • #5

    Was sagt die Literatur zu dem Wort "Umsatzanteilen"? Meines Erachtens sind diese nicht den einzelnen Hauptabteilungen zuordenbar und damit können sie auch nicht Grundlage eines Verteilungsschlüssels sein. Zum zweiten ist der Bereich Marketing bestimmt doch auch für ein Umsatzanteil verantwortlich, da beißt sich doch die Katze in den Schwanz!!!!!!! Die Zinsen müssen auf alle Kostenstellen u. nicht nur auf die Hauptkostenstellen verteilt werden, hier taucht das zweite Problem wieder auf!!!

    Die Antwort sollte wohl lauten: dies ist ein doofer Vorschlag!!
    Dörte

    :hae:

  • Strolch
    Moderator
    Beiträge
    1.504
    • 21. Juli 2005 um 18:17
    • #6

    Es kommt ganz darauf an wie du das Wort Abteilung definierst!

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  • Wastel
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    467
    • 22. Juli 2005 um 14:29
    • #7

    Moin,

    die von Euch geführte Diskussion legt genau die Schwäche des BAB offen.

    Lösung wäre nur eine Kalkulation auf Gleichungsbasis, in der die gegenseitige Verrechung von interdiszplinären Leistungen erfasst wird.

    Grüßle Wastel

    "Das Alter ist nämlich eine unheilbare Krankheit" Seneca

  • picasso
    Benutzer
    Beiträge
    45
    • 22. Juli 2005 um 15:12
    • #8
    Zitat

    Original von Strolch
    Schlag mal unter Gemeinkostenschlüsselung nach, dass ist es nämlich was du hier machen willst.

    Gibt auch bereits ein paar Recht ausführliche Threats zu dem Thema hier im Forum.

    Zusammenfassend ist zu sagen, dass man wo immer es vom Aufwand her geht die Kosten direkt dem Verursacher zurechnen sollte z.B. die Zinsen lassen sich mit größter Wahrscheinlichkeit direkt einer Abteilung zurechnen und müssen nicht geschlüsselt werden. Beim MArketing kommt es ganz auf die Organisationsstruktur des Unternehmens an, aber eine Schlüsselung bei den Aufwendungen für Imagekampagnen etc. ist auch hier anzuraten. Buchhaltung und Verwaltungskosten wirst du wohl oder Übel schlüsseln müssen.
    Die Schlüsselung über den Umsatz ist genauso gut und schlecht wie jede andere. Alternativ kannst du den Gewinn, die Kosten, die Stückzahlen etc. nehmen.


    Wie von Wastel angeführt, soll hier eine Kalkulation auf Gleichungsbasis vorgenommen werden.

    Der Dozent hat seinen eigenen Korrekturvorschlag. Weichst Du zu weit von diesem ab, bekommst Du generell nur 25% der zu erwartenden Punkte.

    Verweise in der Antwort auf die Problematik der Gemeinkostenverrechnung

    ....Gemeinkosten in der Vollkostenrechnung
    ....Gemeinkosten in der Deckungsbeitragsrechnung
    ...Gemeinkosten in der Prozesskostenrechnung

    Allgemein: Wegen der "direkten" Eigenschaften der gemeinkosten gelingt es den traditionellen Kostenrechnungssystemen nicht, sie direkt und verursachungsgerecht auf die Kostenträger zu verrechnen.

    Wenn Du Zugriff auf das Buch "Olfert.....Kostenrechnung...Kiehl" hast, darin wird genau dieses Thema sehr gut abgehandelt.....(wenn icht, die 13. Auflage gibt es bereits für unter 10,-- € bei Amazon.de

    Grüße

    Alfons

  • Jeromé
    Benutzer
    Beiträge
    73
    • 22. Juli 2005 um 16:35
    • #9

    Hi Alfons,

    vielen lieben Dank für Deine Mühe. Ein schönes Wochenende.


    Geuß

    Jeromé

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