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Steuerrecht, verdeckte Gewinnausschüttung

  • derMacher
  • 25. August 2005 um 22:24
  • Erledigt
  • derMacher
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    8
    • 25. August 2005 um 22:24
    • #1

    Hallo,
    ich stehe vor folgender Aufgabe und bin mir nicht sicher, wie ich antworten soll:

    Die X-GmbH handelt mit Immobilien. Im Februar 01 beschließt die Gesellschafterversammlung eine offene Gewinnausschüttung für 00 i.H.v. 1 Mio. Euro an die beiden Anteilseigner A und B. Die GmbH vermietet seit Januar 00 an A einen 30qm Büroraum, den dieser für seine freiberufliche Tätigkeit als Schriftsteller nutzt.
    Die ortsübliche Miete beträgt 10,5€/qm. A zahlt 8,00€/qm.
    Wie ist der Sachverhalt steuerrechtlich zu beurteilen?

    Meine "Geistesblitze" dazu: Offensichtlich handelt es sich um eine verdeckte Gewinnausschüttung von (2,5x30x12= ) 900€ an den A. Es liegt eine Einkunft aus Kapitalvermögen gem. §20 EStG vor, woraus nun die Besteuerung des A (Halbeinkünfteverfahren, Sparerfreibetrag,...) abgeleitet wird.
    Was passiert nun auf Ebene der Kapitalgesellschaft mit diesen 900€? Wie wird gebucht bzw. wie werden die 900€ nun versteuert? Im Rahmen der Gewerbesteuer muss die GmbH doch sicher eine Hinzurechnung gem. §8 GewStG von 900€ vornehmen!??? Darf ich die Anteilseigner einfach wie stille Gesellschafter behandeln? Und wie sieht es körperschaftssteuerrechtlich aus?

    Vielleicht könnt ihr mir ja den ein oder anderen kleinen Tip geben.

    Grüße
    Tim

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