Study-Board.de
  1. Suche
  2. Startseite
    1. Deals
      1. Social Deals
      2. Amazon Deals
      3. Prime Angebote
  3. Forum
    1. Dashboard
    2. Unerledigte Themen
    3. Datenbanken
    4. Gamification
    5. Umfragen
  4. Tippspiel
    1. Rangliste
    2. Tippgemeinschaften
    3. Tipper-Übersicht
    4. Meine Statistik
    5. Hall of Fame
    6. WM-Wertung
  5. Semantische Suche
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • Termine
  • Galerie
  • wcf.search.type.de.flexiblelist.wsc.entry
  • wcf.search.type.com.amp.advancedpoll.search
  • Erweiterte Suche
  1. Study-Board.de
  2. Forum
  3. Fachforen Wirtschaftswissenschaften
  4. Steuerlehre

Freibeträge für Einkünfte aus L u F!

  • Krine
  • 2. Februar 2009 um 21:21
  • Erledigt
  • Krine
    Benutzer
    Beiträge
    21
    • 2. Februar 2009 um 21:21
    • #1

    Hallo ich habe mal eine Frage zu den Einkünften aus L u F.
    In meinem Beispiel sind Einkünfte von 550 € vorhanden, jetzt sagt doch aber §13 (3) das diese Einkünfte nur berücksichtigt werden wenn sie 670 € übersteigen und das dann ein Freibetrag von 670 von der Summe der Einkünfte abgezogen wird! Was macht man aber wenn der Betrag kleiner ist als 670 ,so wie in meinem Beispiel? werden dann die 550€ trotzdem zu den Einkünften dazu gerechnet und wird dann nur ein Betrag von 550 von der Summe der Eink. abgezogen?
    Verstehe diesen § irgendwie nicht, für mich hört es sich so an ,als ob man die Einkünfte das gar nicht dazu rechnet!
    Hoffe ihr könnt mir helfen, danke schonmal!

  • Hey Gast!
    Hast Du eine Frage, die Du gerne beantwortet haben möchtet? Klickt auf den folgenden Link und Du wirst die Antwort finden:

    Hier findest Du die Antworten

    Egal, ob es sich um eine Frage zu einem bestimmten Thema in eurem Studium oder um allgemeine Ratschläge handelt - wir haben die Antworten, die ihr sucht. Also zögert nicht und klickt auf den Link! Wir freuen uns darauf, euch zu helfen.

  • Luckygirl11
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    419
    • 9. Februar 2009 um 20:18
    • #2

    In § 13 (3) Satz 2 steht, dass der Freibetrag nur gilt, wenn die Summe der Einkünfte - und damit aller Einkünfte, egal woher - 30.700 € nicht übersteigt. Du musst also zuerst mal ermitteln, wie hoch die Gesamteinkünfte sind und ob eventuell eine Zusammenveranlagung vorliegt (dann verdoppeln sich sowohl Freibetrag also auch Gesamteinkunftsbetrag). Wenn die 30.700 € nicht überschritten werden (bzw. 61.400 € bei Zusammenveranlagung), dann gilt der Freibetrag - mit der Folge, dass die 550 € nicht dazu gerechnet werden müssen. Sollten die Gesamteinkünfte über dem Betrag liegen musst Du die 550 € dazu rechnen.

  • Krine
    Benutzer
    Beiträge
    21
    • 11. Februar 2009 um 06:48
    • #3

    danke schön, jetzt hab ich es richtig verstanden !

  1. Tutor Lv. 5 5.264 XP
  2. admin Lv. 2 150 XP
  3. cklawitter Lv. 1 30 XP
  4. 4
    sieger81 Lv. 1 10 XP
  5. 5
    Phillip Klenner Lv. 1 5 XP
Vollständige Bestenliste

Benutzer online in diesem Thema

  • 1 Besucher
  1. Dealfuchs.info
  2. Impressum
    1. Datenschutzerklärung
    2. Verhaltenskodex
      1. Learn to Post
  3. Mediadaten
  4. Study-Talk.de - Rabatte nicht nur für Studenten
  5. Kontakt
Community-Software: WoltLab Suite™