Servus, eine Verständnisfrage zu den sieben Einkunftsarten: Wenn jemand eine Eigentumswohnung dauerhaft vermietet, sind das ja Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG). Aber was ist, wenn die Wohnung kurzfristig über Airbnb an wechselnde Gäste vermietet wird, mit Reinigung, Wäschewechsel usw.?
Ist das dann immer noch V+V oder kippt das in Gewerbebetrieb? Wovon hängt das ab?