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Körperschaftssteuer

  • dannie
  • 3. Juli 2007 um 11:27
  • Erledigt
  • dannie
    Anfänger
    Beiträge
    13
    • 3. Juli 2007 um 11:27
    • #1

    Hallo an alle,
    sitze gerade über Körperschaftssteuer und hoffe nun das mir jemand mal dabei helfen kann wie ich diese errechne. Gibt es da eine allgemeine Formel oder muss ich mir das selber zusammenrechnen?! Für ein paar Anregungen wäre ich sehr dankbar

  • Schizo
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    15
    • 3. Juli 2007 um 20:09
    • #2

    Hallo,

    Software für die Steuerberatung

    wenn du auf berechnen gehst, tut sich was (Formular für das berechnen der Körperschaftssteuer). Habs eben gefunden, muss ich mir jetzt auch ansehen.

    mal sehen
    LG

    schizo

  • Schizo
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    15
    • 3. Juli 2007 um 20:19
    • #3

    Hallo,

    ich hab mal was aus dem Internet rauskopiert, vielleicht hilft dir das weiter. Sitze nämlich auch noch am Thema fest.

    Also:


    Die Körperschaftssteuer ist die Einkommensteuer der juristischen Personen.
    Körperschaftssteuerpflichtig, § 1 Abs. 1 KStG. sind somit z. B.

    • Kapitalgesellschaften,
    • Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften,
    • Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit,
    • nichtrechtsfähige Vereine, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts, z.B. Anstalten,
    • Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

    Juristische Personen, die im Ausland ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz haben, jedoch inländische Einkünfte erzielen, sind beschränkt körperschaftssteuerpflichtig.
    Der Körperschaftssteuer unterliegt grundsätzlich das zu versteuernde Einkommen, das die steuerpflichtige juristische Person innerhalb eines Kalenderjahres bezogen hat. Im Körperschaftssteuerrecht können grundsätzlich alle Einkunftsarten des Einkommenssteuerrechts (mit Ausnahme der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) vorkommen.
    Das Einkommen im Sinne des Körperschaftssteuerrechts entspricht der Summe der Einkünfte gemäß dem Einkommenssteuerrecht, gekürzt um die abzugsfähigen Ausgaben und einen möglichen Verlustvortrag bzw. Verlustrücktrag. Zinserträge unterliegen damit voll der Steuerpflicht.
    Das zu versteuernde Einkommen im Sinne des Körperschaftssteuerrechts ist dieses Einkommen, erhöht oder gemindert durch Zahlungen aufgrund von Gewinnabführungsverträgen und nach Abzug bestimmter Freibeträge für kleinere Körperschaften:


    Die Höhe der Körperschaftssteuer beträgt 26,5 %, unabhängig davon, ob der Gewinn ausgeschüttet wird oder im Unternehmen verbleibt. Seit 1995 wird noch der Solidaritätszuschlag erhoben.

    LG

    Schizo

  • dannie
    Anfänger
    Beiträge
    13
    • 18. Juli 2007 um 11:20
    • #4

    Danke für die Hilfe...im Moment hängt es einfach überall

  • JayC
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    259
    • 25. Juli 2007 um 20:14
    • #5

    Hi Schizo,

    sag mal, wo hast du die Quelle her??

    m.E. beträgt die KSt 25,00 % zzgl. SolZ (i.H.v. 5,5 % der KSt) macht also einen Steuersatz von 26,375 % aus.....okay in 2004 bzw. 2005 waren es 26,5 plus SolZ aber nicht mehr in 2006 und 2007.

    JC

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