- Offizieller Beitrag
Kindergeld bekommt man nur, bis das Kind die erste Ausbildung absolviert hat. Nicht so beim dualen Studium, das Berufs- und Hochschulabschluss miteinander verbindet. Da kann der Anspruch länger gelten, entschied ein Gericht.
Kindergeld bekommt man nur, bis das Kind die erste Ausbildung absolviert hat. Nicht so beim dualen Studium, das Berufs- und Hochschulabschluss miteinander verbindet. Da kann der Anspruch länger gelten, entschied ein Gericht.
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