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Wozu in der K&L Kalkulatorische Abrschreibungen, Zinsen, usw.??

  • Flo
  • 1. Juli 2007 um 22:33
  • Erledigt
  • Flo
    Anfänger
    Beiträge
    8
    • 1. Juli 2007 um 22:33
    • #1

    (1) Hallo zusammen,

    in der K&R gibt es ja kalkulatorische Zinsen, Abschreibungen, Unternehmerlohn, Wagnissekosten und noch irgendwas.

    Aber wozu genau gibt es die? Reichen nicht die normalen Abrschreibungen, Zinsen usw.??

    Oder macht man es, weil es in der GuV Kosten gibt?

    (2) Und was genau sind eigentlich Kalk. Zinsen, das sind doch Zinsen an die EK Geber eben für den Verleih ihres Kapitals. Aber ich habe gelesen, dass es nach HGB solche "Kosten" bzw. Zinsen garnicht geben darf,...wieso gibt es sie also trotzdem?

    (3) Meine letzte Frage:
    Was macht man eigentlich genau mit den Rechnungen, aus der GuV? Ich meine diese in eine Bilanz oder so eintragen, kann man doch sowieso nicht, weil man ja die Kosten und Leistungen hat, die ja eigentlich nirgendwo anders existieren(bspw. in ExRewe und Buchhaltung gibts ja nur Erträge und Aufwendungen)
    Was kann man also damit sinnvolles anstellen?


    PS: Schonmal vielen dank falls sich jemand die Zeit nimmt und meine Fragen beantwortet :)

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  • Doerte
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    1.386
    • 2. Juli 2007 um 08:40
    • #2

    Ich glaube du hast das Grundprinzip der KLR nicht verstanden. Es geht darum, aus der GuV die Aufwendungen (sofern betriebsbedingt) als Kosten in die KLR und die Erträge (sofern betriebsbedingt) als Leistungen zu übernehmen. Die GuV ist Grundlage der Besteuerung durch das Finanzamt, die KLR ist Grundlage der Preiskalkulation (daher müssen auch Größen wie kalk. UNlohn, kalk. Zinsen etc. in die Kosten rein auch wenn diese keinen Geldabfluss darstellen, und zwar soll das nicht nach dem Zufallsprinzip -zB Wahlmöglichkeit zwischen linearer u. degressiver Afa in der GuV- sondern nach einem langfristigen Mittel passieren.
    Gruß Dörte

    :hae:

  • Flo
    Anfänger
    Beiträge
    8
    • 2. Juli 2007 um 13:32
    • #3

    Hmm k danke für die Erklärung, werde mir dann wohl nochmal ein paar Texte zu den Grundlagen durchlesen.

    Aber mir wäre da noch eine Frage eingefallen, unwar zu den Abrschreibungen.

    Bsp: Wir kaufen eine Maschine für 800.000€, folglich kommt doch in die Bilanz auf der Aktivseite (bspw. Kasse: -800.000 und Anlagevermögen: +800.000).

    Und wenn wir die Abrschreibungen vornehmen, schrumpfen diese 800.000 im Anlagevermögen doch immer weiter, bis sie null erreichen.

    Was wäre nun aber, wenn wir uns mit der Nutzungsdauer vertan haben, die Maschine also statt 8 Jahren, 10 Jahre hält, und wir nun die neuen Abschreibungsbeträge nicht über die Substanzerhaltung, sondern über den richtigen Gütereinsatz berechnen? Dann hätten wir doch am Ende der Nutzungsdauer einen Minusbetrag beim Anlagevermögen stehen, oder nicht?!

  • Doerte
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    1.386
    • 2. Juli 2007 um 14:18
    • #4

    Ist natürlich nicht möglich, es gilt: wenn du es merkst, den Restbetrag auf die Restlaufzeit verteilen.
    Gruß Dörte

    :hae:

  • Flo
    Anfänger
    Beiträge
    8
    • 4. Juli 2007 um 11:06
    • #5

    Und wozu gibt es dann diese "Richtiger Gütereinsatz"-Berechnungen??
    Sind doch das Gegenstück zu der Substanzerhaltungs-Rechenmethode.

    Beim richtiger Gütereinsatz kommt es uns eben darauf an, nachdem wir den Fehler in der Höhe der Nutzungsdauer bemerkt haben, die folgenden Jahre "richtig" abzuschreiben, d.h. wir schreiben so ab, wie wir eigentlich von Anfang an hätten abschreiben sollen. Doch dadurch kämen wir dann ja zwangsläufig ins Minus....
    Oder wird diese Methode in der Praxis nie angewandt?!

  • Doerte
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    1.386
    • 4. Juli 2007 um 11:18
    • #6

    Man kann natürlich mit einem Vermögensteil nicht ins Minus kommen, im Prinzip macht man es in den folgenden Jahren ja auch nicht "richtig", da man ja weniger abschreibt, als wenn man gleich richtig gerechnet hätte; man macht entsprechend geringe Afas.
    Beispiel: Wert 1000,00 €, geschätze ND: 8 Jahre (tatsächlich 10 Jahre)
    Du gehst also anfänglich von 125,00 € AFA jährlich aus und schreibst diese ab (tatsächlich wären es aber nur 100,00 €). Wenn du dies nach zB 4 Jahren merkst, ist dein Buchwert bei 500,00 € und die TATSÄCHLICHE Restlaufzeit 6 Jahre, dann verteilt man die 500,00 € auf 6 Jahre und kommt auf 83,33 € Afa pro Jahr. Man kann natürlich nicht mit 100,00 € pro Jahr weitermachen, weil in den restlichen 6 Jahren nur noch die restlichen 500,00€ abgenutzt werden können.
    Gruß Dörte

    :hae:

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