Hallo,
ich habe eine buchhalterische Frage zu Warenrücksendungen von Kunden. WEnn ich z.B. Weinhändler bin und eine Flasche Wein verkaufe, dann sinkt mein Bestand an Waren und habe somit einen Wareneinsatz. Schickt mir der Kunde den Wein zurück, weil er es sich anders überlegt hat, so wird lediglich der Erlös storniert und der Wareneinsatz bleibt bestehen. Inwiefern oder womit wird auch der Aufwand eliminiert?
Danke für Eure Antwort.
Hans
Warenrücksendungen
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acido -
16. September 2007 um 16:46 -
Erledigt
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Umsatzerlös wird jeweils hoch bzw. runter gebucht. Der Wareneinsatz macht sich erst am Jahresende (Inventur) bemerkbar.
Dörte -
Hi Dörte,
dein Ansatz ist zwar schon ganz nett, aber vielleicht etwas archaisch. Klar bist du gesetzlich verpflichtet eine Inventur zu machen. Die meisten Unternehmen verwenden heutzutage Registrierkassen und buchen somit den Wareneinsatz gleich oder sie entnehmen die Ware und verwenden einen Materailentnahmeschein, der an die Buchhaltung weitergeleitet wird. Somit wird ebenfalls der Wareneinssatz unmittelbar "eingebucht". Deshalb verstehe ich nicht ganz, wird dann der Buchungssatz nach dem Verkauf Wareneinsatz an Ware auch storniert und erhalte somit einen Zugang des Bestandskontos? -
Wenn du die Aufwandsbuchung gleichzeitig mit dem Umsatzerlös buchst, muss bei Rücknahme der Ware diese natürlich wieder als Zugang ím Bestandskonto gebucht werden (die Ware ist da und kann jetzt wieder verkauft werden).
Gruß Dörte
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