Study-Board.de
  1. Magazin
    1. Hochschulen
    2. Häufige Fragen
  2. Forum
    1. Dashboard
    2. Unerledigte Themen
    3. Datenbanken
    4. Semantische Suche
  3. Mediathek
  4. Umfragen
  5. Studium
    1. Welches Fernstudium?
    2. Hochschulfinder
    3. Studiengänge
    4. Hochschulen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • Galerie
  • Datenbank-Einträge
  • Umfragen
  • Erweiterte Suche
  1. Study-Board.de
  2. Forum
  3. Fachforen Wirtschaftswissenschaften
  4. Rechnungswesen
Anzeige
SGD Fernstudium – WM-Vorteile 2026

Rückstellungen Aufgabe

  • Jonny86
  • 8. Juli 2009 um 18:50
  • Erledigt
  • Jonny86
    Anfänger
    Beiträge
    9
    • 8. Juli 2009 um 18:50
    • #1

    1) Die X-GmbH hat sich 2006 verpflichtet einem Kunden im neuen Jahr Ware für 10.000,-- € zzgl.
    USt. zu liefern. Am 31.12.2006 betragen die Einkaufspreise der Ware 12.000,-- €. Die XGmbH
    hat die Ware noch nicht beschafft und auch nicht auf Lager vorrätig.
    a) Kommt handelsrechtlich eine Rückstellung in Betracht?
    b) Wie wäre es, wenn die gleiche Ware sich bereits auf dem Lager der X-GmbH befindet. Ihre
    Anschaffungskosten betrugen a) € 10.000,--; b) € 9.000,--? c)11.000,--


    Meine Lösung:
    a) Ja, da drohender Verlust berücksichtigt werden muss.
    b)a) Nein, da kein Verlust??
    b)b) Nein , da kein realisierter Gewinn?
    b)c) Auch ja wie a??

    wäre das soweit richtig? Ich verstehe nicht was es auf sich hat, dass die Ware bereits auf Lager ist. Welchen Unterschied macht das?

    Könnte mir jemand die Fälle vllt etwas besser eklären als ich es getan hab?

    Danke schonmal

  • Anzeige
    Hochschule FreseniusBerufsbegleitend studieren – Infomaterial kostenlos anfordern.
    Mehr erfahren →
  • Luckygirl11
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    419
    • 8. Juli 2009 um 19:50
    • #2

    Also, ich denke, dass Deine Lösungen richtig sind. Ich wüsste nicht, welchen Unterschied es macht, ob die Ware bereits auf Lager ist oder nicht. Der drohende Verlust aus einem schwebenden Geschäft bezieht sich schließlich auf den Verkauf der X-GmbH an den Kunden.
    Zu b)a) Entgangene Gewinne sind nicht rückstellungsfähig. Einkaufspreis = Verkaufspreis. Daher keine Rückstellung.
    Zu b)b) Hier handelt es sich sowieso nicht um einen Verlust bzw. Aufwand. Daher ist in keinem Fall eine Rückstellung bildungsfähig.
    Zu b)c) Das ist genau der gleiche Fall wie bei a).
    VG, Luckygirl

  • Jonny86
    Anfänger
    Beiträge
    9
    • 15. Juli 2009 um 10:49
    • #3

    Ok Danke, dann diente die Angabe, dass die Ware schon auf Lager war anscheinend nur zur Verwirrung ;)

  • Doerte
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    1.386
    • 17. Juli 2009 um 11:34
    • #4

    Da Rückstellungen zur zeitlichen Abgrenzung gehören, denke ich, dass man sie nur erfassen darf, wenn sowohl der Aufwand als auch der Ertrag im gleichen Jahr gebucht werden. Zeitliche Abgrenzung hat ja zum Ziel, alle Aufwendungen u. Erträge, die ein Geschäftsjahr betreffen in der G+V gegenüber zu stellen.
    Dh. wenn der Umsatzerlös nicht im alten Jahr erfasst wurde, darf m.E. auch die Rückstellung nicht mehr im alten Jahr erfasst werden.
    Gruß Dörte

    :hae:

  • RundeSache
    Anfänger
    Beiträge
    2
    • 20. Juli 2009 um 23:15
    • #5
    Zitat von Doerte

    Da Rückstellungen zur zeitlichen Abgrenzung gehören, denke ich, dass man sie nur erfassen darf, wenn sowohl der Aufwand als auch der Ertrag im gleichen Jahr gebucht werden. Zeitliche Abgrenzung hat ja zum Ziel, alle Aufwendungen u. Erträge, die ein Geschäftsjahr betreffen in der G+V gegenüber zu stellen.
    Dh. wenn der Umsatzerlös nicht im alten Jahr erfasst wurde, darf m.E. auch die Rückstellung nicht mehr im alten Jahr erfasst werden.
    Gruß Dörte



    Hi,

    da ergänz ich mal ein bischen, denn so kann man es nicht stehen lassen. :bye:

    Den Rückstellungen liegt neben der zeitlichen Abgrenzung auch das Imparitätsprinzip und das Prinzip der Kaufmännischen Vorsicht zu Grunde.

    Eine Rückstellung ist zu bilden, wenn der aus einem schwebenden Geschäft
    erwartete Ertrag niederiger ist, als die zu erwartenden Kosten.

    Einmal editiert, zuletzt von RundeSache (21. Juli 2009 um 09:57)

  • Doerte
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    1.386
    • 21. Juli 2009 um 10:05
    • #6

    Würde ich nicht so sehen, ich würde die Lagerbestände in der Schlussbilanz niedriger bewerten und keine Rückstellung bilden.
    Gruß Dörte

    :hae:

  • RundeSache
    Anfänger
    Beiträge
    2
    • 21. Juli 2009 um 13:34
    • #7
    Zitat von Doerte

    Würde ich nicht so sehen, ich würde die Lagerbestände in der Schlussbilanz niedriger bewerten und keine Rückstellung bilden.
    Gruß Dörte



    Das geht überhaupt nicht !

    Anlage und Umlaufevermögen ist am Jahresende mit den Anschaffungskosten oder dem NIEDRIGEREN Tageswert anzusetzen.
    (strenges Niederstwertprinzip)

    Zudem in Beispiel Nr.1 noch gar eine Waren auf Lager sind und du somit nichts vom Warenkonto abschreiben könntest. ;)

    anders in Beispiel
    z.B 1b)c) 11.000,- Euro AK der Tageswert ist aber 12.000,-
    Anzusetzen in der Bilanz sind also 11.000,- max AK

    Jetzt könntest du theoretisch (auch wenns falsch ist )1000,- Euro Waren abschreiben.

    Aber der Tageswert ist gestiegen !(du also eigentlich 12.000,- Waren in der Bilanz ausweisen müsstest, wenn das NW-Prinzip nicht wäre)
    Du kannst die 1000,- € NICHT zusätzlich auch noch abschreiben, denn dann würdest du das Umlaufvermögen Waren mit 9000,- ausweisen.

    Somit wäre deine Bilanz falsch.

    = Drohverluste sind als Rückstellung auszuweisen. §249 (1) HGB

  • Selicia Jennifer Passargus
    Anfänger
    Beiträge
    1
    • 30. Mai 2011 um 13:38
    • #8

    Hallo,

    ich hätte da auch einige Fragen, bitte versucht sie mir soweit es geht zu beantworten :)

    1) Wir haben am Ende des Jahres 2009 mit der Dachreperatur eines Betiebsgebäudes begonnen. Durch den strengen Wintereinbruch mussten die Reparaturarbeiten Unterbrochen werden. Anfang März 2010 werden die Arbeiten wieder aufgenommen und abgeschlossen. Die Gesamtkosten werden auf 25.000 € geschätzt.
    --> mein Buchungssatz:
    --> sonstige betriebliche Aufwendungen 25.000 /sonstige Rückstellungen 25.000 €
    meine Frage ist ob meine Lösung stimmt ? Ich bin mir nämlich furchtbar unsicher, da es für mich zu einfach vorkommt und im Gesetz (§6(1)Nr.2 EStG) steht auch, dass man einen TEilwert ansetzen muss. Es steht aber nicht wie der Teilwert zu berechnen ist :(

    2. Ist die Pension immer (d.h. unterm Jahr, und am Bilanzstichtag (Jahresende)) mit dem Teilwert als Pensionsrückstellung zu verbuchen? Oder habe ich da was falsch verstanden? Oder gibts da irgendwelche Regeln oder Ausnahme?

    Liebe Grüße

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen Anmelden

Letzte Beiträge

    1. Thema
    2. Antworten
    3. Letzte Antwort
    1. Anschaffungskosten einer Maschine: Transport und Montage ja, Kreditzinsen nein – nach welcher Logik? 2

      • LauraFK
      • 18. September 2026 um 15:20
      • Rechnungswesen
      • LauraFK
      • 18. September 2026 um 21:45
    2. Antworten
      2
      Zugriffe
      40
      2
    3. SvenjaFinanz

      18. September 2026 um 21:45
    1. Bilanzanalyse in der Übung: Eigenkapitalquote 28 %, Anlagendeckung II 118 % – ist das jetzt gut? 2

      • OleNordwind
      • 16. September 2026 um 16:50
      • Rechnungswesen
      • OleNordwind
      • 17. September 2026 um 06:45
    2. Antworten
      2
      Zugriffe
      59
      2
    3. NinaZahlen

      17. September 2026 um 06:45
    1. Dollar-Darlehen am Bilanzstichtag – warum wird ein Kursverlust gebucht, ein Kursgewinn aber nicht? 4

      • Felix96
      • 14. September 2026 um 15:05
      • Rechnungswesen
      • Felix96
      • 15. September 2026 um 18:50
    2. Antworten
      4
      Zugriffe
      79
      4
    3. NinaZahlen

      15. September 2026 um 18:50
    1. Latente Steuern im Jahresabschluss – warum bucht man Steuern, die man gar nicht zahlt? 2

      • DieJulia
      • 12. September 2026 um 17:35
      • Rechnungswesen
      • DieJulia
      • 13. September 2026 um 07:15
    2. Antworten
      2
      Zugriffe
      77
      2
    3. MaxFinance

      13. September 2026 um 07:15
    1. Jahresüberschuss, Bilanzgewinn, Gewinnrücklagen – warum hat eine AG in der Bilanz drei verschiedene „Gewinne“? 2

      • JaninaBWL
      • 10. September 2026 um 18:30
      • Rechnungswesen
      • JaninaBWL
      • 11. September 2026 um 07:15
    2. Antworten
      2
      Zugriffe
      80
      2
    3. MaxFinance

      11. September 2026 um 07:15
    1. Rechnungsabgrenzungsposten: Warum darf die im Voraus gezahlte Versicherung nicht komplett ins alte Jahr? 2

      • Lena96
      • 6. September 2026 um 16:40
      • Rechnungswesen
      • Lena96
      • 6. September 2026 um 20:50
    2. Antworten
      2
      Zugriffe
      114
      2
    3. SvenjaFinanz

      6. September 2026 um 20:50
    1. Planmäßige Abschreibung: linear, degressiv oder leistungsabhängig – und wie rechne ich bei unterjähriger Anschaffung? 4

      • OleNordwind
      • 4. September 2026 um 14:20
      • Rechnungswesen
      • OleNordwind
      • 6. September 2026 um 06:20
    2. Antworten
      4
      Zugriffe
      129
      4
    3. JuliBuecher

      6. September 2026 um 06:20
    1. Cashflow: Warum kann ein Unternehmen Gewinn machen und trotzdem kein Geld haben? 4

      • Felix96
      • 1. September 2026 um 14:15
      • Rechnungswesen
      • Felix96
      • 2. September 2026 um 21:10
    2. Antworten
      4
      Zugriffe
      238
      4
    3. FabianControl

      2. September 2026 um 21:10
    1. Kontenrahmen und Kontenplan – wozu die Nummernsystematik, und warum steht mein Konto im Skript woanders? 3

      • Lena96
      • 30. August 2026 um 14:15
      • Rechnungswesen
      • Lena96
      • 30. August 2026 um 20:30
    2. Antworten
      3
      Zugriffe
      114
      3
    3. FabianControl

      30. August 2026 um 20:30
    1. Bilanzgliederung nach § 266 HGB – nach welcher Logik stehen die Posten eigentlich in dieser Reihenfolge? 3

      • OleNordwind
      • 27. August 2026 um 15:20
      • Rechnungswesen
      • OleNordwind
      • 29. August 2026 um 18:55
    2. Antworten
      3
      Zugriffe
      165
      3
    3. FabianControl

      29. August 2026 um 18:55
Anzeige
SGD Fernstudium – WM-Vorteile 2026: 10 % auf über 100 Kurse

Registrierung

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen
Anzeige · Fernstudium-Anbieter
AKAD UniversityTIPPStaatlich anerkannt · berufsbegleitend · jederzeit startenHochschule FreseniusInfomaterial zu Fernstudien kostenlos anfordernSGD – Studiengemeinschaft DarmstadtTraditionsreiche Fernschule – 4 Wochen kostenlos testenILS FernschuleDeutschlands größte Fernschule – 4 Wochen gratis testenWilhelm Büchner HochschuleTechnik-Fernstudium, staatlich anerkanntFernakademieGeprüftes Fernstudium, jederzeit startenEHiP100 % digitales Studium, auch ohne Abitur
Partnerlinks – für dich kostenlos.

Beliebte Studienthemen

BWL VWL Rechnungswesen Steuerlehre Mathe & Statistik Wirtschaftsrecht Wirtschaftsinformatik Wirtschaftswissenschaften Einsendeaufgaben Fernstudium-Anbieter
Anzeige · AKAD University
AKAD University – berufsbegleitendes FernstudiumStudiengänge ansehen →
Partnerlink – für dich kostenlos.

Letzte Beiträge

  1. Anschaffungskosten einer Maschine: Transport und Montage ja, Kreditzinsen nein – nach welcher Logik?

    SvenjaFinanz
    18. September 2026 um 21:45
  2. Bilanzanalyse in der Übung: Eigenkapitalquote 28 %, Anlagendeckung II 118 % – ist das jetzt gut?

    NinaZahlen
    17. September 2026 um 06:45
  3. Dollar-Darlehen am Bilanzstichtag – warum wird ein Kursverlust gebucht, ein Kursgewinn aber nicht?

    NinaZahlen
    15. September 2026 um 18:50
  4. Latente Steuern im Jahresabschluss – warum bucht man Steuern, die man gar nicht zahlt?

    MaxFinance
    13. September 2026 um 07:15
  5. Jahresüberschuss, Bilanzgewinn, Gewinnrücklagen – warum hat eine AG in der Bilanz drei verschiedene „Gewinne“?

    MaxFinance
    11. September 2026 um 07:15
Anzeige · Studentenrabatt
📰 Studenten lesen billigerZeitungs- & Zeitschriften-Abos für Studierende – bis −75 %. SPIEGEL, DIE ZEIT, Handelsblatt, Wirtschaftswoche & Über 1.000 Titel.Zu den Studenten-Abos →
Partnerlink – für dich kostenlos.
Werbeplatz
Hier könnte Ihre Werbung stehen37.000+ Mitglieder · 112.000+ Beiträge · Zielgruppe BWL & Fernstudium, 95 % DeutschlandWerbung anfragen →
Mediadaten auf Anfrage

Statistiken

Themen
59.351
Beiträge
114.642
Bilder
1
Videos
0
Mitglieder
37.071
Meiste Benutzer online
17.968
Neuestes Mitglied
apple-9179eabe
  1. Impressum
    1. Datenschutzerklärung
    2. Verhaltenskodex
      1. Learn to Post
  2. Mediadaten
  3. Kontakt
  4. Presse
  1. Support

Über Study-Board.de

Study-Board.de ist eine der größten deutschen Communities rund ums Studium – mit über 37.000 Mitgliedern und mehr als 112.000 Beiträgen. Hier findest du Hilfe bei Einsendeaufgaben (SGD, ILS & Co.), verständliche Erklärungen zu BWL- und VWL-Fachbegriffen, Skripte, Klausurtipps und echte Erfahrungen zu Fernstudium-Anbietern wie IU, AKAD und Euro-FH.

Forum, Ratgeber und Linkdatenbank – Lernen, Austausch und gegenseitige Hilfe an einem Ort. Unabhängig und von Studierenden für Studierende.

Community-Software: WoltLab Suite™