Also: Die Fragen bzgl. deiner PO klärst du am besten mit deinem Zwischenprüfungsamt oder dem Prüfungsamt. Ein Blick in die StO und die PO ist auch nicht zu verachten. Für Bafög kommt es immer darauf an, es dürfen dir zu gewissen Zeitpunkten schon Leistungsnachweise fehlen, das Bafögamt macht da eigentlich gar nichts, du musst eben nur deine Bescheinigung des Prüfungsamtes unterschrieben bekommen.
Gruß
Markus