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kalulatorischer Unternehmerlohn

  • Nellysil
  • 18. April 2006 um 17:39
  • Erledigt
  • Nellysil
    Benutzer
    Beiträge
    33
    • 18. April 2006 um 17:39
    • #1

    Guten Tag,
    Ostern gut überstanden? Weiter geht`s immer munter!

    Ich weiss nicht so recht wie ich den kalk. Unt.lohn errechnen soll.

    Aufgabe:
    Gesellschaft A eine GmBH
    Umsatz ( ist dieser Brutto oder Netto?) 4 600 000
    Vergütung der 3 Geschäftsführer 144 000 ( : 3 = 48000)
    Umsatzbeteiligung je G.führer 0,75%

    Gesellschaft B eine OHG
    Umsatz 4 200 000
    Entnahmen der Gesellschafer
    A 32000
    B 38000

    mein Ansatz:
    Gesellschaft A die 0,75% vom Umsatz bestimmen sind pro G.F. 34 500 + 48000
    = 82000 pro G.F.

    Gesellschaft B 4% vom Umsatz 168 000 abzüglich ( ich nehme mal die höhere Einlage) 38000 = 130 000

    man hat also eine Differenz von 47 500 die, die Gesellschafter von Gesellschaft A weniger bekommen.

    und nun?

    Wie stelle ich den Vergleichswert auf? Denn der Unternehmerlohn soll ja vergleichbar sein mit anderen Gesellschaften.

    danke für jede Hilfe
    mfg
    Melanie

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  • koopi
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    114
    • 19. April 2006 um 09:31
    • #2

    Hallo,

    wie kommst du auf die 4% bei der OHG. Ist denn die Aufgabe, den Unternehmerlohn für die GmbH zu bestimmen - doch wohl eher nicht?

    Mein Ansatz für den OHG-Lohn:

    0,75% vom Umsatz = 31.500 EUR zzgl. 48.000 Vergleichsgehalt = 79.500 EUR für die OHG-Gesellschafter. D.h. für 2 Geschäftsführer (Gesellschafter) = 159.000 EUR. Damit übersteigt der kalkulatorische Unternehmerlohn die Entnahmen um 89.000 EUR.

    Dieser Lohn (159.000 EUR) wäre vergleichbar mit der GmbH.

    Ggf. kann man noch die Umsätze skalieren, ist aber bei der Abweichung m.E. nach nicht nötig.

    Viele Grüße

    Jens

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  • Nellysil
    Benutzer
    Beiträge
    33
    • 19. April 2006 um 09:51
    • #3

    Guten Morgen,

    gut das habe ich nachgerechnet und finde deine Lösung schon Logisch.

    aber warum hast du ausgewiesen das der kalk.Ulohn die Entnahmen um 89000 übersteigt? Ist das relevant??

    vielen Dank für deine Antwort
    im Unterricht haben wir einige Seiten übersprungen und nun habe ich keine Lösungen dazu.

    mfg
    Melanie

  • koopi
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    114
    • 19. April 2006 um 10:12
    • #4

    Hallo,

    die 89.000 sind relevant, wenn es um die steuerliche Korrektur der GuV geht. Hier ist ein vergleichbarer Lohn für Geschäftsführer anzusetzen. Ebenso ist dies die Abweichung zwischen internem und externem Rechnungswesen und wäre für eine Überleitung relevant.

    Viele Grüße

    Jens

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  • Doerte
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    1.386
    • 19. April 2006 um 12:14
    • #5

    Die Differenz von 89.000 sind wirklich nicht relevant, da die Privatentnahme nicht in die G+V eingeflossen ist, somit ist der ausgewiesene Gewinn tatsächlich um die Gesamtsumme von 159.000 Euro zu senken.
    Gruß Dörte

    :hae:

  • Nellysil
    Benutzer
    Beiträge
    33
    • 19. April 2006 um 16:25
    • #6

    Guten Tag,

    aber ich dachter das die Entnahmen von dem GuV gebucht werden
    also: z.B. GuV 32000 an entnahme konto 32000

    ich verstehe deine Aussage nicht ganz??

    mfg
    Melanie

  • koopi
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    114
    • 19. April 2006 um 16:31
    • #7

    Hallo,

    Entnahmen werden direkt über das EK gebucht, z.B. EK an Bank.
    Das mit der Korrektur um 159.000 EUR in der GuV stimmt - wahr ein Denkfehler meinerseits. Die 89.000 sind dann jedoch für Bilanzkorrekturen zu verwenden, da das EK in dieser Höhe zusätzlich zu vermindern ist (passiert letztlich automatisch über den angepassten Gewinn).

    Viele Grüße

    Jens

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