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GmbH Fragen

  • grobi-bkaw
  • 27. November 2005 um 22:08
  • Erledigt
  • grobi-bkaw
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    8
    • 27. November 2005 um 22:08
    • #1

    Hallo an alle BWL Studenten :)

    Hab ma zwei Fragen:

    1.Bei einer Gründung einer GmbH muss ich ja vor Eintragung ins HR min. 50% des Stammkapitals eingezahlt werden und min. 25% einer Stammeinlage.
    D.h. zur GRündung genügen erstmal 12.500 Euro. Zu wann muss der Rest eingezahlt werden oder wie verhält sich das? Können die 25% auch in Sachwerten eingezahlt werden?

    2. Nachschusspflicht
    Sie kann ja vereinbart werden. Bedeutet das wenn die GmbH Verluste macht muss jeder Gesellschafter Geld nachzahlen damit die 25.00 Euro wieder erreicht werden?

    Wäre über eine schnelle Antwort dankbar

    mfg gRoBi

  • Hey Gast!
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  • schnuppie
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    3
    • 27. November 2005 um 23:12
    • #2

    Bei einer Bargründung reicht immer die Hälfte des mind. Stammkapital (bei 25000, also 12500) aus. Der Rest steht in der Bilanz als Forderung gegenüber des Geschäftsführers. Es gibt keinen § darüber wann der Rest zu Zahlen ist. Bei einer Sachgründung sind die Sacheinlagen voll zu leisten. Bei einem Mischmasch aus beidem muß er trotzdem 1/4 Bar einzahlen und die Sacheinlage voll.
    Ich hoffe es hilft wenn du noch was brauchst sag bescheid

  • grobi-bkaw
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    8
    • 28. November 2005 um 16:19
    • #3

    ok danke dafür.
    Wenn ich jetzt mit dem Gesellscahftsvermögen haften muss aber noch nicht alles eingezaht ist verhält sich das dann auch wieder wie bei der KG oder OHG das ich mit dem ausstehenden pers. direkt unmittelbar hafte?

  • schnuppie
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    3
    • 28. November 2005 um 17:24
    • #4

    das weiß ich leider auch nicht.

  • grobi-bkaw
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    8
    • 28. November 2005 um 17:37
    • #5

    schade :)

    naja morgen ist großer test über ohg, kg und gmbh ma gucken was wird.
    ohg und kg kann ich schon bloß gmbh ist ein bissn blöde.
    Z.b. wenn 2 von drei Gesellschaftern geschäftsführungsbefugnis haben dann haben ja trotzdem alle drei vertretungsbefugnis richtig?
    können die beiden Gesellschafter alle möglichen geschäfte zusammen machen ohne den dritten zu fragen? d.h. alle gew. und außergew. geschäfte?

  • schnuppie
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    3
    • 29. November 2005 um 14:22
    • #6

    Tut mir leid ich habe deine Frage jetzt erst gelesen!! Wie war der Test? Hast Du alles beantworten können?

  1. admin Lv. 1 95 XP
  2. Jens Lv. 1 22 XP
  3. Dieter Lv. 1 20 XP
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