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Stw01n

  • kurai
  • 27. April 2010 um 14:09
  • Erledigt
  • kurai
    Schüler
    Beiträge
    44
    • 27. April 2010 um 14:09
    • #1

    Hallo liebe Mitstreiter/innen!

    Leider hänge ich mal wieder an einer Aufgabe.... Oh man.... :confused:

    Vielleicht könnt ihr mir helfen - an sich bestimmt total einfach und steht auch bestimmt irgendwo im Heft aber irgendwie bin ich mir auch voll unsicher.... Gibt halt Themen, die mir nicht wirklich liegen....
    Darum wäre ich sehr froh über Hilfe.....

    Das Finanzamt gibt am 21.11. (Mittwoch) den Einkommensteuerbescheid zur Post. Der Bescheid ging beim Steuerpflichtigen am 22.11. ein.
    Der Steuerpflichtige legt gegen diesen Bescheid am 27.12. (Donnerstag) Einspruch ein.
    AUFGABE:
    Wurde der Einspruch fristgerecht eingelegt?
    Berechnen Sie die Rechtsbehelfsfrist, indem sie wie folgt vorgehen: Bekanntgabe, Beginn und Ende der Rechtsbehelfsfrist.

    Wäre echt lieb, wenn jemand mir einen Tipp geben könnte....

    Grüßchen

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  • Karlinchen
    Benutzer
    Beiträge
    38
    • 27. April 2010 um 17:11
    • #2

    Der am Der am 21.11. abgesandte Steuerbescheid gilt gem. § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO mit dem dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Hier also am 24.11. Gemäß § 187 Abs. 1 BGB i.V.m. § 108 Abs. 1 AO beginnt die Rechtsbehelfsfrist am 25.11. Fristdauer ist 1 Monat (§ 355 Abs. 1 AO), so dass die Rechtsbehelfsfrist gem. § 188 Abs. 3 BGB i.V.m. § 108 Abs. 1 AO mit Ablauf des 24.12. endet. Am besten liest Du die §§ nochmal nach, weil so genau hab ich die auch nicht mehr im Kopf.

  • kurai
    Schüler
    Beiträge
    44
    • 28. April 2010 um 08:05
    • #3

    Danke trotzdem... damit bin ich einen schritt schon mal weiter =)

  • Sanny 02
    Benutzer
    Beiträge
    48
    • 3. Mai 2010 um 08:14
    • #4

    Hallo kurai,
    was Karlinchen geschrieben hat, ist soweit richtig, aber denke bitte daran das der 24.12 ein Feiertag ist( Heiligabend). Dann verschiebt sich die Rechtsbehilfsfrist auf den nächsten Werktag.
    Übrigens, sitze ich auch gerade an dieser Einsendeaufgabe, vielleicht können wir uns ja gegenzeitig etwas unterstützen.

    Lg Sanny 02

  • kurai
    Schüler
    Beiträge
    44
    • 5. Mai 2010 um 13:27
    • #5

    Hey Sanny02,

    danke für denn Tipp... wird der 24. als Feiertag angesehen? da man ja rein theoretisch an dem Tag auch arbeiten geht, bzw. Post, etc. erhält... da wäre es fraglich, ob er als Feiertag gilt.
    Ansonsten wäre es okay, bzgl Unterstützung und so - aber ob ich da eine Große Hilfe wäre, keine Ahnung - bin in dem Thema ne Null... *seufz*

    Grüßchen Kurai

  • Sanny 02
    Benutzer
    Beiträge
    48
    • 5. Mai 2010 um 14:23
    • #6

    Hallo Kurai,

    der Bescheid gilt ja erst am dritten Tag als bekannt gegeben, da das ein Samstag ist ( Mittwoch wurde er zur Post gegeben) mußt du hier auch schon den nächsten Werktag nehmen( Fällt das Ende einer Frist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so endet die Frist erst mit Ablauf des nächstfolgenden Werktag § 193 BGB), also Montag den 26.11. Die Rechtsbehilfsfrist beginnt somit am 27.11. und endet am Mittwoch den 26.12 und das ist ein Feiertag. Also verschiebt sich diese um einen weiteren Tag, somit den 27.12.

    Schöne Grüße
    Sanny 02

  • flotte_biene82
    Schüler
    Beiträge
    75
    • 18. Mai 2010 um 10:08
    • #7
    Zitat von kurai

    Hallo liebe Mitstreiter/innen!

    Leider hänge ich mal wieder an einer Aufgabe.... Oh man.... :confused:

    Vielleicht könnt ihr mir helfen - an sich bestimmt total einfach und steht auch bestimmt irgendwo im Heft aber irgendwie bin ich mir auch voll unsicher.... Gibt halt Themen, die mir nicht wirklich liegen....
    Darum wäre ich sehr froh über Hilfe.....

    Das Finanzamt gibt am 21.11. (Mittwoch) den Einkommensteuerbescheid zur Post. Der Bescheid ging beim Steuerpflichtigen am 22.11. ein.
    Der Steuerpflichtige legt gegen diesen Bescheid am 27.12. (Donnerstag) Einspruch ein.
    AUFGABE:
    Wurde der Einspruch fristgerecht eingelegt?
    Berechnen Sie die Rechtsbehelfsfrist, indem sie wie folgt vorgehen: Bekanntgabe, Beginn und Ende der Rechtsbehelfsfrist.

    Wäre echt lieb, wenn jemand mir einen Tipp geben könnte....

    Grüßchen

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    hallo,
    ich habe ebenfalls probleme bei den arbeiten stw1 und kre05. die anderen hefte habe ich bereits fertig und auch schon mit den heften vom nächsten block angefangen. gerne bin ich bei anderen themengebieten behilflich, benötige dringende hilfe in den zwei bereichen,
    vg

  • Sanny 02
    Benutzer
    Beiträge
    48
    • 19. Mai 2010 um 13:56
    • #8

    Hallo,

    wobei hast du beim Heft STW01N Schwierigkeiten??? Ich schreibe auch gerade diese EA vielleicht kann ich dir ja helfen.

    Lg Sanny 02

  • flotte_biene82
    Schüler
    Beiträge
    75
    • 19. Mai 2010 um 14:08
    • #9
    Zitat von Sanny 02

    Hallo,

    wobei hast du beim Heft STW01N Schwierigkeiten??? Ich schreibe auch gerade diese EA vielleicht kann ich dir ja helfen.

    Lg Sanny 02



    hey, sorry, ich weiß überhaupt nicht, wie man ohne diese zitate antwortet. probleme hab ich beim ganzen heft, speziell aber bei aufgabe 4. willst du mir mal diene email zukommen lassen, dann würde ich dich privat kontaktieren?
    vg

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