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  4. Steuerlehre

Welcher Bilanzwert ist anzusetzen?

  • Snoot78
  • 26. Juni 2007 um 18:42
  • Erledigt
  • Snoot78
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    1
    • 26. Juni 2007 um 18:42
    • #1

    Schönen guten Tag zusammen!

    Komme mit einer Übungsaufgabe aus der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre nicht klar.

    Aufgabenstellung lautet wie folgt:

    In einem Fertigungsunternehmen werden hochwertige Messgeräte hergestellt. Die Hertellkosten für insgesamt 100 Stück betragen exakt 124.000 €; es fallen Verwaltungsgemeinkosten in der Höhe von 6.000 € an (restliche Angaben vernachlässige ich, da nicht von Relevanz).

    a) am 31.12. befinden sich noch 50 dieser Messgeräte im Fertigwarenlager.

    Gefragt ist nach dem Bilanzansatz der Messgeräte in der Steuerbilanz für den Fall, dass der Unternehmer

    aa) einen möglichst hohen Gewinn

    ab) einen möglichst niedrigen Gewinn

    ausweisen möchte.

    Meine Ergenisse:

    Unter der Prämisse von aa) sind 65.000 € für den Restbestand im Lager anzusetzen und unter ab) sind 62.000 € anzusetzen.

    Aufgabenteil b)

    Seit dem 01.10. werden 10 dieser Messgeräte in der eigenen Fertigung eingesetzt.

    Die betriebsgewöhliche Nutzungsdauer der Messgeräte beträgt 16 Jahre.
    Die Abschreibung erfolgt direkt.

    Bestimme den Bilanzansatz der Messgeräte für den Fall, dass der Unternehmer

    ba) einen möglichst hohen Gewinn

    bb) einen möglichst geringen Gewinn

    ausweischen möchte.

    Im Aufgabenteil B liegt mein Problem:confused:, denn ich hab keine Vermutung, wie dort vorzugehen ist!

    Die Bemerkung "die Abschreibung ist direkt vorzunehmen" verwirrt mich total.
    Direkte Abschreibung z. B. doch nur bei Forderungsausfall.

    Wäre verdammt nett:), wenn jemand sich die Mühe macht, die Ergebnisse von aa) und ab) zu kontrollieren sowie ba) und bb) korrekt zu beantworten, also in Zahlen und mit Begründung, wenn möglich.

    Vielen Dank im Voraus! Hoffe auf diesem Wege Herr der Lag zu werden.

    Liebe Grüße

    Bastiaan!

  • Vortex
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    4
    • 16. Januar 2008 um 23:21
    • #2

    zu aa und ab)
    deine zahlen gehören genau anders herum.

    je wenigert du als HK aktivierst, desto mehr aufwand hast du doch. Daher entsteht ein niedrigeres Ergebnis.

    2. siehe oben + die zus. Afa ist zu berücksichtigen für 3 monate...
    da das ein bewegl. WG ist, kannst du zw. linearer und degressiver afa wählen.
    also je nach dem ob du nen hohen oder nierdrigen gewinn wünschst....


    PS: ich studiere Steuerlehre

  • Garli
    Anfänger
    Beiträge
    10
    • 29. Januar 2008 um 22:51
    • #3

    Hi, Snoot 78,

    Bilanzansatz bei niedrigem Gewinn ohne Verwaltungsgemeinkosten, d.h. 62.000 €,
    bei höherem Gewinn mit VwGK , also 62.000 € + 6.000 € = 66.000 €
    Warum : BV 31.12.02
    minus BV 31.12.01
    + Entnahmen in 02
    minus Einlagen in 02
    = Jahresgewinn oder Jahresverlust

    Im BV 31.12.02 steckt auch der SB an FE, je höher der Wertansatz dafür, desto höher der Gewinn.

    zum zweiten Teil der Aufgabe:
    Bilanzansatz für diese "aktivierten Eigenleistungen"

    Entscheidung unter aa/bb) beachten und dann die zeitanteilige Abschreibung linear oder degressiv vornehmen. Hoher Gewinn: linear mit 6,25 %/a
    Niedriger Gewinn mit 6,25% * 2 = 12,5 % degressiv !

    MfG
    Garli

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