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Ablehnungsbescheid: Was tun?

  • MosesRaf
  • 23. August 2005 um 14:30
  • MosesRaf
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    3
    • 23. August 2005 um 14:30
    • #1

    Sorry, dass ich diesen alten thread wieder ins leben gerufen hab, aber aus aktuellen Anlass bin ich grad am überlegen, ob ich eventuell Widerspruch gegen meinen Ablehnungsbescheid von der Uni Karlsruhe einlege. Die Grenze lag nach ihrem eigenen Auswahlverfahren bei 22,73 Punkten. Durch mein Abi komm ich auf 21,74 Punkte. Dazu werden noch außerschulischen Leistungen gewertet und auf einer Skala von 0 bis 15 Punkten hinzuaddiert. Mir haben sie hier 0 Punkte gegeben, obwohl ich ein Auslandsjahr absolviert habe und Mitglied der deutsch physikalischen Gesellschaft geworden bin. Dass ich kein großer Sozialtäter bin, ist mir bewusst, aber auf der anderen Seite denke ich, dass das eigentlich für 1 oder 2 Punkte von 15 Punkten ausreichen würde vor allen, wenn sogar musikalische Leistungen berücksichtigt werden. :rolleyes: Naja, ich versuch mich grad so weit es geht über Widerspruch, Einklagen und die Risiken zu informieren. Wäre super, wenn ihr mir weiterhelfen könntet und vielleicht ein paar links zu diesen Thema schicken könntet oder ob es überhaupt sinnvoll ist, die Klage über die außerschulischen Leistungen zu begründen.

    Vielen Dank schonmal im voraus

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  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 23. August 2005 um 14:35
    • #2

    Viel wichtiger ist meiner Meinung nach (vor allen Rechtsmitteln) erst einmal in Karlsruhe nachzufragen warum du 0 Punkte bekommen hast, für mich hören sich die Akivitäten auch nicht nach 0 Punkten an, aber ich kenne das Verfahren und die Bewertungen nicht. Frag direkt bei ihnen nach warum dies so ist, ob es seine Richtigkeit hat und was sie sich eigentlich vorstellen. Zum Thema klagen: Da würde ich sehr vorsichtig sein, das kann ziemlich in die Hose gehen. Natürlich ist auch der Studiengang in deinem Fall interessant. Welcher ist dies denn?

    Gruß
    Markus

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  • MosesRaf
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    3
    • 23. August 2005 um 14:44
    • #3

    Das würd mich natürlich auch interessieren. Aber das Einzige was ich bis jetzt rausgefunden hab ist, dass die außerschulischen Leistungen von einer Kommission gewertet werden und die Verantwortlichen alle grad auf Geschäftsreise oder im Urlaub sind. Also werd ich erst am Freitag mit den Leuten sprechen können.

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 24. August 2005 um 15:09
    • #4

    Halte uns jedenfalls einmal auf dem Laufenden, mich würde es schon interessieren wie sich die Punkte so zusammensetzen und was sie sich so vorstellen. Naja, bis Freitag/Montag wirst du sicherlich noch warten können, anfechten kannst du ja glaube ich innerhalb von vier Wochen.

    Gruß
    Markus

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  • Boarstel
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    2
    • 30. August 2005 um 14:41
    • #5

    Hi!
    ich gehe aufgrund der 22,73 Punkte davon aus, dass du den Ablehnungsbescheid für Wirtschaftsingenieurwesen bekommen hast.
    Dafür habe ich nämlich auch meine Ablehnung bekommen. Meine Frage: Wie hast du deine schulischen Leistungen berechnet?
    Als ausserschulische Leistung konnte ich "nur" ein 10 wöchiges Industriepraktikum angeben, welches ich mir wohl auch auf die 26 Wochen Pflichtpraktikum hätte anrechnen lassen können. Auch das wurde wohl nicht sonderlich hoch bepunktet, da mein Abi eigentlich bei 1,7 lag.

    Diskutiere nie mit Idioten, sie werden dich auf ihr Niveau herunterziehen und mit ihrer Erfahrung schlagen.

  • MosesRaf
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    3
    • 30. August 2005 um 15:09
    • #6

    schau mal hier nach:
    http://www.uni-karlsruhe.de/zib/doc/download.php/Wiin_UnD.pdf
    Da musst du dich ein wenig durchscrollen und dann ist da beschrieben, wie die schulischen Leistungen berechnet werden. Aber für mich ist das Thema Karlsruhe erledigt. Ich hab mich entschieden, dass Darmstadt doch eher die Uni für mich ist, selbst wenn ich noch im Nachrückverfahren angenommen werde. Aber dass dir dein Industriepraktikum nicht angerechnet wird, ist echt ne Frechheit. Ich kam schon mit meinem 1,8 Abi auf 21,74 Punkte. Du musst dann wohl ebenfalls 0 Punkte für deine außerschulischen Leistungen gekriegt haben. Falls du dich darüber informieren willst, ruf mal hier (0721-608-2147) an und frag nach einem Verantwortlichen in der Zulassungskomission für außerschulische Leistungen. Die anderen haben damit sonst nix am Hut. Würd mich echt interessieren, was die zu sagen haben. Also halt uns bitte auf dem Laufenden.

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 31. August 2005 um 13:12
    • #7

    Naja, da bekommen wohl echt nur wenig Bewerber eine gute Punktzahl im Bereich Sonstiges, solche Erwartungen haben nicht einmal die privaten Hochschulen. Dann doch lieber ein guter Eignungstest mit Interview, das bringt sicherlich mehr als diese Rangliste.

    Gruß
    Markus

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  • Boarstel
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    2
    • 1. September 2005 um 10:06
    • #8

    danke für die infos.
    Habe gerade bei dieser Nummer angerufen und wurde dann auch zu einem Prof durchgestellt. Der hat mir dann erklärt, dass ein Praktikum von 10 Wochen nicht als besonderes berufliches Engagement gewertet wurde, da das doch recht viele haben. Dann hat er in seinem "Leitfaden" nachgeschaut und gemeint, dass es für Praktikas ab 6 Monaten einen Punkt gibt ;)

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