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SGD Fernstudium – WM-Vorteile 2026

im 3. Versuch nicht bestanden

  • redangel56
  • 24. März 2005 um 21:29
1. offizieller Beitrag
  • redangel56
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    5
    • 24. März 2005 um 21:29
    • #1

    Hallo Leute!

    Ich heiße Chris und bin neu in diesem Forum und hoffe wirklich, dass mir jemand von Euch ein paar Tipps bezügl. meines großen Problems geben kann.

    Ich habe bis zum vergangenen Semester an der Kölner Uni BWL studiert. Dort bin ich auch sehr weit gekommen, hätte nur noch eine Klausur und die Dipl.-Arbeit schreiben müssen.

    Leider bin ich Opfer der Änderung der Prüfungsordnung geworden, die in diesem Fall zu meinen Ungusten verändert wurde.

    (Anm.: Früher musste man in Köln im sog. ABWL I und ABWL II Block bei drei Prüfungsbereichen in der Summe die Hälfte der Gesamtpunkte erreichen um zu bestehen. Nach der neuen Prüfungsordnung muss man die Klausuren einzelnen bestehen. Leider habe ich nur zwei von drei Klausuren einzelnen bestanden - und hätte aber nach der alten Diplo. Prüfungsordnung immer die Hälfte der Gesamtpunkte gehabt.)

    Tja, so spielt das Leben!!!!! Der stellte auch auf stur, obwohl es ein Nebenfach war!!

    Jetzt weiss ich nicht was ich machen soll. Die FH´s in Köln und Umgebung haben schon mehr oder weniger abgewunken, da die mittlerweile alle zulassungsbeschränkt sind und ich schon aufgrund des Studiums einige Semester studiert habe und die in die höheren Semester der FH kaum "Hochschulwechsler" reinnehmen.(...und da redet der Schröder von Bildungsoffensive und Jahr der Bildung?!)

    Der Boss von unserem Prüfungsamt meinte, dass man eventuell noch Chancen bei Unis mit Credit-Point-System hat, wenn die von mir nich bestandene Prüfung nicht zu deren Pflichtfächern gehört. Da habe ich aber keine Ahnung. Ich weiss auch echt nicht mehr wie ich in meiner Situation noch systematisch vorgehen soll?

    Ich habe echt keinen Plan mehr was ich noch machen kann? Vielleicht kennt Ihr ja hier im Forum Leute, denen ähnliches passiert ist? Oder einem von Euch ist ähnliches mal passiert (WAS ICH NIEMANDEM WÜNSCHE!!!)

    Ich wäre wirklich über jeden Hinweis dankbar!!!!!

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  • Consultant
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    478
    • 24. März 2005 um 21:41
    • #2

    Hallo,

    wirklich dumm gelaufen.

    2 Fragen dazu.

    Hast Du einen Protegé, der das an der Uni für Dich durchboxen kann?

    Hast Du Deinen Prüfungsanspruch endgültig (für BWL und Verwandte Fächer auf Uni-Niveau) verloren oder bist Du (so habe ich es verstanden) exmatrikuliert worden?

    3. Frage: Hast Du einen RA mit Fachkenntnis eingeschaltet? Ist in der Fristzeit ein Härteantrag Deinerseits gestellt worden? Gab es Übergangszeiten? Was sagt die Prüfungs- und Rahmenstudienordnung konkret dazu?

    Glück auf, es bieten sich noch Möglichkeiten an. Beispiele: Open University, AKAD und andere.

    Grüße,
    Con

    Edit: 3. Frage ergänzt

  • Andreas82
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    141
    • 25. März 2005 um 00:28
    • #3

    Ein Kommilitone von mir hat dasselbe durchgemacht. Er ist dann an die FH-Gelsenkirchen (Bocholt) gekommen. Die Akzeptanz war relativ einfach...
    Er war in Köln gerade im Hauptstudium, in Bocholt hat er noch 2 theoretische Semester gehabt und schreibt jetzt Diplomarbeit...

    Wenn Cons hardliner-Tipps nicht funktionieren und Du bedauerlicherweise wechseln musst, versuch es doch vielleicht mal dort...

    Gruß,

    Andreas

    If Adam and Eve were Chinese, we would still be in paradise because they would have ignored the apple and eaten the snake!

  • redangel56
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    5
    • 25. März 2005 um 09:28
    • #4

    Hallo,

    wirklich dumm gelaufen.
    Vielen Dank für Eure Antworten:

    Hast Du einen Protegé, der das an der Uni für Dich durchboxen kann?

    Nein habe ich habe keinen Protege, selbst der Chef vom Prüfungsamt meinte, dass ich damit leben muss.

    Hast Du Deinen Prüfungsanspruch endgültig (für BWL und Verwandte Fächer auf Uni-Niveau) verloren oder bist Du (so habe ich es verstanden) exmatrikuliert worden?

    Ich bin exmatrikuliert worden und habe meinen Prüfungsanspruch verloren. Es kam ein Brief per Einschreiben, dass ich exmatrikuliert worde bin zum Ende des WS 04/05 und ich auf Lebenszeit an allen Universitäten in Dtld. auf BWL und VWL Diplom studium gesperrt bin.

    3. Frage: Hast Du einen RA mit Fachkenntnis eingeschaltet? Ist in der Fristzeit ein Härteantrag Deinerseits gestellt worden? Gab es Übergangszeiten? Was sagt die Prüfungs- und Rahmenstudienordnung konkret dazu?

    Nein habe ich nicht! Zumal der Boss vom Kölner Prüfungsamt sagte, dass dies wohl aufgrund der rechtlichen Situation keinen Vorteil an der Wiso-Fak in Köln bringen würde.

    Ich muss auch gestehen , dass ich damals juristisch sehr unprofessionell reagiert habe. Aber ich war und bin seelisch im Monster-Tief!!!


    Die einzige Hoffnung, die der Prüfungsamtsleiter mir machen konnte war, dass ich halt an einer Uni weitermachen könnte, die Credit-Point-System hat und die dieses eine (nichtbestandene Fach) nicht als Pflichtfach hat.

    Nur ich habe keine Ahnung wie ich da vorgehen soll!!! Die von mir bisher gecheckten Unis haben alle trotzdem in ihrer Prüfungsordnungen den Passus: " ...der Prüfling darf nicht an einer anderen Universität in diesem Studiengang endgültig gescheitert sein..."

    Eine wirklich bescheidene Situation!

    Eine Frage noch am Rande: Kann man sich auch an einer FH als Hochschulwechsler bewerben, wenn man nicht mehr an einer Uni immatrikuliert ist, oder zum Beispiel ein Semester lang nicht mehr exmatrikuliert war? Oder muss man dann wieder über die ZVS gehen?

  • Consultant
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    478
    • 25. März 2005 um 19:50
    • #5

    Hallo,

    danke für die professionelle (konkrete und nachvollziebare) Darstellung Deines Problems. Leider bin ich damit auch mit meinem Latein am Ende.

    Mein Fazit wäre möglichst schnell, also nächste Woche Dienstag, einen Fachanwalt (!) für das Thema zu suchen und sofort - zur Wahrung ev. Fristen - einen aufschiebenden Widerspruch einzulegen. Dein Fall scheint mir von den Zuständigen (Leiter Prüfungsamt) ziemlich lapidar abgehandelt worden zu sein.

    Wünsche Dir viel Erfolg und hoffe, dass Du trotz dieses Unglücks Dein Studium an einer Uni abschließen kannst!
    Grüße + dicke Eier (Ist ja Ostern :D)

    Hau´rein !
    Con

  • redangel56
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    5
    • 25. März 2005 um 20:49
    • #6

    Vielen dank für Eure Mails!

    Kennt ihr denn noch Leute, die danach an eine FH gegangen sind? Richtet sich die Aufnahme der FH´s nur nach freien Studienplätzen oder hat man da mit höheren Semesterzahlen eh schon schlechte Karten?

    Habt ihr vielleicht schon von Leuten gehört die es noch an eine Uni irgendwie geschafft haben?

    Vielen Dank vorab und schöne Ostern!!!

  • hoogi79
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    12
    • 25. März 2005 um 21:01
    • #7

    Hey, ich vermute du kannst dir die Uni abschreiben.
    Ich weiß nicht ob du an eine FH wechseln kannst, aber das wäre doch eine Option..und gar nicht mal so schlecht.
    Oder du informierst dich mal, ob du an eine niederländische Uni wechseln kannst..dann in einen englischsprachigen Wirtschafts- Studiengang??Wäre ja nicht so weit von Köln entfernt..

    Ich will endlich alles bestehen!!

  • redangel56
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    5
    • 25. März 2005 um 22:21
    • #8

    Weiss jemand, ob man nach meinem o.g. Fall noch in den Studiengang VWL (dipl.)wechseln kann (ein abgeschlossenes/bestandenes Vordiplom habe ich ja)? Falls das nicht bestandene Fach in diesem Studiengang nicht zu den Prüfungsfächern zählt?

    Kennt sich da in NRW jemand aus?

  • Consultant
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    478
    • 25. März 2005 um 22:40
    • #9

    Hallo.

    Ohne Einspruch und rechtsgültige Niederschmetterung Deines deutschlandweiten Prüfungsverlust: Auf Uni-Niveau nein / Auf FH-Niveau ja

    Möglichkeiten bestehen bei einigen Fernstudienanbietern, bei ausländischen Hochschulen, aber grundsätzlich bist Du für Deutschland (teilweise Österreich/Schweiz je nach uni) gesperrt und darfst dort nicht mehr BWL/VWL oder verwandte Fächer (Bei einigen ist Wirtschaftsingenieurwesen o.ä. möglich bei anderen nicht, hängt vom Prüfungsamt und der Prüfungsordnung ab) studieren.

    Einen rechtsantwaltlichen Rat kannst Du Dir gff. bei forum.studienabbrecher.net holen, dort berät ein RA namens Dr. Christian Birnbaum in entsprechenden Fällen. Vielleicht findest Du dort hilfreiche Hinweise.
    Viel Erfolg - Con

  • Andreas82
    Erfahrener Benutzer
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    • 26. März 2005 um 09:08
    • #10

    In einigen Ländern mit angelsächsischem Hochschulsystem (nach meinem Wissenstand vor allem USA und England) wird das Vordiplom einer (angesehenen) Uni als Bachelor gehandelt und ermöglicht somit den Zugang zum Masterstudium. Mit deinen zusätzlichen Scheinen vielleicht noch weniger ein Problem.
    Habe leider keine konkrete Adresse, aber für Masterstudiengänge und Aufnahmeregulationen im Ausland gibt es einen Haufen (kostenpflichtige) Berater...

    Weiterhin viel Glück, lass uns wissen wie es ausgeht.

    Andreas

    If Adam and Eve were Chinese, we would still be in paradise because they would have ignored the apple and eaten the snake!

  • Jens
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    • 26. März 2005 um 12:11
    • Offizieller Beitrag
    • #11

    Moin,

    man ist doch dann für alle DIPLOM Studiengänge gesperrt! Wie ist das denn mit den Bachelor Studiengängen die ja an vielen Unis u. FH's zum WS eingeführt werden?
    Vielleicht ist da ja noch eine alternative?

    MfG

    Jens

    Wie man Fragen richtig stellt!


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  • Andreas82
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    141
    • 26. März 2005 um 13:19
    • #12

    Ich denke die (Rechts-)Situation ist damit geklärt.

    Was bleibt?
    a) Wechsel an die FH
    b) Auslandsstudium

    Von Köln aus ist die Niederlande auch nicht sehr weit. Es gibt durchaus Universitäten mit sehr gutem Ruf, z.B. Maastricht, Nijmegen und Tilburg, um einige zu nennen, die mit dem Zug in 2 Stunden zu erreichen sind.
    Wenn du dort als Masterstudent (eventuell mit bridging year) zugelassen wirst, stehen dir im Anschluss wieder alle Möglichkeiten offen, die Du mit dem Kölner Diplom auch gehabt hättest.

    Der Wechsel an die FH scheint dir nicht wirklich zu schmecken, oder sehe ich das falsch?

    Gruß,

    Andreas

    If Adam and Eve were Chinese, we would still be in paradise because they would have ignored the apple and eaten the snake!

  • tati
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    4
    • 28. März 2005 um 00:34
    • #13

    Hi Chris,

    wenn du von der Uni geext wurdest, kannst du immer noch an einer FH studieren. Diese "Sperre" gilt nur für deutsche Universitäten.

    Man kann sich auch für ein höheres Semester bewerben. Ich kenne einige die das gemacht haben (sind von der einen FH mit BWL gewechselt auf ne andere FH für Wirtschaftsinformatik.)

    Allerdings kann ich dir nicht sagen inwieweit dir deine Scheine angerechnet werden.

  • redangel56
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    5
    • 28. März 2005 um 09:55
    • #14

    Mir geht es eingentlich weniger um die Frage FH oder Uni, sondern um die bestmögliche Fortsetzung des bisher erreichten.

    Was für mich halt komisch war, ist die Tatsache, dass der Chef unseres Prüfungsamtes meinte, dass ich eventuell an einer Uni noch eine Möglichkeit hätte, die dieses eine Fach (in dem ich dreimal nicht bestanden habe) nicht im Pflicht-Prüfungsfachgebiet hat.
    Aber konkretes konnte mir da auch keiner sagen. Es gibt wohl Studenten an der Wiso-Fak, denen dies auch passiert ist, die dann wohl noch an einer Uni untergekommen sind, weil deren Prüfungsordnung (die ja von Bundesland zu Bundesland stark varrieren kann) dies zuließ.
    Allerdings konnte er mir keine Tipps geben, weil sich die Spur der ehemaligen Kölner Studenten, die dann noch an andere Uni´s gehen konnte irgendwie verliert und er auch kein Feedback mehr hat.

    Ich werde wohl mal eine Liste erstellen, mit allen FH´s und Uni´s die BWL anbieten, und deren Studienberatung/Prüfungsämter mal anschreiben und nachfragen, ob bei meinen Vorraussetzungen, eine Fortfühfuhrung des Studiums noch möglich ist?!

    Ich möchte mich an dieser Stelle schon einmal bei allen Teilnehmern des Forums für ihre Tipp´s und Hilfe bedanken.

    Sollte jemand ja noch einmal etwas hören, von Kommilitonen, denen es ähnlich ging, wäre ich weiterhin für jeden Tipp dankbar!

  • Consultant
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    478
    • 28. März 2005 um 16:48
    • #15

    Hallo redangel,

    wünsche Dir viel Erfolg bei Deinem Vorhaben.
    Nur noch eine kurze Klarstellung, die aufgrund der teilweise diametralen Postings vielleicht nicht klar kommuniziert wurde. Du wirst auf Uni-Niveau in Deutschland keine Zulassung mehr bekommen:

    Die Hochschulgesetze der Länder sehen vor, dass der endgültige Verlust des Prüfungsanspruchs in dem Studienfach oder einem verwandten Studienfach einer Einschreibung entgegensteht. Z.B. § 68 I HG NRW:

    (1) Die Einschreibung ist außer im Falle der fehlenden Qualifikation oder fehlender Nachweise gemäß § 65 Abs. 2 zu versagen ... wenn die Studienbewerberin oder der Studienbewerber in dem gewählten Studiengang an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden hat; dies gilt entsprechend für verwandte oder vergleichbare Studiengänge, soweit dies in Prüfungsordnungen bestimmt ist.

    So oder so ähnlich steht es in allen Hochschulgesetzen und ist damit leider auch für Dich gültig.

    Was der Leiter des Prüfungsamtes da von sich gegeben hat, war reines blahblah. Da er es selbst nicht konkret weiß, hätte ich keine Aussage machen dürfen. Was möglich sein kann, durch den gewissen Ermessensspielraum der einzelnen Beteiligten, dass Du Mischfächer Wirtschaftsingenieurwesen usw. bei einigen Unis studieren kannst, bei vielen allerdings nicht.

    Ich würde einen RA des geringsten Misstrauens konsultieren.
    Viel Glück,
    Con

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