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Auflösung der Pauschalwertberichtigung

  • Hilde777
  • 10. Januar 2009 um 02:11
  • Erledigt
  • Hilde777
    Anfänger
    Beiträge
    16
    • 10. Januar 2009 um 02:11
    • #1

    Hallo,

    Habe als Aufgabe: der Abschluss der Firma ... ist zum 31.12. als Betriebsübersicht darzustellen.
    und dann unter anderem: Auflösung der alten Pauschalwertberichtigung.
    Wie geht man da ran? welche Konten sind da betroffen und was wird wie gebucht?

    als naheliegende Konten gibt es:

    Soll; Haben
    240 Forderungen 65,000,00;-
    368 Wertber. a. Ford. -;3.300,00
    247 Zweifelh. Ford. 8.000,00;-
    695 Abschr. auf Ford.-;-

    Was fängt man denn konkret mit dem Konto "Abschreibungen auf Forderungen" an
    Wäre für ne Antwort echt dankbar!

    Hilde

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  • Doerte
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    1.386
    • 12. Januar 2009 um 08:11
    • #2

    Bei der Auflösung von Wertberichtigungen muss doch ein Ertragskonto angesprochen werden. M.E. müsste die Buchung lauten 368 Wertber. an Ertr. aus Aufl. von Wertberichtigungen.
    Gruß Dörte

    :hae:

  • Hilde777
    Anfänger
    Beiträge
    16
    • 14. Januar 2009 um 17:38
    • #3

    Hallo,
    mir ist das alles noch immer nicht recht klar. das Konto "Erträge aus Auflösung von Werteberichtigungen" gibt es nicht.
    Ich hab bei der Suche in meinen Lehrheften gefunden, dass die
    368 Pauschalwertber. an 247 zweifelh. Forderung gebucht wird, geht denn das?
    Und das Konto "Abschr. auf Forderungen" wird an "Pauschalwertbericht." gebucht, allerdings doch nur, wenn ein Betrag feststeht, der uneinbringlich ist.
    Hier steht zwar das Konto "Abschr. auf Ford." da (es ist nur eine kleine Auswahl an Konten zur Verfügung), doch kein Betrag angegeben, der uneinbringlich geworden ist.
    D.h. das Konto "Abschr. a. Ford." bleibt unberührt?
    Weiß immer noch nicht, wo ich nun die Pauschalwertber. auflösen soll, wenn ich doch die gegebenen Konten benutzen soll. Finde das alles sehr verwirrend. Kann mir denn da keiner helfen?

    Gruß Hilde

  • Doerte
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    1.386
    • 16. Januar 2009 um 09:58
    • #4

    368 an 247 kann nicht gebucht werden, wenn eine PWB aufgelöst wird, weil damit auch eine Minderung der zw. Forderungen gebucht würde, und das ist ja bei der Auflösung der PWB nicht der Fall, es mindert sich doch der ehemals gebuchte Aufwand.

    Abschr. auf Fo an PWB kann auch nicht gebucht werden, wenn der Betrag klar ist, weil zum einen dann auch die USt korrigiert werden muss und es sich auch nicht um eine PWB handelt, sondern um eine Minderung der zw. Forderungen.

    Gruß Dörte

    :hae:

  • cara2711
    Anfänger
    Beiträge
    3
    • 27. Juni 2009 um 00:10
    • #5

    Hallo,

    ich sitze auch gerade an der Aufgabe und bin auch nicht so weitergekommen. Ich habe mal etwas gegoogelt und was gefunden, was diese Frage zu der Auflösung einer Pauschalwertberichtigung erklären würde.

    Sie sind hier:
    home>Studierstube>Rechnungswesen>Bankbilanzierung>Vermögensgliederung>Forderungen>PWB
    unversteuerte Pauschalwertberichtigung (PWB) auf Forderungen

    zurück


    Nach Vornahme der Einzelwertberichtigung auf Forderungen verbleibt ein Forderungsbestand, dem erfahrungsgemäß ein latentes Ausfallrisiko innewohnt (diese Ausfallrisiken sind am Bilanzstichtag zwar noch nicht konkret zuzuordnen, sie sind jedoch vorhanden). Um diesem Risiko Rechnung zu tragen, ist pauschal eine weitere Wertberichtigung durchzuführen.

    Für jedes der letzten 5 Geschäftsjahre


    Für die steuerliche Anerkennung der Pauschalwertberichtigung auf Forderungen sind die hier dargestellten Berechnungsschritte einzuhalten.


    (Festgelegt im
    Schreiben des BMFi vom 10.01.1994)


    Verbrauch an EWB
    + direkt abgeschriebene Forderungen des
    Geschäftsjahres
    - Zahlungseingänge auf bereits
    abgeschriebene Forderungen im
    Geschäftsjahr

    = tatsächlicher Forderungsausfall des
    jeweiligen Geschäftsjahres

    : 5




    = durchschnittlicher Forderungsausfall der
    letzten 5 Geschäftsjahre

    - 0,4 x durchschnittlicher Forderungsausfall

    (max. EWB am Bilanzstichtag)








    = maßgeblicher Forderungsausfall


    Für jeden der letzten 5 Bilanzstichtage



    Forderungen an Kunden (Aktiva 4)
    - risikofreie Forderungen

    = risikobehaftetes Kreditvolumen des
    jeweiligen Bilanzstichtages

    : 5



    = durchschnittliches riskobehaftetes
    Kreditvolumen der letzten
    5 Bilanzstichtage




    Forderungen an Kunden am Bilanzstichtag
    - risikofreie Forderungen
    - einzelwertberichtigter Forderungsbestand


    verbleibendes risikobehaftetes Kreditvolumen am Bilanzstichtag
    x
    PWB-Satz



    unversteuerte PWB




    Die so ermittelte Größe entspricht dem aktuellen PWB-Bedarf. Sie ist zu vergleichen mit dem aus dem letzten Jahresabschluss vorhandenen PWB-Bestand.Der PWB-Bestand ist erfolgswirksam den Erfordernissen anzupassen.

    PWB-Bestand


    <



    PWB-Bedarf



    Zuführung zur PWB


    Abschreibung auf Forderungen 150.000


    an



    unversteuerte PWB


    1.800.000 €



    1.950.000 €





    PWB-Bestand


    >



    PWB-Bedarf



    Auflösung von PWB


    unversteuerte PWB 100.000


    an



    Erträge aus der Auflösung von



    unversteuerter PWB100.000


    2.050.000 €



    1.950.000 €









    Die Abschreibung bei Bildung von PWB erfolgt indirekt.
    Der gebildete Bestand an PWB wird nicht in der Bilanz ausgewiesen. Die PWB wird aktivisch vom Debitorenbestand abgesetzt.

    S


    SBK



    H


    Debitoren


    850.000.000


    unverst. PWB


    1.950.000



    Aktiva



    Bilanz





    4. Forderungen an Kunden


    848.050.000









    Pauschalwertberichtigungen auf Eventualforderungen aus Bürgschaftsverbindlichkeiten, Wechsel- und Scheckbürgschaften, aus Gewährleistungsverträgen sowie Indossamentsverbindlichkeiten aus weitergegebenen Wechseln (Rückgriffsforderungen) sind unter Rückstellungen auszuweisen.

    Ich habe es direkt von der Seite kopiert. Da steht was von Auflösung der Pauschalwertberichtigung. Das wäre im Fall der Aufgabe 368 an 580.
    Was anderes passt da auch garnicht.

    LG Eva

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