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Versicherungsentschädigungen für Anlagevermögen

  • piwi_26
  • 31. Mai 2006 um 18:02
  • Erledigt
  • piwi_26
    Benutzer
    Beiträge
    37
    • 31. Mai 2006 um 18:02
    • #1

    Hallo!

    Vielleicht kann mir ja jemand bei dieser Frage helfen:

    am 01.07.2003 wurde ein LKW des A durch einen Biltz zerstört. Der Buchwert des Lkws am 01.01.2003 betrug 25.000,00 €. die AfA im Vorjahr betrug 15.000,00 €. Der A beschloss sofort, den zerstörten Lkw zu verkaufen und erzielte als Erlös aus dem Verkauf des Schrotts am gleichen Tag immerhin noch netto 2.000,00 €.

    Er buchte wie folgt:
    Bank 2.320,00 e an sonstige Erträge aus Anlagevermögen 2.000,00 €
    an Umsatzsteuer 320,00 €

    Die Versicherung erkannte am 01.09.2003 den Blitzschaden an. Am 29.09.2003 überwies sie 32.000,00 € auf das Konto des A.

    Meine Frage:
    Wie habe ich die Versicherungsentschädigung zu behandeln? Und wie ist der Bilanzansatz zum 31.12.03?

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  • Strolch
    Moderator
    Beiträge
    1.504
    • 31. Mai 2006 um 21:19
    • #2

    Der LKW ist kaputt oder? Also wird er aus der Bilanz entfernt, als Aufwendung gebucht sprich abgeschrieben.
    Auf der anderen Seite gibt es die Versicherungsprämie, die wird als Ertrag verbucht.


    Also welcher Bilanzansatz, wo kein LKW mehr, da auch kein Bilanzansatz?

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  • piwi_26
    Benutzer
    Beiträge
    37
    • 31. Mai 2006 um 23:12
    • #3

    Hallo!

    Gut da habe ich ja jetzt verstanden.

    Und wie wäre der Bilanzansatz wenn eine Ersatzbeschaffung für den LKW vorgenommen würde?
    90.000,00 €
    Nutzungsdauer 5 Jahre
    Lieferung 26.12.03

    Wie ist denn dann der Bilanzansatz?

    Gruß
    Piwi_26

  • Sweety821
    Benutzer
    Beiträge
    38
    • 2. Dezember 2006 um 15:13
    • #4

    Hi alle zusammen,
    ich hänge auch an der Ersatzbeschaffung. Kann mir jemand dabei helfen?
    Behandele ich die Ersatzbeschaffung als würde ich einen neuen LKW kaufen?
    Vielen Dank für Eure Hilfe.
    :)

  • hayfu
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    314
    • 4. Dezember 2006 um 07:51
    • #5

    Scheidet ein Wirtschaftsgut im Laufe des Wirtschaftsjahres unter bestimmten Umständen aus Ihrem Betriebsvermögen aus und erhalten Sie dafür eine Entschädigung, so brauchen Sie die stillen Reserven nicht sofort zu versteuern, sofern Sie ein Ersatzwirtschaftsgut anschaffen oder herstellen oder anzuschaffen oder herzustellen beabsichtigen. Wird von Ihnen im Laufe desselben Wirtschaftsjahres noch ein Ersatzwirtschaftsgut angeschafft oder hergestellt, so dürfen Sie die stillen Reserven auf das Ersatzwirtschaftsgut übertragen.

    Finanzkonto (Entschädigung)
    an Anlagekonto (ausgeschiedenes Wirtschaftsgut)
    Anlagekonto (Ersatzwirtschaftsgut)

    Das Ersatzwirtschaftsgut wird also im Ergebnis um den Betrag niedriger angesetzt, um den die Entschädigung den Buchwert des ausgeschiedenen Wirtschaftsguts übersteigt.

  • Sweety821
    Benutzer
    Beiträge
    38
    • 5. Dezember 2006 um 01:43
    • #6

    Hallo,
    vielen Dank für Ihre Antwort. Wäre meine Lösung bezüglich des Bilanzansatzes richtig und ist der Bilanzansatz dergleiche im Steuerrecht? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    Ergänzung zur Aufgabe:
    Der neue Lkw kostete EUR 104.400 (davon sind EUR 14.400 Vorsteuer) und die Lieferung erfolgte am 26.12.03. Die Nutzungsdauer beträgt 5 Jahre. Die Versicherung überwies EUR 32.000 (Zeitwert des alten Lkws EUR 30.000).


    Buchwert alter Lkw zum 1.7.03: 25.000 EUR
    abzgl. AfA für 6 Monate
    EUR 15.000/12Monate*6Monate: 7.500 EUR
    Buchwert 01.07.2003: 17.500 EUR

    Entschädigung: 32.000 EUR

    Übersteigender Betrag: 14.500 EUR

    neue Lkw: 90.000 EUR
    abzgl. 14.500 EUR
    Anschaffungskosten 31.12.03: 75.500 EUR

  • hayfu
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    314
    • 5. Dezember 2006 um 09:53
    • #7

    sieht doch gut aus!

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