ich sitze gerade an meiner Hausarbeit und habe für den empirischen Teil zwei Experteninterviews selbst geführt (eine Sozialarbeiterin aus der Jugendhilfe und einen Kollegen aus der offenen Behindertenarbeit). Jetzt will ich einzelne Aussagen daraus zitieren, finde aber im Leitfaden meiner Hochschule keine klare Vorgabe dazu.
Ich hab bisher sowas im Kopf wie „(Interview A, Z. 45)“ im Text und dann im Anhang die Transkripte mit Zeilennummerierung. Aber wie mache ich das im Literaturverzeichnis? Führe ich die Interviews da überhaupt auf, oder reicht ein Verweis auf den Anhang? Und muss ich die Interviewpartner anonymisieren, auch wenn sie mit Klarnamen einverstanden wären?
Hat jemand von euch sowas schon mal gemacht und kann mir sagen, wie ihr das formal gelöst habt? Vor allem interessiert mich, ob es da eine Art Standard gibt oder ob das wirklich von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich gehandhabt wird.