Sitze gerade an einer Fallstudie im Arbeitsrecht und komme bei der Prüfung einer verhaltensbedingten Kündigung ins Grübeln. Dort hat der Arbeitnehmer nur eine einschlägige Abmahnung erhalten, bevor gekündigt wurde. Ich hatte das noch so im Kopf, dass man quasi immer zwei oder drei Abmahnungen braucht, damit eine Kündigung überhaupt durchgeht.
Jetzt bin ich mir aber unsicher, ob das wirklich eine feste gesetzliche Zahl ist oder eher eine Faustregel, die sich nur aus der Rechtsprechung so eingebürgert hat. In meinen Unterlagen steht nur was von „in der Regel“ mehrfache Abmahnung bei gleichartigem Fehlverhalten, aber keine klare Zahl.
Kann es sein, dass es auch Fälle gibt, in denen eine einzige Abmahnung ausreicht, wenn der Verstoß schwer genug ist? Oder hängt das komplett vom Einzelfall und der Schwere des Pflichtverstoßes ab? Würde mich freuen, wenn jemand mit arbeitsrechtlichem Hintergrund da Licht ins Dunkel bringen könnte, bevor ich meine Fallstudie falsch aufziehe.