Ich sitze gerade an einem Fallbeispiel im Modul Wirtschaftsrecht und komme mit der Abgrenzung nicht so richtig klar. Es geht um ein fiktives Unternehmen, das einen Produktnamen seit einiger Zeit im Geschäftsverkehr nutzt, ihn aber nie beim DPMA angemeldet hat. Meine Aufgabe ist zu beurteilen, ob das reicht oder ob eine Eintragung notwendig gewesen wäre.
Ich hab bisher verstanden, dass es im Markenrecht wohl sowas wie Benutzungsmarken gibt, die durch Verkehrsgeltung entstehen können, ohne dass man überhaupt eintragen muss. Aber mir ist nicht klar, wo da die Grenze liegt und wie hoch die Hürden für diese Verkehrsgeltung tatsächlich sind. Reicht es, wenn der Name in der Branche einigermaßen bekannt ist, oder muss da ein bestimmter Prozentsatz der angesprochenen Verkehrskreise den Namen kennen?
Und die zweite Frage: welche konkreten Nachteile hat man eigentlich, wenn man sich nur auf diese Benutzungsmarke verlässt, statt aktiv einzutragen? Ich vermute es hat was mit Beweislast zu tun, bin mir aber nicht sicher, wie das in der Praxis aussieht.