Servus Leute,
bei der Berechnung der Barliquidität brauche ich ja die kfr. Verbindlichkeiten. Zählen hierzu auch die "Sonstigen Verbindlichkeiten", die ja nur durch die Rechnungsabgrenzung nachträglich hinzugefügt wurden?
Danke!
Servus Leute,
bei der Berechnung der Barliquidität brauche ich ja die kfr. Verbindlichkeiten. Zählen hierzu auch die "Sonstigen Verbindlichkeiten", die ja nur durch die Rechnungsabgrenzung nachträglich hinzugefügt wurden?
Danke!
Die sonstigen Verbindlichkeiten der zeitlichen Abgrenzung würde ich als kurzfristig betrachten, diese sind ja i.d.R. innerhalb einer halben Jahres fällig.
Gruß Dörte
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