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Sonstige Verbindlichkeiten + USt

  • Teufelchen1985
  • 21. Mai 2007 um 16:10
  • Erledigt
  • Teufelchen1985
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    24
    • 21. Mai 2007 um 16:10
    • #1

    Hallo zusammen,

    habe ein kleines Problem bei den sonstigen Verbindlichkeiten.

    Und zwar habe ich eigentlich ein Problem mit dem Buchen der Steuer.

    Hier mal ein Beispiel:

    Die Stromrechnung wird in 3-Monats-schritten nachträglich gezahlt. Die Rechnung November bis Januar beträgt 1200 € netto und wird im Februar überwiesen.

    Hier die Buchungssätze ohne Steuer:

    31.12.:
    Aufwand für Energie 800 €
    an Sonstige Verbindlichkeiten 800 €

    Banklastschrift im Februar:
    sonsitge Verbindlichkeiten 800 €
    Aufwendungen für Energie 300 €
    an Bank 1200 €

    aber wie sieht das ganze aus, wenn man die Steuer berücksichtigt???

    Wäre euch sehr dankbar, für eine schnelle Anwort!

    Lieben Gruß

    Teufelchen

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  • silvio.heigwer
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    52
    • 23. Mai 2007 um 10:21
    • #2

    Hallo Teufelchen!

    also ich hab zu dem Thema mal Nachhilfe gegeben und grad meine Unterlagen durchgesehen, aber - wie das Leben so spielt - keine sinnvolle Hilfe gefunden.

    Also würd ichs wie folgt angehen: Nach dem "Grundsatz der periodengerechten Aufwand- und Ertragsabgrenzung" sind Aufwendungen/erträge in dem (Rechnungs-)Zeitraum zu buchen, wo sie tatsächlich anfallen. Übertrögt man das auf die USt., so bedeutet das, dass Du die Ust für das alte Jahr (also für die 800,00€ im alten Jahr buchst) und die USt für die 400,00 € [ich nehme an die 300,00 € waren nur ein Schreibfehler von Dir] dann im neuen Jahr.

    Somit ergäben sich dann folgende Buchungen: (bei 19% USt)

    31.12.:
    Aufwand für Energie 800 €
    Umsatzsteuer 152 €
    an Sonstige Verbindlichkeiten 952 €

    Banklastschrift im Februar:
    Sonstige Verbindlichkeiten 952 €
    Aufwendungen für Energie 400 €
    Umsatzsteuer 76 €
    an Bank 1428 €

    ... das müsste es eigentlich sein.

    Grüße

    El SHEF-fe

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  • Doerte
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    1.386
    • 23. Mai 2007 um 12:30
    • #3

    Die USt ist in diesem Fall für das Unternehmen eine Vorsteuer (nicht wie im Buchungssatz zum 31.12. UST genannt), dh diese würden wir vom Finanzamt bereits für Dez. rückerstattet bekommen und vom Energieunternehmen erst im Januar abgeführt werden. Daraus folgt, dass diese nicht zu buchen ist, solange die Rechnung nicht vorliegt.
    Zudem geht es bei der Zeitlichen Abgrenzung um die periodengerechte Erfassung von Aufwendungen u. Erträgen!!!!
    Gruß Dörte

    :hae:

  • silvio.heigwer
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    52
    • 30. Mai 2007 um 01:48
    • #4

    Hallo Dörte,

    ja da hat sich wohl der Fehlerteufel eingeschlichen! Selbstverständlich muss es die Vorsteuer sein! Naja passiert im Eifer des Gefechts! ;)

    Die andere Geschichte mit der Abgrenzung der Steuer wird wohl auch so sein; auch wenn ich das vom Gefühl her anders buchen würde. Ich frage mich halt die ganze Zeit: Wieso ich die Steuer nichtdem Zeitraum zuordne, in dem der (die Steuer "verursachende") Aufwand entstanden ist? :confused: Wäre ja eigentlich logisch, oder!?! ... Aber das Studium der Gesetzestexte hat mich eigentlich om Gegenteil überzeugt. ... Ich finds halt einfach nur paradox!

    Grüße
    El SHEF-fe

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