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kalkulatorische Kosten

  • bennycy
  • 8. Oktober 2008 um 19:04
  • Erledigt
  • bennycy
    Anfänger
    Beiträge
    3
    • 8. Oktober 2008 um 19:04
    • #1

    Hallo!

    Schreibe bald eine Kurzarbeit über kalkulatorische Kosten und habe Null Ahnung von dem Gebiet!
    Habe auch schon sehr lange gegoogelt, aber leider auf keine leichtverständlichen Informationen über das Thema gesoßen.

    Muss auch dazusagen, dass ich eigentlich Elektrotechnik studiere und keine Ahnung von Rechnungswesen habe.

    So aber jetzt zu meinen Fragen.

    -Was ist eigentlich der Sinn, um kalkulatorische Kosten anzusetzen?
    Stimmt dass das die kalkulatorischen Kosten ausschließlich dazu dienen, diese dem Kunden zu berechnen, und somit den Verkaufspreis zu erhöhen?
    Oder setzt man diese auch zur steuerlichen Abschreibung an?

    -Hab ich folgendes mit den kalkulatorischen Zinsen richtig verstanden?:
    Es handelt sich dabei um Zinsen, die erzielt worden wären, wenn das
    Eigenkapital auf dem Kapitalmarkt angelegt worden wäre.

    -Stimmt der folgende Satz zum kalkulatorischen Unternehmerlohn?:
    Da z.B. ein Einzelunternehmer seine eigene Arbeitsleistung als Geschäftsführer wegen des Selbstkontrahierungsverbots nicht mit sich selbst abrechnen kann, ist ein kalkulatorischer Unternehmerlohn anzusetzen.

    -Stimmt die Definition zur kalkulatorischen Miete:
    Das Selbstkontrahierungsverbot verbietet dem Einzelunternehmer Miet- bzw. Pachtaufwendungen zu verbuchen. --> Deshalb muß eine kalkulatorische Miete angesetzt werden.

    -Was ist der Sinn von kalkulatorischen Abschreibungen?

    -Was sind kalkulatorische Wagnisse?

    Sorry, dass sind jetzt echt viele Fragen, aber bin über jede Info sehr sehr dankbar. Es gibt bestimmt einige BWL-Experten unter euch, die das mir nahebringen können.

    Vielen Dank schon mal im voraus!

    Schönen Abend und viele Grüße
    Benny

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  • Doerte
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    1.386
    • 9. Oktober 2008 um 09:29
    • #2

    In der G+V stehen nur die "tatsächlich" angefallenen Aufwendungen, zB. Zinsen, Wechselkursverluste, Materialaufwand bei Rohstoffen zu schwankenden Einkaufspreisen, Löhne (je nach Monat mit/ohne Urlaubszahlungen), Afa laut gesetzlicher Regelung. Nun kann es nicht sein, dass Kunden je nach Kaufsaison unterschiedliche Preise zahlen, wenn man die G+V für die Preiskalkulation zu Grunde legt.
    Daher "glättet" man die tatsächlichen Zahlen auf langfristig "richtige" Durchschnittswerte.
    Der Unternehmergewinn fängt aber erst dann an, wenn der Chef seine Arbeitsleistung (in Personengesellschaften, wo er ja kein Gehalt erhält), seinen Kapitaleinsatz und sein unternehmerisches Riskio (kalk. Wagnis für Forderungsausfall, Wechselkursverluste etc.) bezahlt bekommen hat. Sonst könnte er ja auch als Angestellter arbeiten, sein Geld anlegen und kein Risiko in Kauf nehmen.
    Hoffe, das war ein erster Ansatz.
    Gruß Dörte

    :hae:

  • Denny
    Erfahrener Benutzer
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    380
    • 9. Oktober 2008 um 09:30
    • #3

    Hallo :)

    ich denke hier findest du einige Antworten :)

    --> Kalkulatorische Kosten ? Wikipedia

    Viele Grüße
    Denny

    Nichts ist unmöglich, bis man sich selber davon überzeugt hat.

  • Denny
    Erfahrener Benutzer
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    380
    • 9. Oktober 2008 um 09:32
    • #4

    @ doerte --> du warst schneller :)

    Gruß
    Denny

    Nichts ist unmöglich, bis man sich selber davon überzeugt hat.

  • bennycy
    Anfänger
    Beiträge
    3
    • 9. Oktober 2008 um 17:39
    • #5

    Hallo!

    Danke Doerte für die Info.
    Also, wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe ist der Sinn der kalkulatorischen Kosten, der einzige, um dem Kunden die tatsächlich entstandenen Kosten zu berechnen?
    Es geht also nur um die Preiskalkulation, die dem Kunden berechnet wird, oder?

    Kann ich eigentlich die folgenden Definitionen verwenden, falls die gefragt werden?:
    -Hab ich folgendes mit den kalkulatorischen Zinsen richtig verstanden?:
    Es handelt sich dabei um Zinsen, die erzielt worden wären, wenn das
    Eigenkapital auf dem Kapitalmarkt angelegt worden wäre.

    -Stimmt der folgende Satz zum kalkulatorischen Unternehmerlohn?:
    Da z.B. ein Einzelunternehmer seine eigene Arbeitsleistung als Geschäftsführer wegen des Selbstkontrahierungsverbots nicht mit sich selbst abrechnen kann, ist ein kalkulatorischer Unternehmerlohn anzusetzen.

    -Stimmt die Definition zur kalkulatorischen Miete:
    Das Selbstkontrahierungsverbot verbietet dem Einzelunternehmer Miet- bzw. Pachtaufwendungen zu verbuchen. --> Deshalb muß eine kalkulatorische Miete angesetzt werden.

    Danke nochmals, und Gruß

    Gruß Benny

  • Doerte
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    1.386
    • 10. Oktober 2008 um 13:07
    • #6

    Kenne zwar den Inhalt von "Selbstkontraktionsverbot" nicht, deine Aussagen sind aber soweit ok.
    Dörte

    :hae:

  • bennycy
    Anfänger
    Beiträge
    3
    • 10. Oktober 2008 um 17:00
    • #7

    Selbstkontrahierungsverbot, heißt dass ein Einzelunternehmer seinen eigenen Lohn nicht sich selbst bezahlen kann.
    Es wäre das gleiche, wenn ich mir Waren selber verkaufe. Somit ist das Selbstkontrahierungsverbot ein verbot mit sich selbst "Geschäfte" zu machen.

    Was ist jetzt der Sinn der kalkulatorischen Kosten? Ist es der einzige, um dem Kunden die tatsächlich entstandenen Kosten zu berechnen?
    Es geht also nur um die Preiskalkulation, die dem Kunden berechnet wird, oder?

    Danke und Gruß

  • frilamo
    Benutzer
    Beiträge
    31
    • 18. Oktober 2008 um 18:15
    • #8

    Hallo Bennycy,

    du findest unter Kostenrechnung im Kapitel Kostenartenrechnung eine ausführliche Erklärung mit Beispielen zu allen fünf kalkulatorischen Kostenarten. Ist m.E. leicht verständlich, würde ich empfehlen, wenn Du eine Klausur zu diesem Thema schreiben musst.

    Gruß frilamo

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