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SGD Fernstudium – WM-Vorteile 2026

Zwangsexmatrikuliert

  • minimi
  • 3. März 2006 um 14:25
  • minimi
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    7
    • 3. März 2006 um 14:25
    • #1

    hallo ihr lieben,
    also ich bin neu hier und habe ein riesiges problem!
    ich kam gestern ausm urlaub und hab erfahren das ich Zwangsexmatrikuliert werden soll, wegen nicht bestandener prüfung! hatte nie gedacht das es soweit kommen könnte aber bin seid gestern total am a*****!! mir hatten 4punkte gefehlt:(
    also ich weiß jetzt nicht was ich machen soll! würde jetzt ins 4.semester kommen....
    also ich brauche jetzt tiips und ratschläge von euch, wäre euch sehr dankbar!!!
    kann ich mich noch freiwillig exmatri.,bevor ich ein brief von den bekomme??
    darf ich nichts mehr studieren??nicht mehr diesen fach??
    also ich bin auf ner fh wiesbaden studiere versicherungs management,diplom!

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  • toxique21
    Benutzer
    Beiträge
    51
    • 3. März 2006 um 15:01
    • #2

    Hi du!

    Als mit exmatrikulation kenne ich mich nicht aus. Aber mein Rat wäre erst einmal Klausureinsicht zu beantragen und dann ggf. Wiederspruch gegen die Klausur einzulegen. Vielleicht kannst du noch 4 PKT irgendwo her bekommen?

    Ich drück dir auf alle Fälle die Daumen.

    Gruß
    toxi

  • minimi
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    7
    • 3. März 2006 um 15:05
    • #3

    ja die war gestern abend ich bin auch hin aber der prof ist hart geblieben, hat gemeint hätte ich ne halbe stunde mehr gehabt wäre es kein problem für mich...
    (ich bin diplom studiengang und der bachelor studiengang hat mit mir zusammen geschrieben aber die haben 2 stunden zeit für die gleichen aufgaben und ich nur 90minuten, er meint die pkt. verteilung wäre anders...bla bla bla!!kann ich nicht nachvollziehen!)

  • toxique21
    Benutzer
    Beiträge
    51
    • 3. März 2006 um 15:20
    • #4

    Hm... das ist natürlich übel. Dann Wiederspruch einlegen gegen die Klausur wegen ungerechter Klausur (oder so??) weil dann wird es von einer externen Stelle noch einmal geprüft.

    Ansonsten denke ich dass bei einer Zwangsexmaterikulation die nur nicht mehr diesen Studiengang studieren kannst. Genau kenne ich mich da aber nicht aus und habe im Netz auch nichts passendes gefunden.

    lg
    toxi

  • minimi
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    7
    • 3. März 2006 um 15:25
    • #5

    ich suche auch schon den ganzen tag im netz, hab mich schon über andere studiengänge hier in der umgebung infomiert, mein ganze leben ist grad auf kopf gestellt!!
    danke trotzdem für deine hilfe!!!
    hoffe die anderen im netz können mir auch weiterhelfen!

    lg

  • HomerJay
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    4
    • 3. März 2006 um 15:27
    • #6

    bin genau in der gleichen situation...leider hats mich im 8. semester erwischt.

    kopf hoch...schau dich in ruhe nach ner FH um und mach dort ab dem wintersemester weiter. in der zwischenzeit versuchste an nen praktikum zu kommen oder jobbst einfach ein bissl.

    einfach nach vorne schauen...is noch nix verloren ;)

    grüße
    Oli

  • minimi
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    7
    • 3. März 2006 um 15:30
    • #7

    heißt das jetzt das ich woanders studieren kann außer in wiesbaden oder nicht mehr in hessen....??oder keine ahnung was..

  • JessyJazz
    Benutzer
    Beiträge
    38
    • 3. März 2006 um 15:39
    • #8

    soweit ich weiss, darfst du in einem anderen bundesland das gleiche fach wieder studieren. Will mich da aber auch nicht 100% festlegen, ob das nun stimmt oder nicht.

  • dr.niel
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    110
    • 3. März 2006 um 15:43
    • #9

    Hallo,
    bezüglich deines Studiengangs kenne ich mich nicht aus. Ich weiß also nicht, ob die Möglichkeit besteht ihn an einer anderen FH wieder auszunehmen. Ich weiß allerdings, dass es in anderen Studiengängen (z.B. BWL) nicht möglich ist das gleiche Fach in Deutschland weiterhin zu studieren. Auch für andere Studiengänge in denen die Prüfung in der du durchgefallen bist zum Pflichbestandteil gehört, ist der Zug abgefahren. Für Uni-Studenten bietet sich allerdings der Wechsel auf eine FH an, aber das kommt bei dir ja nicht in Frage.
    Bezüglich des Einspruchs gegen die Klausur möchte ich sagen, dass solche Einsprüche NICHT von einer externen Stelle geprüft werden, sondern vom Prüfungsamt deiner Uni/FH. Du kannst zwar anschließend klagen, aber die Erfolgsaussichten sind äußerst gering, es sei denn es liegen Formfehler vor.

  • minimi
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    7
    • 3. März 2006 um 15:43
    • #10

    ich denke diesen studienfach versicherungsmanagement bzw insurance & finance, da es kein diplom studiengang mehr gibt kann ich vergessen, der wird glaub ich in deutschland 2 mal angeboten oder so. mir gehts es jetzt nur noch darum ob ich weiter wirtschaft studieren kann.

  • toxique21
    Benutzer
    Beiträge
    51
    • 3. März 2006 um 15:57
    • #11

    Hi du!

    ich denke, dass du einen anderen Studiengang jederzeit an einer anderen Uni studieren kannst.

    glg
    toxi

  • HomerJay
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    4
    • 3. März 2006 um 16:07
    • #12

    oh, ich seh grad...du bist an einer FH. da weiß ich nich, wie das is...bei mir isses so, dass ich an keiner uni mehr informatik studieren kann...wohl aber an einer FH.

    wie das andersrum ist, kann ich dir leider nich sagen...

    grüße
    Oli

  • minimi
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    7
    • 5. März 2006 um 17:16
    • #13

    also uni uist schonmal kein thema. da ich ja an einer fh studiere, also keine quali für uni!
    hat jemand vielleicht noch ratschläge für mich???

  • debdiebels
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    4
    • 5. März 2006 um 19:34
    • #14

    Hallo alle zusammen,

    ich bin da zwar nicht sattelfest aber ich glaube, dass es keine Möglichkeit mehr gibt in einem solchen Studiengang weiter zu studieren. Ich habe gerade mal in das Fachhochschulgesetz von NRW gesehen. Dort steht, dass ein Studiengang nicht mehr belegt werden kann, wenn in einem gleichen oder einem artverwandten Studiengang eine geforderte Prüfung letztmalig nicht bestanden wurde. Wie das genau ausgelegt wird weiß ich nicht. Da musst du dich mal schlau machen. Vielleicht sind die Gesetze in verschiedenen Bundesländern auch wieder anders.

    Allerdings winden sich etliche Gerüchte um dieses Thema. Wahrscheinlich, weil sich kaum jemand damit auskennt aber jeder Angst vor sowas hat. An meiner FH hört man auch immer wieder irgendwelche "Storys". Vielleicht gibt es ja noch Hintertüren. Lass dich doch einfach mal beraten. Die Empfehlung mit dem Fachanwalt (s. u.) ist bestimmt der beste Weg.

    Gruß,
    debdiebels

  • orax
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    1
    • 6. März 2006 um 12:18
    • #15
    Zitat

    Original von minimihat jemand vielleicht noch ratschläge für mich???


    Geh mal zum AStA, die kennen meistens den richtigen Ansprechpartner für solche Probleme. Dann weisst Du eher, woran Du bist.

    Welche Prüfung (Fach) hast Du denn nicht bestanden? Ein allgemeines BWL-Fach oder ein versicherungsspezifisches?

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 6. März 2006 um 13:59
    • #16

    minimi:

    Zitat


    kann ich mich noch freiwillig exmatri.,bevor ich ein brief von den bekomme??
    darf ich nichts mehr studieren??nicht mehr diesen fach??

    Erstens: Nein, denn du hast den Prüfungsanspruch schon verloren. Und zum Zweiten: Wie unten schon erwähnt, es heisst artverwandt und dies ist ein sehr dehnbarer Begriff. Aber ich denke schon, dass du irgendwo noch in die BWL-Schiene hineinkommen kannst. Auch gerade im Zuge der Bachelorumstellung sehe ich deine Chancen ziemlich positiv. Wg. welchem Fach bist denn geext worden?

    @toxique:

    Zitat


    Dann Wiederspruch einlegen gegen die Klausur wegen ungerechter Klausur (oder so??) weil dann wird es von einer externen Stelle noch einmal geprüft.

    Wohl ein mehr als aussichtsloses Unterfangen. Diese "Ungerechtigkeiten" sind derzeit wg. der Umstellung überall vorhanden.

    JessyJazz:

    Zitat


    soweit ich weiss, darfst du in einem anderen bundesland das gleiche fach wieder studieren. Will mich da aber auch nicht 100% festlegen, ob das nun stimmt oder nicht.

    Es kommt darauf an, hier gibt es große Unterschiede. Manche Bundesländer sind sehr kulant andere wiederrum sehr hart.

    Gruß
    Markus

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


    E-Mail: markus at study-board.com


    Skype und MSN auf Anfrage

  • minimi
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    7
    • 6. März 2006 um 15:53
    • #17

    also wenn ich geext werde dann wegen marketing, habe noch kein brief bekommen, werde aber shon einspruch gegen die klausur einlegen da ich denke das ich unfair behandelt wurde! ich meine ich habe 90 minuten für 5 aus 7 fragen und max.60pkt.!30pkt um zu bestehen! und bachalor 120 minuten für das selbe! 30 min. mehr und ich hätte es geschafft, das sagt sogar der prof.! wenn die anderen solange wie ich geschriebn hätten, gäbe es eine durchfallrate von min.90%! die liegt ja jetzt schon bei 60%!

  • Consultant
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    478
    • 6. März 2006 um 18:31
    • #18

    Hallo,

    bitte tu Dir selbst den Gefallen und verlasse Dich nicht auf ein Forum, in dem jeder der gerade Lust hat, ein paar Worte auf den Tisch legt und Dich damit allein lässt.


    - Geh zum Prüfungsamt und lass Dich beraten
    - Rede mit dem Prof, ob er eine Möglichkeit weiß
    - Geh zum RA (Erstberatung) - Rechtschutz versichert?
    - Eskaliere Formfehler in die Verwaltung der FH, wenn dies sinnvoll erscheint (Nach Prüfung RA)

    Grundsätzlich gilt: Eine freiweilige Exmatrikulation ändert nichts an einer Exmatrikulation von Amts wegen Verlust des Prüfungsanspruches.
    Grundsätzlich gilt ebenfalls: Nach Verlust des Prüfungsanspruches ist an der gleichen Hochschulart ein gleiches Studium (z.B. BWL) nicht mehr möglich. Bei einigen Bundesländern kann man z.B. (auf individuelle Nachfrage) noch Wirtschaftsingenieurwesen studieren...
    Die einzige valide Auskunftsquellen sind die Immatrikulationsämter der FHs / Unis.

    Fazit:
    Die Bundesländer handhaben die Durchführung unterschiedlich, nur ist die Wahrscheinlichkeit in BWL noch einen Studienplatz zu erhalten (FH- und Uni) eher gering.
    Leider kann ich Dir keine andere Auskunft geben, rate aufgrund der prekären Situation zu einem Anwalt (mit Spezialisierung Verwaltungs/-Hochschulrecht). Wen es einen schriftlichen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung gibt, kann die max. Zeit für einen Widerspruch auf einen Monat verringert werden. Also möglichst schnell Klärung schaffen. Niemand kann und darf hier eine qualifizierte, individuelle (durchaus strafbare) Rechtsberatung leisten.

    alle, bitte nur valide Informationen posten, solch ein Problem kann die ganze Zukunft vermiesen.


    Wünsche Dir viel Erfolg.
    Con

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