Der Turnus hängt an der Steuer (Zahllast) des Vorjahres:
- über 7.500 € → monatlich
- 1.000 € bis 7.500 € → vierteljährlich
- bis 1.000 € → Finanzamt kann von der Voranmeldung befreien (nur Jahreserklärung)
Sonderfall Existenzgründer: die geben (Stand aktueller Regel wieder) im Gründungs- und Folgejahr grundsätzlich nach dem allgemeinen Schema ab – da lohnt der Blick ins aktuelle BMF-Schreiben, das wurde zwischenzeitlich mehrfach angepasst. Abgabe immer bis zum 10. des Folgemonats.