Meines Wissens nach kann ich sagen, dass du nur Wiederholungsprüfungen im Urlaubssemester ablegen darfst, also keine regulären Prüfungen. Aber frag doch einfach direkt nach, die Leute aus dem Prüfungsamt sollten eure PO sicherlich kennen und richtig interpretieren können.
Gruß
Markus