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Haftungsfrage

  • darina001
  • 2. Februar 2006 um 18:02
  • Erledigt
  • darina001
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    3
    • 2. Februar 2006 um 18:02
    • #1

    Hi Leute, habe keine Ahnung - brauche Hilfe!

    Situation: A und B schliessen einen Anwaltsvertrag ab. A (der Anwalt) versäumt versehentlich(!) eine wichtige Frist , wodurch B den Prozeß verliert.
    Haftet A?

    Danke für Tipps
    LG

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  • EF242
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    22
    • 3. Februar 2006 um 15:06
    • #2

    Hi!

    Der Anwaltsmandat ist in der Regel entgeltliche Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB) und ein Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB).

    Nach § 50 I BRAO hat der Anwalt die Pflicht, durch Anlegung von Handakten ein geordnetes Bild über die von ihm entfaltete Tätigkeit widergeben zu können. Dazu gehört auch die Überwachung der Fristen.

    Die Haftung des Anwalts resultiert bei Pflichtverletzungen aus §§ 280 I, 241 II BGB. "Versehentliche" Versäumung der Frist bedeutet, dass der Anwalt die Pflichtverletzung iSd § 280 I BGB zu vertreten hat (vgl. § 276 I BGB).

    Grüße, EF

  • darina001
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    3
    • 3. Februar 2006 um 22:02
    • #3

    Danke, dass einer mal geholfen hat!!!

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