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was ist eine GmbH

  • mcvogt666
  • 10. April 2004 um 21:17
  • Erledigt
1. offizieller Beitrag
  • mcvogt666
    Neuer Benutzer
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    17
    • 10. April 2004 um 21:17
    • #1

    hi

    ich muss einen Vorttrag über GmbG's halten, (Vorraussetzungen, Folgen, Verpflichtungen, Vorteile...), dazu zwei GmbHs vorstellen, und was für Vorteile diese von der gewählten Rechtsform haben.

    Könnte mir jemand helfen, oder einen Link schicken, auf dem ich genaue Daten zur Rechtsform GmbH bekommen??

    kann mir jemand einen Betrieb vorschlagen, der sich zum Vorstellen eignet?

    mit freundlichen Grüßen Michael Vogt

    p.s. vielen Dank im vorraus!

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  • Strolch
    Moderator
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    • 10. April 2004 um 22:46
    • #2

    Die GmbH ist eine juristische Person und demzufolge gelten die grundlegenden Vorschriften des BGB, die erweiterten Vorschriften des HGB und die speziellen Vorschriften des GmbH Gesetzes. Als nichtNetzQuelle würde ich vorschlagen du besorgst dir einen der ABWL Schincken aus der Bibliothek, da lassen sich die Autoren normalerweise ziemlich ausführlich über dieses Thema aus.

    Im Web, schau dir mal die Seiten an:
    http://www.ifb-gruendung.de/Rechtsformen%20im%20Ueberblick.PDF
    http://www.startup-in-bayern.de/KnowHow/Rechtsformen/gmbh.html (nur Kurzinfo)
    http://www.potsdam.ihk24.de/PIHK24/PIHK24/…ormen/index.jsp

    Tja, was die Praxisbeispiele angeht, ich würde ein sehr große GmbH und eine sehr kleine GmbH nehmen.
    Als Beispiel für die kleine würd ich eine regionale Gesellschaft nehmen, die man bei dir kennt. Als große GmbH würde ich jetzt mal spontan entweder die Robert Bosch GmbH oder die Liebherr-Holding GmbH nehmen. Sowohl Bosch als auch Liebherr dürften als Name bzw. Marke ja bekannt sein.

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  • mcvogt666
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    • 11. April 2004 um 01:48
    • #3

    vielen Dank erstmal.
    Die Links werde ich mir mal einverleiben.
    wie komme ich bei Bosch oder Liebherr an die genauen Informationen?
    Wird sowas irgendwo veröffentlicht, oder kann ich die sonst irgendwo nachlesen.
    ich meine ich denke ich kann mir ungefähr zusammenreimen welche Vorteile Bosch von der gewählten Rechtsform hat, aber ich habe dann keine Bestätigung, ob das auch stimmt.

    vielen Dank

    michi666

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  • Strolch
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    • 11. April 2004 um 12:53
    • #4

    Schau mal auf deren Webseits nach, die sind beide groß genug, dass sie evtl. sogar ihre Jahresabschlüsse öffentlich machen. Evtl. kann man auch mal bei der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit nachfragen!

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  • Markus
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    • 11. April 2004 um 15:36
    • #5

    :wrbo

    -> Allgemeine BWL.

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  • mcvogt666
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    • 26. April 2004 um 15:48
    • #6

    sind die obengenannten Links noch aktuell, oder hat sich da inzwischen was getan, ich habe gesehen, eines der Pdf-Dokumente ist von 2002.

    vielen Dank.

    michi666

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  • Markus
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    • 26. April 2004 um 16:31
    • #7

    Ausfertigungsdatum: 20. April 1892
    Verkündungsfundstelle: RGBl 1892, 477
    Sachgebiet: FNA 4123-1
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 3 G v. 19. 7.2002 I 2681

    Was genau geändert wurde kann ich dir nicht sagen, wobei ich nicht denke das weitreichende Schritte vorgenommen wurden.

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  • mcvogt666
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    • 26. April 2004 um 17:50
    • #8

    dankeschön erstmal!

    so ein mist.
    habe Bosch vor den Ferien angeschrieben, heute kam die antwort, ich soll in zwei wochen doch mal anrufen, per email könne man mir die informationen leider nicht geben.
    Tja, bis dahin ist es leider zu spät

    jetzt habe ich bei einigen Firmen mal angerufen, aber entweder weiß keiner wohin er mich verbinden soll. oder die Herrschaften sind gerade im Urlaub.

    kennt hier zufällig jemand eine Firma die sowas auf der Website veröffentlicht?

    fallen euch spontan irgendwelche §§ im HGB ein, auf die ich mich beziehen könnte, habe schon mal geschaut, habe aber leider nichts gefunden, bin da noch unerharen.

    mit freundlichen Grüßen michi666

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  • Markus
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    • 26. April 2004 um 18:18
    • #9
    Zitat


    fallen euch spontan irgendwelche §§ im HGB ein, auf die ich mich beziehen könnte, habe schon mal geschaut, habe aber leider nichts gefunden, bin da noch unerharen.

    Du musst auch im AktG & GmbHG nachschauen :)

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  • mcvogt666
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    • 26. April 2004 um 18:24
    • #10

    oh ja, natürlich.

    mein Fehler.

    wie gesagt ich bin da leider noch unerfahren.

    vielen Dank

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  • Markus
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    • 26. April 2004 um 19:46
    • #11

    Auf was willst du eigentlich insgesamt hinaus ? Früher gab es ja den §32a des GmbHG, aber der wurde aufgelöst da man so Fremdkapital zuführen konnte welches eigentlich Eigenkapital ist. Weiss aber nicht inwiefern solche Exotenparagraphen noch bestehen.

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  • mcvogt666
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    • 26. April 2004 um 19:59
    • #12

    naja, ich suche eben die §§ in denen begründet ist wieviel startkapital man braucht, wie das mit der hasftung asusieht...
    ich habe das ganze zwar schon bei den links gefunden, aber ich würde es eben mit den §§ begründen.

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  • Markus
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    • 26. April 2004 um 20:10
    • #13

    Achso sag es doch gleich :)

    Folgende §§ des GmbHG sind wohl ganz interessant:

    § 5 Stammkapital
    § 6 Geschäftsführung
    § 15 Übertragung von Gesellschaftsanteilen
    § 19 Einzahlung auf die Stammeinlage
    § 26-28 Nachschußpflichten
    § 29 Gewinnverwendung
    § 35ff. Vertretung
    §41-42a Buchführung, Bilanz, Jahresabschluss
    §43 Haftung der Geschäftsführung
    §57 Kapitalerhöhungen

    Da kannste so gut wie aus den vollen schöpfen. Einfach mal selbst die 80 §§ durchblättern und darauf eingehen. Verbale Vorteile etc hast du ja in obigen Links schon.

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  • mcvogt666
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    • 27. April 2004 um 16:18
    • #14

    der Herr Lehrer hat heute gemeint ich solle doch bitte über GmbH & CO. KG referieren, und die "einfache" GmbH möchte er slebst vorstellen.
    jetzt darf ich in einer woche das nochmal neu machen, was ich in den letzten 2 Wochen gemacht habe.
    habt ihr hierzu auch informative Links auf Lager?
    der erste von den dreien oben angegebenen links enthält ja auch einiges über GmbH & CO. KG, ebenso der 3.

    ein paar einzelne fragen hätte ich noch:

    1. was genau sagt das Co aus?

    2. das heist es sind also 2 Unternehmen die sich zu einer Gmbh & Co KG zusammenschließen, eines als Kommanditist, und eines als Komplementär, wobei der Komplementär die GMBH ist, da sie von natur aus haftungsbeschränkt ist?
    beide unternehmen können theorethisch wieterhin unabhängig bleiben??

    3. wieso genau sollte man sich als GmbH & Co. KG zusammen schließen, was hat das für vorteile gegenüber der normalen GmbH?

    4. wie sehen die vorraussetzungen für eine Gmbh & Co KG aus?


    für hilfe wäre ich dankbar, mir raucht langsam der Kopf, da macht man sich die arbeit, und plötzlich kommt einer und meint man soll etwas ganz anderes bearbeiten!!!

    mfg michi666

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  • Jens
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    • 27. April 2004 um 16:20
    • Offizieller Beitrag
    • #15

    Einige gute Info Quelle ist auch immer wikipedia

    http://de.wikipedia.org/wiki/GmbH

    http://de.wikipedia.org/wiki/GmbH_%26_Co._KG


    so long

    Jens

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  • Markus
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    • 27. April 2004 um 17:11
    • #16

    Die GmbH & Co. KG gilt als Mischform.

    Rechtsgrundlage: Anwendung der Vorschriften über KG

    Wesen:
    • Personengesellschaft (hier eine KG):
    • Komplementär ist eine GmbH als juristische Person (damit Vollhafter mit ihrem Stammkapital)
    • Kommanditisten (mit Einlagen haftend)
    • Absicht ist, die Vorteile der KG als Personengesellschaft zu erhalten, aber die volle Vermögenshaftung des Komplementärs zu “umgehen”; d.h., die Haftung aller als Gesellschafter beteiligten natürlichen Personen ist - obwohl Personengesellschaft - auf die Höhe ihrer Einlage beschränkt

    echte (typische) Form:
    • die GmbH ist der geschäftsführende (und i.d.R. der einzige) Komplementär der KG
    • GmbH-Gesellschafter und Kommanditisten sind die gleichen Personen (Identität und häufig auch gleiche Beteiligungsquoten);
    • selten ist sog. ‘doppelstöckige’ oder ‘mehrstufige’ GmbH & Co.KG, bei der die GmbH & Co.KG I Komplementärin einer weiteren GmbH & Co.KG II wird; möglich auch eine Einmann-GmbH & Co.KG, bei der es sich praktisch um ein
    Einzelunternehmen mit beschränkter Haftung handelt
    unechte (untypische):
    • andere Personen

    Gründe zur Wahl der Rechtsform:
    • die erwähnte Haftungsbeschränkung (Vollhafter ist eine Kapitalgesellschaft; damit richtet sich die Höhe der unbeschränkten Haftung tatsächlich nur nach dem vorhandenen Gesellschaftsvermögen - mindestens 25 000 Euro); da die Haftungsbeschränkung auch durch die Gründung einer GmbH erreichbar wäre, treten noch andere Motive hinzu:
    • Kontinuität der Unternehmen (z.B. bei Erbfolge); Tod von Gesellschaftern führt nicht zur Auflösung der Gesellschaft
    • Geschäftsführung durch kompetente Gesellschaftsfremde (Vorteil der
    Drittorganschaft; solche Vertretungsbefugnis ist bei der KG und der OHG nicht
    möglich)
    • für Sanierungen (z.B. Aufnahme neuer Kommanditisten)
    • Kapitalbeschaffung (z.B. über neue Kommanditisten, wenn man nicht neue
    Gesellschafter aufnehmen will oder die Mittel zur Erhöhung der Stammeinlage
    fehlen)
    • Steuervorteile (nicht mehr gegeben, da Doppelbelastung bei Gewinnbesteuerung seit 1977 beseitigt)

    Mindestkapital:
    • nicht für KG, aber für Komplementär-GmbH 25 000 Euro

    Geschäftsführung/Vertretung:
    • wie KG
    • Geschäftsführung liegt bei der Komplementär-GmbH, handelnd durch deren
    Geschäftsführer (normalerweise sind Kommanditisten nach § 164 HGB
    ausgeschlossen; Umgehung: Geschäftsführer der Komplementär-GmbH wird ein Kommanditist der KG); Geschäftsführer kann auch ein gesellschaftsfremder Dritter sein
    • Vertretung ebenso

    Haftung:
    • wie KG
    • Haftung der Kommanditisten auf Einlage beschränkt
    • unbeschränkte Haftung durch die Komplementär-GmbH - durch beschränkte
    Realisierbarkeit des Haftungszugriffs abgeschwächt
    • da Vollhafter eine GmbH, muß keine natürliche Person mit ihrem Privatvermögen ganz einstehen, es besteht also keine unbeschränkte Haftung wie bei KG

    Gewinn/Verlust:
    • wie KG
    • Untergrenzen für Gewinnanteil der Komplementär-GmbH - u.U. versteckte Gewinnnausschüttung
    • Gewinne Kommanditisten - ESt
    • GmbH anfallende Gewinnanteile - KSt

    Bedeutung/Vorkommen:
    • hat sich trotz anfänglich heftigen Widerstands der Registergerichte durchgesetzt (ursprünglich aus rein steuerlichen Gründen geschaffen)
    • ab 1922 als zulässig erkannt
    • hat aber immer noch keinen eindeutigen gesetzlichen Niederschlag gefunden
    • sehr häufig anzutreffen, primär bei kleinen und mittleren Unternehmensgrößen, ca. 60 000 - 80 000
    • macht mindestens einen 60%-Anteil am KG-Feld aus
    • GmbH-Mix von GmbH zu GmbH&Co.KG von etwa 3:4 (Quelle: Strobel)
    • der frühere, enorme steuerliche Vorteil ist seit der KStreform von 1977 nicht mehr gegeben - obwohl dies hätte erwartet werden können, hat sich das Bild aber nicht zugunsten der GmbH verschoben

    Vorteile:
    • obwohl eine Personengesellschaft, Beschränkung der Haftung auf Einlagen der Kommanditisten und das Gesellschaftsvermögen der GmbH
    • steuerliche Gründe:
    • Einkünfte der GmbH unterliegen der KSt, Gewinn der KG ist ESt-pflichtig, Gewinnverlagerung auf KG. Damit, wenn Gesellschafter nicht dem Spitzensteuersatz unterliegen, günstiger.
    • Bei GmbH weiterhin Doppelbelastung bei VSt.
    • Bei Personengesellschaften ist in Verlustjahren eine Verrechnung von Verlusten mit sonstigen Einkünften der Gesellschafter möglich (nicht bei GmbH).
    • Dagegen überwiegen die steuerlichen Vorteile der GmbH (Abzugsfähigkeit von Miet- und Pachtzahlungen, Zinsen auf Gesellschafterdarlehen und für Pensionsrückstellungen, Gehälter der Geschäftsführer), i.d.R. GewSt-Ersparnis.
    • Kapitalbeteiligung vieler Anleger möglich
    • obwohl Personengesellschaft, kann sie auch einen Nicht-Gesellschafter als Geschäftsführer haben (da GmbH Komplementär); auch Möglichkeit der Nachfolgerregelung (wenn kein geeigneter Nachfolger unter den Kindern)
    • es können Vorteile der GmbH und der KG im Interesse der Gesellschafterbasis so kombiniert werden, daß Unternehmensexistenz weniger abhängig von Zufälligkeiten der Gesellschafterexistenz wird (unproblematische Übergangs- und Fortbestandsregelung

    Nachteile:
    • Überbetonung des Steueraspekts
    • “Konstruktion” (evtl. Vernachlässigung wichtiger betriebswirtschaftlicher Gründe)
    • höhere laufende Kosten (Existenz zweier Gesellschaften)
    • relativ komplizierte Gründung
    • z.T. in Mißkredit geraten, da häufig bei sog. Abschreibungsgesellschaften
    anzutreffen

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  • Strolch
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    • 27. April 2004 um 17:50
    • #17

    Zu erwähnen bleibt noch, das der Begriff GmbH & co. KG auch eine Typbezeichnung ist, die auf alle Rechtsformen angewandt wird bei denen eine Kapitalgesellschaft der Komplementär in der KG ist.
    Es gibt nämlich auch noch die in der Literatur nicht gerade häufig vorkommenden Varianten
    AG & Co. KG
    KGaA & Co. KG

    Nur so zur Ergänzug!
    Das ganze passiert aber gewöhnlich nur wenn ein Großunternehmen bei einer KG als Vollhafter mit einsteigt! Da die Gründungskosten und Voraussetzungen für eine AG oder KGaA wesentlich umfangreicher sind!

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  • mcvogt666
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    • 28. April 2004 um 21:00
    • #18

    zu allererst vielenvielnvielen dank!!!!!!! :D

    das sind verdammt viele informationen. :)
    es wirft aber auch einige neue fragen auf: ?(

    Zitat

    Original von tekk
    • Absicht ist, die Vorteile der KG als Personengesellschaft zu erhalten, aber die volle Vermögenshaftung des Komplementärs zu “umgehen”; d.h., die Haftung aller als Gesellschafter beteiligten natürlichen Personen ist - obwohl Personengesellschaft - auf die Höhe ihrer Einlage beschränkt

    o.k. das habe ich verstanden, aber ich kenne ein unternehmen, das war zuerst eine GmbH und hat sich dann in eine GmbH & CO. KG umgewandelt.
    welche Vorteile hat das??

    ich verstehe immer noch nicht, was der vorteil einer GmbH &Co Kg zu einer normalen GmbH ist. die Haftungsbeschränkung sit doch auch bei einer einfachen GmbH gegeben.

    und warum könnte man die personengesellschaft beibehalten wollen?

    Zitat

    Original von tekk

    • Kontinuität der Unternehmen (z.B. bei Erbfolge); Tod von Gesellschaftern führt nicht zur Auflösung der Gesellschaft

    wie sieht die nachfolgerschaft bei einer KG aus?
    muss da die gesellschaft nach dem tod eines gesellschafters aufgelöst werden, oder ist es wirklich nur der Punkt, dass nach dem tod eines geschäftsführers eine beliebige andere person, die kein gesellschafter sein muss die führung übernehmen kann?

    was ist drittorganschaft?

    was genau sind sanierungen im sinne von aufnahme neuer kommanditisten? ist damit einfach die kapitalbeschaffung, hinzuffügen neuer gesellschafter (also allgemeine änderungen) gemeint?

    wie genau lässt sich ehemalige steuervorteil erklären? ist Est Einkommensteuer?
    was ist Kst?

    was ist versteckte gewinnausschüttung?

    was ist mit abschreibungsgesellschaften gemeint?(ich weiß nur was abschreibungen sind.)

    wenn 2 unternehmen vorhanden sind, heist das man muss 2x gewerbesteuer... bezahlen?

    gehören die steuerlichen apekte vollständig der vergangenheit an, oder nur teilweise?

    kann ich irgendwo die gründungsformalitäten nachlesen?
    kann ich da z.b. mal bei einem existenzgründerzentrum nachfragen?

    nohmal dankeschön,das hat mir wirklich sehr viel weitergeholfen.

    firmen habe ich mir jetzt 2 rausgesucht zu denen ich persönlich kontakt habe, bei der einen bin ich mit dem "achwuchs chef"befreundet, bei der anderen kenne ich den sys-admin, der mir da dann die infos besorgen kann.
    so betrachtet ist mir die GmbH & Co. KG fast lieber, mich stört eben nur die ganze arbeit die ich in das GmbH Thema reingesteckt habe, mal abgesehen von den 200 € die ich nach köln, berlin und Co. vertelefoniert habe, um einen großen Betrieb zu finden, der mir gnädigerweiße erzählt warum er eine GmbH ist!

    also dankeschön @ all

    mfg michi666

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  • Jens
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    • 29. April 2004 um 00:09
    • Offizieller Beitrag
    • #19

    Entschuldige bitte mal, aber hier wird dir nicht alles auf einem Silbertablett serviert! Eigeninitiative läßt meiner Ansicht nach doch sehr zu wünschen übrieg. Du findest eine Menge weiterer Infos und Links in unserer Linkliste u. sicher bei Google. Die Antworten von Strolch u. tekk sind auch sehr gut!!

    Jens

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  • Markus
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    • 29. April 2004 um 12:58
    • #20

    o.k. das habe ich verstanden, aber ich kenne ein unternehmen, das war zuerst eine GmbH und hat sich dann in eine GmbH & CO. KG umgewandelt.
    welche Vorteile hat das??

    ich verstehe immer noch nicht, was der vorteil einer GmbH &Co Kg zu einer normalen GmbH ist. die Haftungsbeschränkung sit doch auch bei einer einfachen GmbH gegeben.

    -> Es hat die Vorteile einer Personengesellschaft, hier einer KG, Vorteile sind z.B:

    Viele Kriterien können dispositiv (gesellschafts-) vertraglich gestaltet werden. Desweiteren:

    • nur formloser Vertrag nötig; wenig Einschränkungen bei Inhalt des Gesellschaftsvertrages; Vertragsfreiheit
    • Möglichkeit zusätzlicher Kapitalgeber, deren Haftung beschränkt ist und die nicht zur Geschäftsführung und Vertretung befugt sind (breitere Kapitalbasis)
    • Möglichkeit für Familienunternehmen, Kinder als Teilhafter aufzunehmen, Komplementär behält alleinige Entscheidungsbefugnis
    • ererbter Kapitalanteil kann weiterhin in Unternehmung bleiben, ohne persönlich mitarbeiten zu müssen
    • ist zwar Personengesellschaft, trägt aber bereits Züge einer Kapitalgesellschaft
    • geringe Gründungskosten (Handelsregisteranmeldung, ggf. bei Kauf von Gesellschaftsanteilen oder Grundstücken Notarkosten und evtl. Grunderwerbssteuer)
    • geringe laufende Kosten (Buchführung, Erstellung des Jahresabschlusses, evtl.Offenlegung)

    und warum könnte man die personengesellschaft beibehalten wollen?

    -> Aus obigen Gründen beispielsweise. Z.B. ist der JA viel leichter bei einer Personengesellschaft zu erstellen als bei einer GmbH od. AG!

    wie sieht die nachfolgerschaft bei einer KG aus? muss da die gesellschaft nach dem tod eines gesellschafters aufgelöst werden, oder ist es wirklich nur der Punkt, dass nach dem tod eines geschäftsführers eine beliebige andere person, die kein gesellschafter sein muss die führung übernehmen kann?

    -> Geschäftsanteile sind ja bei einer Personengesellschaft nicht vererblich, das ist der Punkt. Und zur letzten Frage: Das bezieht sich nur auf Kapitalgesellschaften.

    was ist drittorganschaft?

    -> Drittorganschaft liegt vor, wenn bei einer Gesellschaft die Geschäfte durch Personen geführt werden, die nicht notwendig Gesellschafter sind. Drittorganschaft ist beispielsweise zulässig bei der Aktiengesellschaft und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

    was genau sind sanierungen im sinne von aufnahme neuer kommanditisten? ist damit einfach die kapitalbeschaffung, hinzuffügen neuer gesellschafter (also allgemeine änderungen) gemeint?

    -> Exakt. Kapitalzuführung durch Gesellschafterzuführung.

    wie genau lässt sich ehemalige steuervorteil erklären? ist Est Einkommensteuer? was ist Kst? gehören die steuerlichen apekte vollständig der vergangenheit an, oder nur teilweise?

    ESt = Einkommenssteuer, KSt = Körperschaftssteuer. Wenn du genau gelsen hättest gibt es sehr wohl noch steuerliche Vorteile:

    Steuervorteile:
    • Einkünfte der GmbH unterliegen der KSt, Gewinn der KG ist ESt-pflichtig, Gewinnverlagerung auf KG. Damit, wenn Gesellschafter nicht dem Spitzensteuersatz unterliegen, günstiger.
    • Bei GmbH weiterhin Doppelbelastung bei VSt.
    • Bei Personengesellschaften ist in Verlustjahren eine Verrechnung von Verlusten mit sonstigen Einkünften der Gesellschafter möglich (nicht bei GmbH).
    • Dagegen überwiegen die steuerlichen Vorteile der GmbH (Abzugsfähigkeit von Miet- und Pachtzahlungen, Zinsen auf Gesellschafterdarlehen und für Pensionsrückstellungen, Gehälter der Geschäftsführer), i.d.R. GewSt-Ersparnis.

    was ist versteckte gewinnausschüttung?

    -> Gewinne müssen teilweise in der Organschaft verbleiben, dies ist aber nur ein Idealtypus.

    was ist mit abschreibungsgesellschaften gemeint.ich weiß nur was abschreibungen sind.

    -> Es wird von einer Muttergesellschaft einfach eine zweite Gesellschaft mit in eine andere Firma eingebracht um für die Mutter steuerliche Vorteile zu realisieren.

    wenn 2 unternehmen vorhanden sind, heist das man muss 2x gewerbesteuer... bezahlen

    -> Sure.

    gehören die steuerlichen apekte vollständig der vergangenheit an, oder nur teilweise?


    -> s.o.

    kann ich irgendwo die gründungsformalitäten nachlesen? kann ich da z.b. mal bei einem existenzgründerzentrum nachfragen?

    -> Schon mal daran gedacht einfach ins HGB zu schauen, bzw. ins GmbHG ? Formal sind einfach Dinge wie Gesellschaftsvertrag, Handelsregistereintragung, Mindestkapital etc. Wieso Gründerzentrum ? Steht doch alles im Gesetz. Einfach mal nachlesen, bzw. in ein ABWL Buch schauen.

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    1. Ansoff-Matrix – wie unterscheide ich Marktdurchdringung und Diversifikation in der Klausur sauber? 2

      • Basti92
      • 28. September 2026 um 18:45
      • Betriebswirtschaftslehre
      • Basti92
      • 29. September 2026 um 09:08
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    3. JuliBuecher

      29. September 2026 um 09:08
    1. Meldebestand, Sicherheitsbestand, Höchstbestand – wie rechne ich das, und was ist der Unterschied zwischen Bestellpunkt- und Bestellrhythmusverfahren? 2

      • OleNordwind
      • 26. September 2026 um 15:25
      • Betriebswirtschaftslehre
      • OleNordwind
      • 26. September 2026 um 20:40
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    3. RobertM

      26. September 2026 um 20:40
    1. Marktsegmentierung, Zielgruppe, Positionierung – wie mache ich das in der Fallstudie, ohne dass es beliebig wirkt? 3

      • JuliBuecher
      • 20. September 2026 um 20:30
      • Betriebswirtschaftslehre
      • JuliBuecher
      • 24. September 2026 um 20:25
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    3. Sophie99

      24. September 2026 um 20:25
    1. Stakeholder-Analyse in der Hausarbeit – wie wird aus meiner Liste mehr als eine Aufzählung? 3

      • JaninaBWL
      • 17. September 2026 um 15:30
      • Betriebswirtschaftslehre
      • JaninaBWL
      • 18. September 2026 um 16:40
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    3. Meike_HR

      18. September 2026 um 16:40
    1. Factoring: Warum verkauft eine Firma ihre Rechnungen unter Wert – das ist doch ein Verlustgeschäft? 3

      • TimDual
      • 15. September 2026 um 19:15
      • Betriebswirtschaftslehre
      • TimDual
      • 17. September 2026 um 07:50
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    3. Sara93

      17. September 2026 um 07:50
    1. Führungsstile: Lewin, Tannenbaum/Schmidt, Hersey/Blanchard – welcher ist denn jetzt „richtig“, und wie ordne ich die in der Klausur ein? 3

      • Basti92
      • 13. September 2026 um 15:40
      • Betriebswirtschaftslehre
      • Basti92
      • 14. September 2026 um 20:55
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    3. FabianControl

      14. September 2026 um 20:55
    1. Mischkosten aufteilen: Wie funktioniert das Hoch-Tief-Verfahren – und warum kommt bei der Regression etwas anderes raus? 3

      • OleNordwind
      • 11. September 2026 um 16:40
      • Betriebswirtschaftslehre
      • OleNordwind
      • 12. September 2026 um 18:30
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    3. RobertM

      12. September 2026 um 18:30
    1. Just-in-Time-Beschaffung – warum macht man sich freiwillig so abhängig vom Lieferanten? 4

      • TimDual
      • 9. September 2026 um 20:15
      • Betriebswirtschaftslehre
      • TimDual
      • 12. September 2026 um 06:20
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    3. TimDual

      12. September 2026 um 06:20
    1. Einlinien-, Stablinien- oder Matrixorganisation – wie beantworte ich die Vor-/Nachteile-Frage, ohne nur Stichpunkte aufzuzählen? 3

      • LauraFK
      • 5. September 2026 um 16:10
      • Betriebswirtschaftslehre
      • LauraFK
      • 6. September 2026 um 21:10
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    3. PhilBWL

      6. September 2026 um 21:10
    1. BCG-Matrix: Wie ordne ich Produkte in Stars, Cash Cows, Question Marks und Poor Dogs ein – und was folgt daraus? 4

      • Basti92
      • 3. September 2026 um 14:15
      • Betriebswirtschaftslehre
      • Basti92
      • 4. September 2026 um 21:10
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    3. DieJulia

      4. September 2026 um 21:10
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    Sara93
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