Gute Frage, das ist ein Klassiker 🙂 Beide Methoden versteuern denselben Sachverhalt – die private Nutzung als geldwerten Vorteil –, aber sie messen ihn völlig unterschiedlich:
- 1-%-Regelung (pauschal): Pro Monat 1 % des Brutto-Listenpreises (Neupreis, auch bei Gebrauchtwagen!) plus 0,03 % je Entfernungskilometer für Fahrten Wohnung–Arbeit. Kein Aufwand, aber unabhängig davon, wie viel er wirklich privat fährt.
- Fahrtenbuch: Man erfasst alle Fahrten und versteuert nur den tatsächlichen Privatanteil an den Gesamtkosten des Fahrzeugs.
Faustregel für die Klausur wie fürs Leben: teurer Listenpreis + wenig Privatfahrten → Fahrtenbuch, günstiger Wagen + viel Privatnutzung → 1 %. Für reine E-Dienstwagen gibt es außerdem die begünstigte 0,25-%-Variante (Listenpreis bis 70.000 €).