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Ebay - Kaufen u. Verkaufen

  • Jens
  • 15. Februar 2003 um 20:50
  • Erledigt
1. offizieller Beitrag
  • Jens
    Admin
    Trophäen
    1
    Beiträge
    4.435
    • 15. Februar 2003 um 20:50
    • Offizieller Beitrag
    • #1
    Zitat

    Bei diesem Angebot handelt es sich um einen gebrauchten Artikel der von Privat an Privat verkauft wird. Der Anspruch einer Garantie für Gebrauchtartikel wie sie die EU vorsieht ist hier nicht gegeben. Das akzeptieren Sie mit Abgabe eines Gebotes!

    Habe diesen Spruch gerade in einer Ebay Auktion gesehen! Ist das rechtens was der Verkäufer da schreibt?

    MfG

    Jens

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  • webplumber
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    417
    • 15. Februar 2003 um 22:52
    • #2

    hi jens,

    bedenke doch mal: du verkaufst dein gebrauchtes handy. natürlich willst du keine
    garantie geben, dass es auch funktioniert. du kannst höchstens sagen: bei mir hat's noch gefunxt.

    wenn aber einer einen schrott verkaufen will, dann hände weg. man kann ja den verkäufer
    fragen, ob das gerät noch funktionsfähig ist.

    habe bei ebay auch schlechte erfahrungen gemacht mit verkäufern, die dann nicht mehr
    aufzufinden waren. einen hat man schlussendlich doch geschnappt. strafverfahren. antreten
    bei gericht. ob er mit einer strafe belegt worden ist, weiss ich nicht. aber der knabe hatte
    mehrere käufer übers ohr gehauen. da haben wir ihn angezeigt. und die kripo hat ihn aufgespürt.
    das nur so nebenbei.

  • Strolch
    Moderator
    Beiträge
    1.504
    • 16. Februar 2003 um 14:01
    • #3

    Rechtens ist das auf jeden Fall,
    es herrscht noch immer Vertragsfreiheit im Lande und man kann vertraglich auch gestliche Vorschriften ausschließen, solange diese nicht sittenwiederig etc. sind!

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  • tobias
    Benutzer
    Beiträge
    56
    • 17. Februar 2003 um 23:28
    • #4

    stimmt!!!

    die garantie ist hauptsächlich für gewerbliche verkäufer gedacht...

    das problem ist, dass man eigentlich nichts dagegen machen kann, wenn er sagt das hat noch funktioniert, liegt es bei dir das gegenteil zu beweisen.

    ####edit###
    (muss ich aber noch mal nachschauen, hab grade zweifel)


    juraboard - community für (angehende) Juristen
    tobias@juraboard.net?subject=study-board

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