- Offizieller Beitrag
Schön für klamme Kommunen: Uni-Städte dürfen eine Zweitwohnungssteuer von Studenten kassieren, die ihren ersten Wohnsitz bei den Eltern behalten - auch wenn's nur das alte Kinderzimmer ist. Wer zwei Wohnorte hat, gilt für das Bundesverfassungsgericht pauschal als wohlhabend genug.
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