Study-Board.de
  1. Suche
  2. Startseite
    1. Deals
      1. Social Deals
      2. Amazon Deals
      3. Prime Angebote
  3. Forum
    1. Dashboard
    2. Unerledigte Themen
    3. Datenbanken
    4. Gamification
    5. Umfragen
  4. Tippspiel
    1. Rangliste
    2. Tippgemeinschaften
    3. Tipper-Übersicht
    4. Meine Statistik
    5. Hall of Fame
    6. WM-Wertung
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • Termine
  • Galerie
  • wcf.search.type.de.flexiblelist.wsc.entry
  • wcf.search.type.com.amp.advancedpoll.search
  • Erweiterte Suche
  1. Study-Board.de
  2. Forum
  3. Fachforen Wirtschaftswissenschaften
  4. Steuerlehre

§ 7 Abs. 1 Satz 3, Afa Firmenwert 6 2/3 % ?etc....

  • Cookie2609
  • 27. Januar 2010 um 21:18
  • Erledigt
  • Cookie2609
    Anfänger
    Beiträge
    1
    • 27. Januar 2010 um 21:18
    • #1

    Hallo zusammen...
    die Gesetze ändern sich ja schneller als man gucken kann...

    Sagt wie komme ich auf 6 2/3 % bei der Afa (Firmenwert) gem. § 7 Abs. 1 Satz 3 EstG?

    Finde da nichts im Gesetz...oder ist meins schon wieder veraltet...???

    Und das Halbeinkünfteverfahren wurde doch letztes Jahr abgeschafft..werden die Einkünfte jetzt komplett versteuert?

    Danke für Eure Tips.

    Gruß Corinna:)

  • Hey Gast!
    Hast Du eine Frage, die Du gerne beantwortet haben möchtet? Klickt auf den folgenden Link und Du wirst die Antwort finden:

    Hier findest Du die Antworten

    Egal, ob es sich um eine Frage zu einem bestimmten Thema in eurem Studium oder um allgemeine Ratschläge handelt - wir haben die Antworten, die ihr sucht. Also zögert nicht und klickt auf den Link! Wir freuen uns darauf, euch zu helfen.

  • Luckygirl11
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    419
    • 28. Januar 2010 um 18:48
    • #2

    Ist doch eigentlich logisch. Aber vielleicht verstehe ich ja auch Deine Frage nicht :)
    In § 7 Abs. 1 S. 3 EStG steht, dass der die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Firmenwertes 15 Jahre beträgt. Er wird somit über 15 Jahre abgeschrieben. 100 % durch 15 Jahre ergibt 6,67 %. Die Regelung gilt übrigens schon lange.
    Das Halbeinkünfteverfahren wurde durch das Teileinkünfteverfahren abgelöst. Ab VZ 2009 sind 40 % steuerfrei (§ 3 Nr. 40 EStG 2009).

    LG, Luckygirl

  1. Tutor Lv. 5 2.624 XP
  2. admin Lv. 2 150 XP
  3. cklawitter Lv. 1 30 XP
  4. 4
    sieger81 Lv. 1 10 XP
Vollständige Bestenliste
  1. Dealfuchs.info
  2. Impressum
    1. Datenschutzerklärung
    2. Verhaltenskodex
      1. Learn to Post
  3. Mediadaten
  4. Study-Talk.de - Rabatte nicht nur für Studenten
  5. Kontakt
Community-Software: WoltLab Suite™