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SGD Fernstudium – WM-Vorteile 2026

numerus clausus fh

  • Markus
  • 30. November 2003 um 23:12
  • Markus
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    • 30. November 2003 um 23:12
    • #1

    Da es ja keine explizite Liste wie die von der ZVS gibt, wirst du dich wohl schwer tun. Für Bayern könnte ich wohl aushelfen, aber das war es dann schon. Wenn du das Bundesland kennst, in dem du studieren willst browse doch ein paar Seiten der größeren FH's ab, vielleicht findest du dort dann eine List für das komplette Bundesland. Aber wohl oder übel wird dir wohl nichts anderes übrig bleiben als das du die einzelnen Seiten der dich interessierenden FH's durchwüten musst.

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  • Markus
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    • 1. Dezember 2003 um 14:00
    • #2

    http://www.fh-augsburg.de/studium/download/infoblatt_03.pdf

    Dies gilt für alle Fachhochschulen in Bayern. Diese sind dort auch samt Websites gelistet. Die Grenznoten sollten im Normalfall immer die Noten nach dem Nachrückverfahren sein. Kann durchaus möglich sein, das man erst abgelehnt wird, und eine Woche später einen Bescheid bekommt. Gerade an den FH's mit hohen NC's ist dies der Fall. Hatte nämlich das Gefühl, dass bei uns die Hälfte noch im Nachhinein zugelassen wurde :)

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  • Markus
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    • 1. Dezember 2003 um 18:16
    • #3
    Zitat

    Original von pred
    megethx

    würd noch gern wissen ob die warte jahre nur für die gelten die einen schleteren schnitt haben als angegeben oder für alle gilt... kapier des ned so ganz :P

    Ne ne Wartehalbjahre bekommst du natürlich nur angerechnet wenn du abgelehnt wirst. D.h. du bewirbst dich und du erhältst den Studienplatz nicht, für jedes Semester, das du weiter warten musst bekommst du dann 0,1 von deinem Notendurchschnitt abgezogen! Die Wartehalbjahre in der Liste sind die maximalen Wartehalbjahre, d.h. die Anzahl der Wartehalbjahre nach der dich die entsprechende FH nehmen muss. Die NC's sind aber nur Richtwerte, da sie sich von Jahr zu Jahr doch teilweise recht extrem unterscheiden.

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  • Markus
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    • 8. März 2004 um 12:08
    • #4

    Ausbildungszeiten werden nicht als Wartezeit berechnet. Bewirbst du dich an einer FH wird dir aber die Ausbildung helfen, da dir dort sehr sicher ein Praxissemester erlassen wird. Hast du zusätzlich noch ungefähr 3 Jahre gearbeitet (also Ausbildungszeit + 3 Jahre) so wird man dir auch das zweite Praxissemester erlassen. Die Aubildungs- und Arbeitszeit muss natürlich fachgebunden zu deinem Studiengang sein, sonst bekommst du diese natürlich nicht angerechnet.

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  • Markus
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    • 8. März 2004 um 15:47
    • #5

    Dein Platz sollte erhalten bleiben, aber zur Sicherheit nochmal bei der FH nachlesen.

    Edit: Der letzt Satz bedeutet eben, dass dir die Ausbildung angerechnet wird, im Normalfall mit dem Erlass eines Praxissemesters.

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  • wpbanker
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    • 15. März 2004 um 09:10
    • #6

    Hallo Tekk!

    Ich muss dich leider korrigieren!
    Am Sa war Hochschultag bei uns in Hof und dort wurde ich folgendermaßen beraten:

    Die Wartezeit läuft ab Erreichen der Hochschulreife - bei mir mit bestehen des Abiturs - unabhängig davon was man danach gemacht hat (ausser Studium natürlich).

    Das heisst - ich hab Bund und dann drei Jahre Ausbildung zum Anrechnen - ich habe also insgesamt 8 Semester Wartezeit, die ich bei der Bewerbung für einen Studiumsplatz anrechnen lassen kann.

    "Solange wir nicht wissen, wie menschliche Intelligenz zustande kommt, können wir keine künstliche Intelligenz schaffen "

  • Markus
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    • 15. März 2004 um 11:55
    • #7

    Gut zu wissen. Dachte immer es wird nicht als Wartezeit angerechnet wenn man sich nicht gleich nach dem Abitur um einen Studienplatz beworben hat. Aber trotzdem gibt es Unterschiede, habe letzten bei einer FH in BaWü gelesen, dass sie z.B. keine Wartezeiten vor Beginn der Anmeldung und auch nicht den Bund als Wartezeit anrechnen. Aber gut das du es hier postest.

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  • wpbanker
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    • 15. März 2004 um 12:17
    • #8

    Das stimmt Tekk. Gerade bei den Fhs wird das abweichend und unter Umständen von Jahr zu Jahr unterschiedlich gehandhabt.

    Aber generell läuft die Wartezeit, wie schon erwähnt, ab Schulabschluss

    CU,
    wpbanker

    "Solange wir nicht wissen, wie menschliche Intelligenz zustande kommt, können wir keine künstliche Intelligenz schaffen "

  • stockinho
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    • 15. Juni 2005 um 11:30
    • #9

    hi ihr leuz...

    ich hab da mal ne frage und zwar wie wirkt sich mein abgeschlossener zivildienst auf meinen NC aus??
    konkret: ich habe einen NC von 3,1 (bomben abi ;) ),nehme ich jetzt m auswahlverfahren der FHs mit 2,9 teil?

  • wpbanker
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    • 15. Juni 2005 um 12:49
    • #10

    Nein, so kannst du das nicht sehen.

    Du bekommst den Zivi als Wartezeit angerechnet. 1 Jahr Zivi => 2 Semester Wartezeit.

    Die FHs vergeben ihre Plätze meist nach der 90/10 Regel.

    90% der Plätze über die Note und 10 % über Wartezeit.

    Bsp. für die Wartezeit: 2,5 3 WS => dann brauchst du, um einer von den 10% zu sein min. 2,5 und min. 3 WS => würde für dich nicht reichen

    Für dich müsste die 10% Regel lauten 3,2 (oder schlechter) oder 3,1 2 WS.

    ODER: ein NC von 3,1 und schlechter. Dann wärst auch zugelassen.

    Hoffe ich konnte weiterhelfen und hab dich net noch mehr verwirrt.

    "Solange wir nicht wissen, wie menschliche Intelligenz zustande kommt, können wir keine künstliche Intelligenz schaffen "

  • Markus
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    • 15. Juni 2005 um 15:10
    • #11

    Zum genauen Verfahren, welches eigentlich fast überall so angewandt wird, siehe einmal folgenden Link, dort mit Beispiel wie man rechnet, so wie es WPB schon aufgezeigt hat:

    :hand: Ermittlung des Numerus Clausus (Nochmal Danke FHTW Berlin, was für ne tolle Erklärung :) )

    Desweiteren, die Infobroschüre für Bayern, gibt es jedes Semester und dort steht wirklich alles drinnen:

    :hand: http://www.fh-muenchen.de/home/fhm/stud-…umente/gelb.pdf

    Zwei wirklich unersetzliche Links für Studienanfänger. Also brav auf bookmarken klicken. ;)

    Gruß
    Markus

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  • stockinho
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    16
    • 16. Juni 2005 um 14:58
    • #12

    danke für euer bemühen !!!
    hat mir schon weiterfgeholfen aber nochmal zum verständniss:

    spielt mein NC bei der warterangliste denn überhaupt einen rolle oder wird bei der warteliste nur nach den wartehalbjahren geschaut?

    und kann man sagen das wenn der NC 2,9 wäre,ich aber 3,1 habe mir 3 wartehalbjaher reichen würden?

    würde gerne nach münchen oder mein favorit ist nürnberg ;-)) Markus

    danke nochmal

    cu

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
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    6.920
    • 16. Juni 2005 um 15:30
    • #13
    Zitat

    Original von stockinho
    danke für euer bemühen !!!
    hat mir schon weiterfgeholfen aber nochmal zum verständniss:

    spielt mein NC bei der warterangliste denn überhaupt einen rolle oder wird bei der warteliste nur nach den wartehalbjahren geschaut?

    und kann man sagen das wenn der NC 2,9 wäre,ich aber 3,1 habe mir 3 wartehalbjaher reichen würden?

    würde gerne nach münchen oder mein favorit ist nürnberg ;-)) Markus

    danke nochmal

    cu

    Alles anzeigen

    1. Haste dir den Berlin Link angeschaut? Da wird's genau beschrieben :)

    2. München. Okay. Wenn du was wissen willst kannste dich gerne an mich wenden. Folgendes: NC letztes WS 2,9. Könnte also reichen, ich denke einmal spätestens im Nachrückverfahren solltest du einen Platz bekommen, ist anscheinend nicht mehr so beliebt. Kann gar nicht verstehen warum :) Platzvergabe erfolgt 90/10. Es gibt ungefähr 400 Plätze geschätzt, 90% werden nach Qualifikation vergeben, da wirst du denke ich einmal mit 3,1 noch reinrutschen wenn die Entwicklung so bleibt wie sie ist, 10%, also ungefähr 40 Plätze werden nach WS vergeben, da stehst du mit 2 nicht gerade gut da, für dich gilt also eher die erste Gruppe. In der Rangliste der WS zählen zuerst die WS, dann die Durchschnittsnote (also bei Gleichheit der WS). Einfach abwarten und Tee trinken. Bescheide gibts mitte August, danach kannst du ja weitersehen.

    Gruß
    Markus

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  • stockinho
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    16
    • 20. Juni 2005 um 12:01
    • #14

    ich dank dir mal schön für deine auskunfu,hat mir wirklich weiter geholfen...
    wer jetz einfach mal ,wie du schon sagtest ,abwarten und tee trinken ;-))

    nur noch ein frage ....
    wie läuft denn das nachrüchverfahren ab und bis wann bekommt man da bescheid??

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
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    • 20. Juni 2005 um 12:16
    • #15
    Zitat

    Original von stockinho
    ich dank dir mal schön für deine auskunfu,hat mir wirklich weiter geholfen...
    wer jetz einfach mal ,wie du schon sagtest ,abwarten und tee trinken ;-))

    nur noch ein frage ....
    wie läuft denn das nachrüchverfahren ab und bis wann bekommt man da bescheid??

    Es werden alle Studienplätze nach Qualifikation und Wartezeit vergeben. Alle zugelassenen Studenten bekommen einen Zulassungsbescheid. Dieser wird mitte August versandt. Jetzt muss man einen Statistikbogen zurücksenden. Die Menge der Leute {A} tut dies nicht. Mitte September ist Einschreibung. Die Menge der Leute {B} erscheint zu dieser nicht. Es sind also die Gesamtanzahl der Studienplätze abzüglich {A} + {B} vergeben. {A} + {B} werden jetzt an die nächtsplatzierten in der Qualifikations- und Warteliste, wieder 90/10-Regel, vergeben. Die Bescheide gehen im Normalfall bist mitte Oktober raus.

    Gruß
    Markus

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