Study-Board.de
  1. Suche
  2. Startseite
    1. Deals
      1. Social Deals
      2. Amazon Deals
      3. Prime Angebote
  3. Forum
    1. Dashboard
    2. Unerledigte Themen
    3. Datenbanken
    4. Gamification
    5. Umfragen
  4. Tippspiel
    1. Rangliste
    2. Tippgemeinschaften
    3. Tipper-Übersicht
    4. Meine Statistik
    5. Hall of Fame
    6. WM-Wertung
  5. Semantische Suche
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • Termine
  • Galerie
  • wcf.search.type.de.flexiblelist.wsc.entry
  • wcf.search.type.com.amp.advancedpoll.search
  • Erweiterte Suche
  1. Study-Board.de
  2. Forum
  3. Fachforen Wirtschaftswissenschaften
  4. Steuerlehre

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Abfindungszahlung

  • Sweety821
  • 20. November 2006 um 04:30
  • Erledigt
  • Sweety821
    Benutzer
    Beiträge
    38
    • 20. November 2006 um 04:30
    • #1

    Wer kann mir bei diesem Sachverhalt helfen:

    Am 1.3.06 ist der Vater von Ottilie verstorben. Erben waren Ottilie und ihr Bruder Anton je zur Hälfte. In der Erbmasse befindet sich nur ein Zweifamilienhaus im Verkehrswert von EUR 600.000, davon entfallen EUR 150.000 auf Grund und Boden. Das Haus hatte der Vater vor 10 Jahren (Fertigstellung war der 1.3) auf dem ihm gehörenden Bauplatz für EUR 350.000 errichtet und mit 2% jährlich abgeschrieben. Ottilie und Anton sind sich darüber einig, daß Ottilie das Haus erhält und an Anton eine Abfindungszahlung von EUR 300.000 zahlen muß. Noch im März 06 wird der notarielle Vertrag abgeschlossen und Ottilie zahlt die Abfindung an Anton.

    Das Zweifamiliehaus ist vermietet. Ottilie vereinnahmt ab März 06 eine monatliche Miete für die beiden Wohnungen von EUR 4.000. Im Jahr 06 mußte Ottilie EUR 6.000 für Reparaturen und EUR 18.000 Schuldzinsen aus der Finanzierung der Ausgleichszahlung aufwenden.

    Aufgabenstellung: Ich muß das zu versteuernde Einkommen der Eheleute, die zusammenveranlagt sind, ermitteln.


    Mein noch nicht vollständiger Lösungsvorschlag:

    Bin mir total unsicher. Kann also falsch liegen.


    Werbungskosten:
    Finanzierungskosten § 9 I S. 3 Nr. 1 EStG
    Zinsbelastung EUR 18.000,00
    Reparaturen EUR 6.000,00


    Abschreibung, § 7 EStG:

    Es muß folgendes beachtet werden:
    Der auf den Grund und Boden entfallende Verkehrswert darf nicht abgeschrieben werden, d.h. er muß aus dem Verkehrswert herausgerechnet werden.

    Verkehrswert EUR 600.000 100%
    Grund und Boden EUR 150.000 25%
    Gebäudeanteil EUR 450.000 75%

    Die Grunderwerbsteuer fällt unter Anschaffungsnebenkosten und wird auf den Verkehrswert erhoben.
    EUR 600.000 x 3,5% = EUR 21.000
    Auf das Gebäude entfallen somit EUR 15.750.

    Die Abschreibung erfolgt demnach auf die Anschaffungskosten des Gebäudeanteils.

    Kaufpreis für den Gebäudeanteil EUR 450.000
    Anschaffungsnebenkosten (Grunderwerbsteuer) EUR 15.750
    Anschaffungskosten Gebäudeanteil EUR 465.750


    Berechnung der AfA:

    Jahres-AfA = EUR 465.750 x 2 % gemäß § 7 IV S. 1 Nr. 2 a EStG = EUR 9.315

    Da das Grundstück nicht ab dem 01.01.2006 im Besitz von Ottilie war, besteht nicht die Möglichkeit, den gesamten Abschreibungsbetrag in Anspruch zu nehmen.

    Gemäß § 7 I S. 4 EStG gilt ein Abschreibungssatz für jeden vollen Monat von 1/12, d.h. Ottilie kann 10/12 von EUR 9.315, also insgesamt

    EUR 7.762,50.

    in Anspruch nehmen. 10/12 deswegen, weil der Übergang von Besitz, Gefahr, Nutzen und Lasten am 01.03.2006 erfolgte.


    Gab es nicht bei der Abschreibung eine Vereinfachungsregelung? Ich weiß nicht mehr, wo ich diese finde.


    Vielen Dank für Eure Hilfe.

  • Hey Gast!
    Hast Du eine Frage, die Du gerne beantwortet haben möchtet? Klickt auf den folgenden Link und Du wirst die Antwort finden:

    Hier findest Du die Antworten

    Egal, ob es sich um eine Frage zu einem bestimmten Thema in eurem Studium oder um allgemeine Ratschläge handelt - wir haben die Antworten, die ihr sucht. Also zögert nicht und klickt auf den Link! Wir freuen uns darauf, euch zu helfen.

  • Sweety821
    Benutzer
    Beiträge
    38
    • 21. November 2006 um 02:08
    • #2

    Was ich soeben gefunden habe:

    "Bemessungsgrundlage der Gebäudeabschreibung sind regelmäßig die Herstellungskosten bzw. die Anschaffungskosten des Gebäudes.

    Bei unentgeltlichem Erwerb (Schenkung, Erbschaft) kommt es auf die ursprünglichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten Ihres Rechtsvorgängers an."

    Muß ich dann bei meiner Aufgabe anstatt den Verkehrswert von EUR 600.000 auf EUR 350.000, die der Vater aufgewendet hat, reduzieren? Bin ich jetzt auf dem richtigen Weg?

    Vielen Dank

  1. Tutor Lv. 5 4.304 XP
  2. admin Lv. 2 150 XP
  3. cklawitter Lv. 1 30 XP
  4. 4
    sieger81 Lv. 1 10 XP
Vollständige Bestenliste
  1. Dealfuchs.info
  2. Impressum
    1. Datenschutzerklärung
    2. Verhaltenskodex
      1. Learn to Post
  3. Mediadaten
  4. Study-Talk.de - Rabatte nicht nur für Studenten
  5. Kontakt
Community-Software: WoltLab Suite™