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SGD Fernstudium – WM-Vorteile 2026

Umbau von Gebäuden

  • choco
  • 22. Mai 2005 um 21:53
  • Erledigt
  • choco
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    10
    • 22. Mai 2005 um 21:53
    • #1

    Eine Aufgabenstellung lautet (RND angegeben):


    Umbau des Gebäudes

    Im Abschlussjahr wurde ein ungenutzter Hoftrakt des Gebäudes zu einer neuen Waschanlage für Berufskleidung umgebaut. Bisher wurden an das Architektenteam FÖRSTER und Partner (33050) drei Teilzahlungen in Höhe von EURO 40.000,-- + 20% USt überwiesen und auf dem Konto 0710 Anlagen in Bau ausgewiesen.

    Der Umbau wurde im 2. Halbjahr des Abschlussjahres fertig gestellt und im November d. J. bezogen. Die Endabrechnung der Architekten mit Datum 31.12. ist noch nicht verbucht und zeigt folgendes Bild (E 456) und ist noch zu verbuchen:


    Ausbau Hoftrakt EURO 256.000,--
    + 20% USt EURO 51.200,--
    EURO 307.200,--

    Teilzahlungen: EURO 120.000,--
    + 20% USt EURO 24.000,-- EURO 144.000,--
    EURO 163.200,--


    Informationen aus dem Anlagenverzeichnis:
    Gebäude: AW 600.000,--; ND 30 Jahre, RND per 1.1. d. J. 20 Jahre


    LÖSUNG sollte wie folgt sein:


    Buchung (Rest-)Rechnung

    0710 136.000 3 / Architekten 163.200
    2500 27.200

    Umbuchung

    0300 /0710 256.000


    AfA für altes Gebäude 1.1. - 30.6.

    600000:30:2 10.000


    Ab 1.7. BW altes Gebäude und AW neues Gebäude

    Nebenrechungen

    BW-Ermittlung für das alte Gebäude per 1.7.

    AW 600.000
    AfA Vorjahre -200.000
    AfA heuer -10.000
    BW 1.7. 390.000
    plus AW
    neues Geb. 256.000
    Neuer AW 646.000 :19,5 (=RND) : 2 16.564


    26.564

    Probe RND 19,5 => 390.000 durch 20.000= 19,5
    AfA p.a.


    Buchung AfA altes Gebäude und neues Gebäude

    7010 /0300 26.564

    Meine Frage nun: In der Lösung steht eine RND von 19,5 (mit Probe). In der Angabe steht allerdings eine RND von 20 Jahren ( die RND müssen wir laut Prüfer auch nicht berechnen, weil angegeben). Gibt es für die 19,5 Jahre eine logische Erklärung, oder müsste das ein Tippfehler sein?

    Wäre dankbar, wenn das Beispiel jemand kontrollieren könnte!
    LG, choco

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  • Strolch
    Moderator
    Beiträge
    1.504
    • 23. Mai 2005 um 00:15
    • #2
    Zitat

    Der Umbau wurde im 2. Halbjahr des Abschlussjahres fertig gestellt und im November d. J. bezogen. Die Endabrechnung der Architekten mit Datum 31.12. ist noch nicht verbucht und zeigt folgendes Bild (E 456) und ist noch zu verbuchen:

    Da das ganze in der zweiten Jahreshälfte abgeschlossen wurde und wie es so schön weiter in deiner Angabe heißt

    Zitat

    RND per 1.1. d. J. 20 Jahre

    ist es wohl so, daß zum Aktivierungszeitpunkt des Umbaus, bereits ein halbes Jahr der Restnutzungsdauer "abgelaufen" ist.
    Wenn ich mich nämlich dunkel an die letzte Vorlesung zu dem Thema erinnere muss zeitgenau abgeschrieben werden, wobei als Erleichterung gilt, daß in der ersten Jahreshälfte das ganze Jahr, in der zweiten Jahreshälfte das halbe jahr abgeschrieben wird.

    Falls ich falsch liege schreit bitte laut!

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  • choco
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    10
    • 23. Mai 2005 um 08:23
    • #3

    Hi Strolchi, danke für die schnelle Antwort, ist im Prinzip auch einleuchtend, nur versteh ich nicht, warum ich das 2. Halbjahr bei der RND beachten muss und dann noch ZUSÄTZLICH durch 2 dividieren muss, WEIL die Inbetriebnahme eben im 2. Halbjahr stattfindet. Somit beachte ich die Inbetriebnahme im 2. Halbjahr ja doppelt.
    Ist das beim Umbau von Gebäuden "normal"?

    Kenne nur die "normale" Abschreibung von Gebäuden, bei der ich, wenn die Inbetriebnahme im 2. Halbjahr erfolgt, einfach AW durch die Gesamt-ND durch 2 rechne.
    Da verändere ich ja auch nichts an der ND, sondern teile ja durch 2...

    Nicht miteinander vergleichbar???

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 23. Mai 2005 um 11:34
    • #4
    Zitat


    Neuer AW 646.000 :19,5 (=RND) : 2 16.564

    AW : RND = jährlicher AfA Betrag

    jährliche AfA : 2 = halbjährliche AfA

    Alles klar? Es werden genau die 6 Monate berücksichtigt.

    Seit 1.1.04 gibt es die HJ-Regel auch nicht mehr und es wird im Anschaffungsjahr monatsgenau abgeschrieben, was aber in deinem Fall egal ist.

    Edit: Kruzer Geistesblitz am Morgen: Da ab 1.1.04 nur noch monatsgenau abgeschrieben werden darf, wird die RND wohl angepasst und nach der Nutzung die Restmonate nicht mehr angehängt. Früher wurde das halbe Jahr zu Beginn abgeschrieben und nach Ende der Laufzeit noch einmal ein halbes Jahr, somit kam man z.B. auf 20 volle Jahre, aber jetzt nach Einführung der monatsgenauen AfA könnte ich mir schon vorstellen, das eben im Beschaffungsjahr monatsgenau abgeschrieben wird und die RND so angepasst wird, dass am Ende der Nutzungsdauer keine Monate mehr übrig bleiben.

    Gruß
    Markus

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


    E-Mail: markus at study-board.com


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  • choco
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    10
    • 23. Mai 2005 um 21:15
    • #5

    Zitat:
    Neuer AW 646.000 :19,5 (=RND) : 2 16.564


    AW : RND = jährlicher AfA Betrag

    jährliche AfA : 2 = halbjährliche AfA

    Zitat Ende


    Das ist mir schon klar, nur steht in der Angabe eine RND von 20 Jahren und in der Lösung 19,5 Jahre. Warum, wenn ich die halbjährliche Afa berücksichtige, indem ich durch zwei teile? Was ist mit dem halben Jahr zwischen 20 und 19,5 passiert?

    Steh ich jetzt leicht auf der Leitung :(

  • Strolch
    Moderator
    Beiträge
    1.504
    • 24. Mai 2005 um 14:57
    • #6

    In der Angabe steht doch eindeutig, dass sich die Restnutzungsdauer 20 Jahre auf den Zeitpunkt 1.1 des Jahres bezieht. Desweiteren steht in der Angabe, das die Fertigstellung des Umbaus im 2 Halbjar erfolgt ist!
    Also was ist mit dem halben Jahr zwischen 20 und 19,5 passiert, es ist ganz einfach vergangen während der Umbau gebaut wurde.
    In diesem Zeitraum (01.01 - 30.06) ist also die Abschreibung nur für das alte Gebäude ohne Umbau zu tätigen, steht im Übrigen in deiner Lösung! Der Umbau wird erst nach seiner Fertigstellung, ein halbes Jahr später mit einbezogen also ergibt sich dafür nur noch eine Restnutzungsdauer von 19,5 Jahren.

    Ich hoffe jetzt wir es klar!

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  • choco
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    10
    • 25. Mai 2005 um 09:10
    • #7

    Dankeschön... :kiss: ... jetzt ist alles klar

    Ich glaube, wenn ichs immer noch nicht verstanden hätte, dann hättet ihr mich :smash:

    Aber das wird meine letzte Prüfung aus RW sein und ich werde hoffentlich nie wieder was

    damit am Hut haben :yeah:


    LG, choco

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