Sorry, dass ich diesen alten thread wieder ins leben gerufen hab, aber aus aktuellen Anlass bin ich grad am überlegen, ob ich eventuell Widerspruch gegen meinen Ablehnungsbescheid von der Uni Karlsruhe einlege. Die Grenze lag nach ihrem eigenen Auswahlverfahren bei 22,73 Punkten. Durch mein Abi komm ich auf 21,74 Punkte. Dazu werden noch außerschulischen Leistungen gewertet und auf einer Skala von 0 bis 15 Punkten hinzuaddiert. Mir haben sie hier 0 Punkte gegeben, obwohl ich ein Auslandsjahr absolviert habe und Mitglied der deutsch physikalischen Gesellschaft geworden bin. Dass ich kein großer Sozialtäter bin, ist mir bewusst, aber auf der anderen Seite denke ich, dass das eigentlich für 1 oder 2 Punkte von 15 Punkten ausreichen würde vor allen, wenn sogar musikalische Leistungen berücksichtigt werden. Naja, ich versuch mich grad so weit es geht über Widerspruch, Einklagen und die Risiken zu informieren. Wäre super, wenn ihr mir weiterhelfen könntet und vielleicht ein paar links zu diesen Thema schicken könntet oder ob es überhaupt sinnvoll ist, die Klage über die außerschulischen Leistungen zu begründen.
Vielen Dank schonmal im voraus