Bin hier eigentlich nur wegen meines HR-Masters unterwegs, aber ich hab gerade privat ein Problem, bei dem ihr vielleicht firmer seid als ich. Ich hab vor gut zwei Jahren einen gebrauchten Laptop von einer Privatperson gekauft, kein Händler, kein Gewerbe. Jetzt zeigt das Ding Mängel, die eigentlich schon länger da gewesen sein müssen, mir aber erst jetzt aufgefallen sind.
Ich hab mal ein bisschen zu § 437 ff. BGB und der regelmäßigen Verjährungsfrist gelesen, aber so richtig schlau werde ich daraus nicht. Läuft die Frist ab dem Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses bzw. der Übergabe, oder erst ab dem Moment, wo ich den Mangel entdeckt habe? Und macht es überhaupt einen Unterschied, dass es ein Privatkauf war und kein Kauf von einem Händler?
Falls jemand von euch da fachlich fit ist oder sowas selbst schon mal hatte – würde mich über ein paar Hinweise freuen, bevor ich mir unnötig Hoffnungen mache.