Du bist der Spezialist, ja die Gleichung gilt eigentlich nur für geschlossene Volkswirtschaften, inwiefern dann andere anzuwenden sind weiss ich nicht. Du bist der Chef ![]()
Gruß
Markus
Du bist der Spezialist, ja die Gleichung gilt eigentlich nur für geschlossene Volkswirtschaften, inwiefern dann andere anzuwenden sind weiss ich nicht. Du bist der Chef ![]()
Gruß
Markus
Zitat
Außerdem verstehe ich auch nicht, dass S = I gesetzt wird.
Ich dachte S = I + (X-M)?????
Grundform: Y = C
Unter Berücksichtigung der Ersprarnis:
=> Y = C + S (1)
Und:
=> Y = C + I (2)
Aus (1) und (2) folgt nun:
=> I = S (3)
Eigentlich recht logisch oder ![]()
Insgesamt kannst du die Einkommensgleichung der Unternehmen folgendermaßen ansehen:
Y = C + I + G - Tind + Z + (X -M)
Mehr bekomme ich jetzt mit meinem Halbwissen auch nicht mehr hin.
Gruß
Markus
Hi,
von mir auch nochmals ein herzlich Willkommen. Wünsche dir hier viel Spaß und eine gute Zeit! Auf viele interessante Beiträge, hau' rein!
Gruß
Markus
Eine Anzahlung hat den einfachen Effekt eines beispielsweise verkürzten Zahlungsziels, es fließt schneller Liquidität in das Unternehmen zurück! Den Rest hat ja Chrisitan schon erwähnt.
Btw. ich verschieb es einmal in den Rechnungswesenbereich :falschesForum:
Gruß
Markus
Hi Linda,
herzlich Willkommen bei uns im Forum. Wünsche dir hier viel Spaß und eine gute Zeit. Wir werden natürlich versuchen dir tatkräftig zur Seite zu stehen. Viel Glück bei deiner Arbeit. Hau' rein!
Gruß
Markus
ZitatOriginal von Ostpower
Hallo,also ich denke im organisatorischen Sinne wird diese Frage gemeint sein, da es sich im ganzem Studienheft um den Aufbau der Betriebe getreht hat usw.
Gruß
Katja
Okay, dann ist es schon mal klarer
Ich verschiebe es erstmal in den Bereich Allgemeine BWL :falschesForum:
Im Grunde geht es aber nun darum, wie man es gliedern will, d.h. eher wertschöpfungsorientiert (Entlang der SC also R&D, Logistik, Produktion, Marketing, Vertrieb usw.) oder eher im Sinne von periphären Aktivitäten also die primären Aktivitäten im Bereich der Beschaffung etc., eine Unterscheidung im Nominalbereich (Finanzierung) & Anlagenbereich (Investitionen) und im Personalbereich. MMn ist natürlich der erste Ansatz der Klügere, denn so kann man es auch ganz gut am Materialfluss dingfest machen. Desweiterengilt es eben auch Querschnittsfunktionen zu berücksichtigen (z.B. Logistik gibt es nicht nur im Beschaffungsbereich sondern auch in der Produktion, Distribution und Entsorgung). Du hast da doch ziemlich viel Spielraum, am besten man zieht es an den altbekannten organisatorischen Funktionsbereichen auf ohne einen zu komplizierten Sachverhalt darzustellen.
Gruß
Markus
Schon einmal in der Bibliothek deines Vertrauens geschaut? Gibt dazu hauptsächlich angelsächsische Literatur, aber auch Literatur zum Thema Outsourcing und der ganzen Make-or-Buy Sache ist sicherlich nicht verkehrt. Organisationsbücher behandeln dies eigentlich auch, da es sich im Allgemeinen um das Insourcen von Organisationsleistungen handelt.
Ansonsten einfach mal hier schauen:
:hand: http://scholar.google.com/scholar?q=insourcing&ie=UTF-8&oe=UTF-8&hl=en&btnG=Search
:hand: http://www.google.de/search?hl=de&q=insourcing+filetype%3Apdf&btnG=Google-Suche&meta=
:hand: http://www.google.de/search?hl=de&q=insourcing+filetype%3Appt&btnG=Suche&meta=
Gruß
Markus
Zitat
Muss ich dann auch zwei Bewerbungen abschicken oder kann man das in einer koppeln ? Hab mir solch ein Formular noch nicht genauer angeschaut.
Und genau das solltest du machen
Im Normalfall kannst du eine Prioritätenliste festlegen (alles auf einem Formular) oder du musst mehrere Formulare abschicken. Den Punkt den Maja angesprochen hat musst du evtl. auch noch berücksichtigen, aber deine Wunschhochschule sollte das eigentlich ziemlich genau im Bereich Immatrikulation & Bewerbung auf der Homepage beschreiben.
Hier einmal der direkte Kontakt zur HU:
Sachgebiet Zulassungen
Unter den Linden 6
10099 Berlin
(zuständig für Diplom- und Magisterstudiengänge, Rechtwissenschaft)
Tel.: 2093 2203
Raum: 1048
(zuständig für Lehramtstudiengänge höhere Fachsemester und Bachelor)
Tel.: 2093 2646
Raum: 1050
http://www.hu-berlin.de/studium/zugang.htm
e-mail: zulassung-inlaender@uv.hu-berlin.de
Sprechzeiten:
Mo 13.00-15.00 Uhr
Mi 13.00-16.00 Uhr
Fr 09.00-11.00 Uhr
Gruß
Markus
Hi,
da du dies im Rechnungswesenbereich postest meinst du dies bezüglich einer Kostenstelleneinteilung? Oder doch eher im oranisatorischen Sinne?
Gruß
Markus
ZitatOriginal von hayfu
ja, das hatte ich schon gesehn, aber ehrlich gesagt, steig ich da garnicht mehr durch *verwirrt bin*Könntest du das Thema sonst dorthin reinverschieben?
Liebe Grüße
Also die Lösung der Aufgabe steht ja in dem anderen Thread, das komplette Schema brauchst du ja in diesem Falle nicht.
Ansonsten gibt es hier die komplette Berechnungsweise:
:hand: http://www.destatis.de/download/d/veroe/ueberblick.pdf
Du hättest natürlich auch den anderen Thread benutzen können, aber ich lass hier mal offen.
Gruß
Markus
Hi,
mit Klick auf Edit kannst du übrigens deine Betreffzeile editieren. Denn schreien muss hier niemand um Gehör zu finden! Benenne sie doch in "Aufgabe Produktionsfunktion" oder dergleichen um. Danke für's Verständnis.
Gruß
Markus
Hi,
anbei mein Vorschlag. Etwas ausführlicher, sehr oft geht es um Definitionsfragen, gerade bei den Formeln gibt es etliche Abweichungen in der Literatur. Beim nächsten mal gibts nicht mehr so einen langen Lösungvorschlag
Die Aufgaben sollten sich aber trotzdem mit einen anständigen Buch in Eigenregie lösen lassen.
Gruß
Markus
Hi,
vielleicht schaffe ich es heute noch sie mir einmal anzusehen, aber wohl eher Montags. Musst dich noch ein bisschen gedulden
Ich werde mich jedenfalls zu Wort melden.
Gruß
Markus
ZitatOriginal von Oeconomicus
Hallo,@ Markus:
du meinst sicher, einseitig bzw. zweiseitig verpflichtende Verträge, denn soetwas wie einen einseitigen Vertrag existiert nicht.
So sieht es aus. Da fehlte wohl noch ein Wörtchen. Aber immerhin hat es jemand gemerkt ![]()
Gruß
Markus
Also, gesetzlich ist da ja einiges verankert:
:hand: § 87 Abs. 1 S.1 BetrVG sagt:
ZitatAlles anzeigen
(...)
(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht
besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
1. Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im
Betrieb;
(...)
:hand: § 90 Abs.1 S.3 i.V.m. § 90 Abs.2 BetrVG
ZitatAlles anzeigen
(1)Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Planung
1. von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Fabrikations-, Verwaltungs- und
sonstigen betrieblichen Räumen,
2. von technischen Anlagen,
3. von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen oder
4. der Arbeitsplätze
rechtzeitig unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten.
(2) Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat die vorgesehenen Maßnahmen und ihre
Auswirkungen auf die Arbeitnehmer, insbesondere auf die Art ihrer Arbeit sowie die
sich daraus ergebenden Anforderungen an die Arbeitnehmer so rechtzeitig zu beraten, dass Vorschläge und Bedenken des Betriebsrats bei der Planung berücksichtigt werden können. Arbeitgeber und Betriebsrat sollen dabei auch die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit berücksichtigen.
:hand: § 91 BetrVG
Zitat
Werden die Arbeitnehmer durch Änderungen der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs oder der Arbeitsumgebung, die den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit offensichtlich widersprechen, in besonderer Weise belastet, so kann der Betriebsrat angemessene Maßnahmen zur Abwendung, Milderung oder zum Ausgleich der Belastung verlangen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
:hand: § 106 Abs.3 S.9 BetrVG
ZitatAlles anzeigen
(1) In allen Unternehmen mit in der Regel mehr als einhundert ständig beschäftigten
Arbeitnehmern ist ein Wirtschaftsausschuss zu bilden. Der Wirtschaftsausschuss hat
die Aufgabe, wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Unternehmer zu beraten und denBetriebsrat zu unterrichten.
(2) Der Unternehmer hat den Wirtschaftsausschuss rechtzeitig und umfassend über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten, soweit dadurch nicht die Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens gefährdet werden, sowie die sich daraus
ergebenden Auswirkungen auf die Personalplanung darzustellen.
(3) Zu den wirtschaftlichen Angelegenheiten im Sinne dieser Vorschrift gehören
insbesondere
1. die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens;
2. die Produktions- und Absatzlage;
3. das Produktions- und Investitionsprogramm;
4. Rationalisierungsvorhaben;
5. Fabrikations- und Arbeitsmethoden, insbesondere die Einführung neuer
Arbeitsmethoden;
5a. Fragen des betrieblichen Umweltschutzes;
6. die Einschränkung oder Stillegung von Betrieben oder von Betriebsteilen;
7. die Verlegung von Betrieben oder Betriebsteilen;
8. der Zusammenschluss oder die Spaltung von Unternehmen oder Betrieben;
9. die Änderung der Betriebsorganisation oder des Betriebszwecks sowie
(...)
Anhand der Paragraphen lässt sich mMn eigentlich erkennen dass es hier wieder ein typischer Fall des Mitbestimmungsrechts des BR ist, d.h. sicherlich hat er Einfluss, aber die Vorgaben kommen dennoch von der Geschäftsführung, ich denk man sollte es eher als eine Art Vetorecht ansehen. Schwer einzuschätzen ![]()
Gruß
Markus
Da du dich in der Materie wie du sagst nicht so gut auskennst würde ich doch zu den altbekannten Büchern von Samuelsson bzw. Mankiw greifen, beide erklären die Zusammenhänge sehr anschaulich und v.a. nicht so sehr ermüdend. Jedenfalls kann man in den diesen Büchern auch einfach mal so lesen (Hm, wurde dieser Ssatz nicht letztens von jemand anderen in einem anderen Thread auch geschrieben
? - ach egal). Nachdem du in der Vorlesung warst und auch noch in diese gehst, siehst du ja was wichtig ist und was nicht, im Normalfall solltest du wirklich parallel mehrere Bücher hernehmen können. Kaufen würde ich diese natürlich nicht, schau sie dir in den Bibliotheken doch einfach einmal an. Aber ich denke mal in VWL ist es wie Christian schon erwähnte recht hilfreich einfach mal retrogard an die Sache heranzugehen, Aufgaben rechnen, üben und versuchen dieses zu verstehen, denn nicht alles was so in den Büchern steht ist wirklich interessant. Wenn du mit alten Klausuren einigermaßen zurechtkommst sollte nichts mehr schief gehen können. Und mMn sollte man auch gar nicht immer krampfhaft versuchen alle Zusammenhänge zu verstehen, oft ist dies auch wirklich nicht nötig, was aber nicht heissen soll, dass man es nur stupide auswendig lernen sollte.
Gruß
Markus
ZitatOriginal von Andreas82
Dazu bitte mal die Quelle...
Ich denke du vergleichst hier Birnen (Durchschnittsstudienzeit) mit Äpfeln (Regelstudienzeit).Andreas
Kann mich Andreas nur anschliessen. Durchschnittstudienzeiten in den Diplomstudiengängen (für BWL) sind z.B. an der FH ~ 8 bzw. 9 Semester und an der Uni schätzungsweise 9 bzw. 10 Semester. Und 14 Semester für ein WIng-Studium muss wohl nicht wirklich sein, denn da kommen ja sogar Top-Maschinenbauer an den besten Universitäten schon früher runter, wobei es natürlich, wenn die technische Komponente um die 70% liegt, schon um einiges länger dauern kann.
Gruß
Markus
ZitatOriginal von Mandy
Also,
Ich studiere Wi-ing in Darmstadt und muss sagen dass man schon viel machen muss vor allem muss man wirklich ehrgeiz haben bzw. sich wirklich für die Fächer interessieren.
Dein beispiel mit deiner Freundin:
also wenn du wirklich jedes Wochenende zu deiner Freundin willst dann müsstest du innerhalb der Woche ziemlich viel lernen und das geht meistens nicht, weil du ja dann in den Vorlesungen bist und (so war es zumindest bei mir)spät nach Hause kommst, aber wer weiß vielleicht ist dein Stundenplan in Aachen etwas besser.Was Mathe angeht das ist neben anderen wichtigen naturwissenschaftlichen Fächer das A und O. Und man sollte schon fit sein. Ich hatte in Mathe immer 14 Punkte in der Schule und hatte bei einem Nachweisschein mathe ne 4,0 das heißt gerade noch so bestanden. Aber was noch wichtiger ist Physik.
Die Wi. Fächer sind im vergleich zwar einfacher, aber man sollte sie nicht unterschätzten.
Am Besten du informierst in Aachen über das Studium. Bye
Man muss glaube ich auch berücksichtigen wo man studiert, klar Darmstadt, Aachen, Karlsruhe, dort ist es sicherlich kein Zuckerschlecken, dafür sind die Aussichten dort umso besser. Die Wi-Fächer sind meistens wirklich anders aufgebaut, sicherlich im Umfang geringer, aber abgedeckt wird das jeweilige Fach noch zu genüge v.a. wenn man bedenkt dass vieles eben doch mehr anhand von Case Studies geleehrt wird, also in der altbekannten grauesten theoretischen Sichtweise. Der Aufwand sollte nüchtern betrachtet im WIng Studium aber natürlich doch höher liegen als im reinen BWL Studium, aber das liegt eben an der Materie selbst und ist auch vollkommen logisch.
Gruß
Markus
P.S. Ich verschiebe den Beitrag einmal in den Bereich der Wirtschaftswissenschaften, dorthin kommen alle allgemeinen Fragen bzgl. eines wirtschaftswissenschaftlichen Studiums (und auch derer Hybride). :falschesForum:
Hi,
ich verschiebe deinen Beitrag einmal in den Bereich Fachhochschulen & Universitäten, denn dort kommen konkrete Fragen zu den einzelnen Hochschulen hin :falschesForum:
Ansonsten kann ich Con nur zustimmen, ein NC eines Semesters kann erst gebildet werden, wenn wirklich alle Plätze des Studiengangs vergeben sind (auch Leute aus dem Nachrückverfahren werden berücksichtigt!). Deshalb handelt es sich ja immer um Grenzwerte. Vergleichswerte aus dem WS 04/05 können aber natürlich hilfreich sein.
Zur Berechnung eines NC's hier einmal die grundlegende Vorgehensweise (natürlich gibt es immer wieder einzelne Abweichungen, v.a. bei den Quoten die nicht fixiert sind):
:hand: http://studienberatung.fhtw-berlin.de/voraussetzungen/numerus.html
Gruß
Markus
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