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Anfechtung/Widerruf Betriebsprüfungsbescheid

  • swulff
  • 16. Mai 2007 um 11:58
  • Erledigt
  • swulff
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    78
    • 16. Mai 2007 um 11:58
    • #1

    Hallöchen,

    ich hab wieder mal ne Frage bei der ich nicht weiterkomme.

    Die Firma Putzteufel GmbH sowie 10 der bei ihr beschäftigten Reinigungskräfte erhalten nach einer durchgeführten Betriebsprüfung einen Bescheid (Verwaltungsakt). Hierin wird das Bestehen von Versicherungspflicht zur Sozialversicherung feststellt und im Rahmen der Verjährungsfrist werden die rückständigen Beiträge gefordert. Es wird auch ausgeführt, dass entgegen der Annahme des Arbeitgebers keine versicherungsfreien Beschäftigungsverhältnisses vorliegen.

    a) Legen Sie dar, wie die Entscheidungen angefochten werden können.

    a) Die Putzteufel GmbH erhält als Reaktion auf ihren Widerspruch einen ablehnenden Widerspruchsbescheid. Innerhalb welcher Frist muss Klage gegen diesen Bescheid erhoben werden?

    Schonmal im Voraus herzlichen Dank für eure Hilfe.

    mfg
    Sabine

  • Denny
    Erfahrener Benutzer
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    380
    • 22. Mai 2007 um 09:22
    • #2

    Hallo,

    ich hänge an der gleichen Aufgabe, gibt es hier bereits Ansätze ?

    Ich hoffe mir kann jemand einen Anstoss geben.

    Viele Grüße
    Denny

    Nichts ist unmöglich, bis man sich selber davon überzeugt hat.

  • swulff
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    78
    • 27. Mai 2007 um 02:16
    • #3

    Hallo,

    ich habe bereits ne Lösung gefunden.

    a) Wer mit einer Entscheidung der Verwaltung nicht einverstanden ist, muss zunächst Widerspruch bi der Verwaltungsbehörde einlegen

    b) Gegen einen Widerspruchsbescheid kann Klage beim zuständigen Sozialgericht erhoben werden. Die Klage kann auch bei jeder inländischen Behörde oder beim ersicherungsträger selbst eingereicht werden. Die Klage ist in der Regel innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids zu erheben.

    mfg
    Sabine

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