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  3. Luckygirl11

Beiträge von Luckygirl11

  • ESA BIL01 Aufgabe 3 SGD Beleg

    • Luckygirl11
    • 11. September 2009 um 11:57

    Ich denke mal eher, das hängt mit dem Kurs zusammen, den man belegt hat. Ich bin nämlich auch bei ILS.

  • ESA BIL01 Aufgabe 3 SGD Beleg

    • Luckygirl11
    • 11. September 2009 um 11:49

    Also ich habe Belegdatum und Buchungsdatum identisch ausgestellt. War so in Ordnung.
    Was aber viel wichtiger ist: bei einem Eigenbeleg darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Das heißt, dass der Betrag Brutto = Netto ist. Wenn das nicht bemängelt wurde hat der Fernlehrer einen Fehler gemacht.
    Achja, und Empfänger ist der Mitarbeiter und nicht die Telekom.

  • BUF02 - Aufgabe 3

    • Luckygirl11
    • 10. September 2009 um 17:34

    Damit sind Gutschriften gemeint, die z. B. aufgrund schlechter Warenqualität erstellt werden.

  • BUF02 - Aufgabe 3

    • Luckygirl11
    • 10. September 2009 um 15:09

    Die zweite Variante. Sagt doch schon der Kontoname: Rücksendungen.

  • kapitalwert berechnen

    • Luckygirl11
    • 9. September 2009 um 11:09

    Also im Normalfall werden die Tabellen bei einer derartigen Frage in der Prüfung mitausgeteilt.

  • Buf02-xx5-a28

    • Luckygirl11
    • 7. September 2009 um 18:01

    Das kann auch gar nicht aufgehen. Irgendein Wert ist falsch oder fehlt. Von BGA bis Bankguthaben sind Aktiva (Soll, 700.000). Von Bankdarlehen bis Eigenkapital sind Passiva (Haben, 2.107.200). Entweder hast Du irgendetwas übersehen oder die Angaben in Deinem Heft sind falsch. Dann würde ich mich an die Fernschule wenden.

  • ESA zu STW04

    • Luckygirl11
    • 7. September 2009 um 10:23

    Die Einnahmen sind o.K. Im Prinzip scheint auch der Rest richtig zu sein. Ich hab am Anfang die Zahlen mit Nachkommastellen berechnet und komme vielleicht daher auf ein minimal anderes Ergebnis. War aber jedenfalls nicht falsch.
    Der Gebäudeanteil beträgt 72,22 %. Das heißt anteilige Grunderwerbsteuer 22.749,30, anteilige Gerichtsgebühren 722,20, anteilige Notargebühren 6.499,80. Anschaffungskosten Gebäude somit: 679.971,30. Jährliche AfA 13.599,43, zeitanteilig 11.332,86.
    Jetzt musst Du doch nur noch die AfA und die anderen Werbungskosten (Disagio, Kreditzinsen, Notar- und Gerichtsgebühren, Betriebskosten) von den Mieteinnahmen abziehen. Hast Du dabei vielleicht was vergessen?

  • ESA zu STW04

    • Luckygirl11
    • 7. September 2009 um 09:31

    Die Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit sind o. K.
    Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen liegst Du falsch. Die ausgezahlten Beträge zuzüglich der einbehaltenten KapESt (+SolZ) sind die Einnnahmen. Hiervon gehen steuerfreie Einnahmen und Werbungskosten runter, dann erhältst Du die von Dir genannten 24.652 €. Jetzt noch den Sparerfreibetrag runter und Du hast Einkünfte aus Kapitalvermögen von 23.152 €.
    Bei den Einkünften aus V+V musst Du zunächst mal den Anteil Grund/Boden und Gebäude ermitteln. Mit aktivierungspflichtig beim Gebäude sind dann die anteilige Grunderwerbsteuer, Gerichtsgebühren für die Eigentumsüberschreibung und die Notargebühren für den Kaufvertrag). Aber immer nur in Höhe des errechneten Anteils. Von den so ermittelten Anschaffungskosten berechnest Du die AfA (anteilig für 10 Monate). Als Ergebnis muss rauskommen, dass die Einkünfte aus V+V ./. 14.832,86 € betragen.

  • Einsendeaufgabe SubS 7C/N USt. III

    • Luckygirl11
    • 2. September 2009 um 08:37

    In diesem Fall brauchst Du keine Vorsteuer in der Voranmeldung anzusetzen. Das bedeutet nur, dass der Wareneinkauf hierfür prinzipiell zum Vorsteuerabzug zugelassen ist. Der Wareneinkauf kann aber irgendwann mal gewesen sein. Er muss nicht in direktem Zusammenhang mit der Ausfuhr stehen.

  • HIIILFEEE zu BIL01 ILS Aufgabe 1 und 5

    • Luckygirl11
    • 1. September 2009 um 14:04

    Die Konten brauchen nicht abgeschlossen zu werden. Sähe ja auch lächerlich aus :)

  • Online und Media Recht

    • Luckygirl11
    • 28. August 2009 um 12:29

    Schau mal in das Bundesdatenschutzgesetz, § 19.

  • Aufstellung Eröffnungsbilanz OHG

    • Luckygirl11
    • 26. August 2009 um 13:46

    Hattest Du Dir das Eigenkapital der zwei in Höhe von 10.000 ausgedacht? Von dieser Summe steht doch nirgends was.... Naja egal, Hauptsache, Du hast es jetzt.
    Das mit den Prüfungen war so ne Sache für sich. Ich wußte damals noch nicht, dass ich die zwei Teile splitten kann. Und als ich dann soweit war, war auch noch grad der Prüfungstermin vorbei. Also musste ich fast ein Jahr warten und hab dann gleich beide Prüfungsteile gemacht. War schon ziemlich hart. Vor allem war ich die einzige Fernstudentin. Alle anderen hatten ihre Kurse bei der IHK oder so gemacht. Aber geklappt hats ja trotzdem :)
    Karriere- und finanztechnisch ist bei mir noch nicht allzuviel passiert. Das liegt aber mehr daran, dass ich schon lange für ein Familienunternehmen arbeite. Die Weiterbildungen bekomme ich komplett bezahlt und es nützt mir für meine Arbeit. Und momentan will ich auch nicht unbedingt nach ner Gehaltserhöhung fragen. Man kann ja froh sein, wenn man noch einen vernünftigen Job hat..... Bereut hab ich es auf jeden Fall nicht. Kann jetzt viel besser mit unserem Steuerberater fachsimpeln und verstehe einiges eher.
    LG, Dorthe

  • Aufstellung Eröffnungsbilanz OHG

    • Luckygirl11
    • 26. August 2009 um 10:40

    Jepp, den BiBu hab ich hinter mir :)
    Aber wo ist Dein Problem mit Passiva? Wenn A und B zu gleichen Teilen beteiligt sind musst Du die Bilanzsumme von Aktiva doch nur durch zwei Teilen und jedem die Hälfte zuordnen.

  • Aufstellung Eröffnungsbilanz OHG

    • Luckygirl11
    • 26. August 2009 um 09:08

    Hallo Jana,
    hab den Lehrgang auch vor ein paar Jahren bei der ILS gemacht, daher kenne ich die Aufgabe. Der letzte Aufgabenteil mit dem Geschäftsführergehalt und dem Gewinn bezieht sich schon auf die nächste Aufgabe (Ermittlung der Gewerbesteuer) und hat nichts mit der Eröffnungsbilanz zu tun.

    Sofern sich die Rechtslage nicht geändert hat sieht die Eröffnungsbilanz wie folgt aus:
    Aktiva
    AV, Sach-AV, unbebautes Grundstück 15.000
    AV, Finanzanlagen, KG-Beteiligung 6.000
    AV, Finanzanlagen, GmbH-Beteiligung, 12.500
    UV, Bankguthaben 10.000
    Passiva
    EK, Kapital A 21.750
    EK, Kapital B 21.750

    Gruß, Luckygirl

  • Bil 04

    • Luckygirl11
    • 25. August 2009 um 21:15

    Ich hab sie mitgeschickt. Obs so sein sollte weiß ich aber nicht.

  • Bil 04

    • Luckygirl11
    • 25. August 2009 um 20:32

    Die Werte stimmen jedenfalls.

  • Wertobergrenze oder Wertuntergrenze - BIL05

    • Luckygirl11
    • 25. August 2009 um 17:04

    Schau mal in die Einkommensteuerrichtlinien, R 6.4, Absatz 4 (betrifft den Umfang der Herstellungskosten):

    Das handelsrechtliche Bewertungswahlrecht für Kosten der allgemeinen Verwaltung und Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung sowie für Zinsen für Fremdkapital gilt auch für die Steuerbilanz; Voraussetzung für die Berücksichtigung als Teil der Herstellungskosten ist, dass in der Handelsbilanz entsprechend verfahren wird. Zu den Kosten für die allgemeine Verwaltung gehören u. a. die Aufwendungen für Geschäftsleitung, Einkauf und Wareneingang, Betriebsrat, Personalbüro, Nachrichtenwesen, Ausbildungswesen, Rechnungswesen - z. B. Buchführung, Betriebsabrechnung, Statistik und Kalkulation -, Feuerwehr, Werkschutz sowie allgemeine Fürsorge einschließlich Betriebskrankenkasse.

    Vielleicht hilft Dir das auf die Sprünge.
    LG, Luckygirl

  • ESA zu STW05

    • Luckygirl11
    • 25. August 2009 um 14:26

    Leider ist das meiste nicht korrekt.
    Erstmal musst Du bei den Bezeichnungen genau aufpassen:
    Einkünfte von Oswald aus nicht selbständiger Arbeit: 49.080 €. Die 50.000 sind Einnahmen. Einkünfte ist immer das, was nach Abzug der Aufwendungen/Werbungskosten bleibt.
    Die Einkünfte aus V+V sind falsch. Wo bleibt die AfA und der Zinsanteil aus den wiederkehrenden Leistungen?
    Die Rente an den Erbonkel sind keine Sonderausgaben (Anschaffungskosten bei den Einkünften aus V+V in Höhe des Barwerts, Zinsanteil = Werbungskosten). Die Unterstützungszahlungen an den Vater sind auch keine Sonderausgaben, sondern außergewöhnliche Belastungen.
    Bei den Sonderausgaben fehlen die Vorsorgeaufwendungen.
    Die Kinder- und Betreuungsfreibeträge sind o.K.
    Ich glaub, Du solltest Dir das Heft lieber nochmal genau anschauen.

    LG, Luckygirl

  • Bil 04

    • Luckygirl11
    • 24. August 2009 um 16:55

    Ob MÜSSEN weiß ich nicht, ich habs gemacht.

  • Bil 04

    • Luckygirl11
    • 24. August 2009 um 16:53

    Von mir aus auch beides. dorthel@gmx.de

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