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  4. Rechtswissenschaften

§444 BGB--> zwingendes oder nachgiebiges Recht?

  • franzi0511
  • 9. April 2006 um 16:26
  • Erledigt
  • franzi0511
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    22
    • 9. April 2006 um 16:26
    • #1

    Kann mir jemand bei folgender Aufgabe helfen?

    Handelt es sich bei §444 BGB um zwingendes oder nachgiebiges Recht?

    § 444 Haftungsausschluss

    Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.


    Also ich bin der Meinung das dies zwingedes Recht ist, aber ich bin mir nicht so richtig sicher.

    LG Franzi

  • knuddeltweety
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    4
    • 9. April 2006 um 18:36
    • #2

    WEnn du bei der SGD machst schau mal im Heft auf SEite 9 da steht es genau drin.

    Gruß katrin

  • EF242
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    22
    • 9. April 2006 um 22:09
    • #3

    Hi,

    § 444 ist nachgiebiges Recht. Dies folgt auch aus dem Wortlaut: "Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden". D.h. so eine Vereinbarung ist möglich.

    Grüße

  • knuddeltweety
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    4
    • 9. April 2006 um 22:32
    • #4

    Es ist aber eine nichtige Vereinbarung wenn der Mängel arglistig verschwiegen wurde somit ist das ein zwingendes Recht. Wie gesagt steht auch in dem GRRE01 auf seite 9 genau drin

  • EF242
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    22
    • 9. April 2006 um 22:38
    • #5

    Eigentlich habe ich wohl Blödsinn geschrieben. § 444 müsste zwingend sein.

  • knuddeltweety
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    4
    • 11. April 2006 um 11:31
    • #6

    Nicht mal ich hab nochmal nachgeschaut es ist beides möglich, sehr witzig, schau mal auf Seite 9 steht zwingendes auf SEite 10 im Beispiel die das aber nachgiebiges. Also kommt es wie immer direkt auf den Fall an.

  • EF242
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    22
    • 11. April 2006 um 14:58
    • #7

    Ich kann da leider nicht nachschauen, weil ich dieses GRRE01 gar nicht habe. Weiß ehrlich gesagt auch nicht, was das überhaupt ist. :)

  • toxique21
    Benutzer
    Beiträge
    51
    • 12. April 2006 um 08:39
    • #8

    hi!

    aus meiner Einsendeaufgabe raus:

    §444 BGB
    Hierbei handelt es sich um zwingendes Recht. Anderweitig getroffen Vereinbarungen sind zulässig.


    diese Antwort war richtig

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