Hallo liebe Study Borad Gemeinde,
Ich bin gerade am Ende meines Pflichtpraktikums und werde gleich im Anschluss meine Bachelorarbeit schreiben. Ich war das ganze Jahr an der HS eingeschrieben so das ich den vollen Kindergeldanspruch habe.
Nun habe ich während des Praktikums eine gute Vergütung erhalten und bin nun am verhandeln wegen dem Vertrag für meine Bachelorarbeit ob ich auf Vergütungen verzichten sollte um den Kindergeldanspruch zu behalten.
Ich hab nun mein Einkommen zusammengerechnet und wollte frage ob ich alles richtig berechnet habe.
Das Bafög bekomme ich von 01 - 08.2009
Im Praxisemester bin ich vom 03. - 08.2009
Und die Bacheloarbeit schreibe ich von 09.2009 - 02.2010
Nach meiner Rechnung müssten meine Eltern das Kindergeld für 2009 nicht zurückbezahlen.
Zuschussanteil Bafög 8 x 42 EUR = 336 EUR
Vergütung Pflichtpraktikum 6 x 850 EUR = 5100 EUR
Vergütung Bachelorarbeit 4 x 800 EUR = 3200 EUR
Summe 8636 EUR
Davon werden 920EUR Werbungskostenpauschale abgezogen
und 180EUR Kostenpauschale für Bezüge (Bafög)
So komme ich auf 7536 EUR
Kann ich wirklich die 920 EUR abziehen da ja beim Pflichtparktikum keine Sozialabgaben etc. angefallen sind.
Gruß
Pascal