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  3. Naddl5484

Beiträge von Naddl5484

  • INV01 Aufgabe 1,2 und 3

    • Naddl5484
    • 22. September 2009 um 15:13

    a)
    Bei der Bestimmung der kritischen Werte wird der Wert für eine unsichere Größe bestimmt, ab dem das Investitionsprojekt nicht mehr lohnend ist. Dieser Schwellenwert wird auch als kritischer Wert bezeichnet. Ein Beispiel hierfür ist die Amortisationszeit. Ist diese bei der Anschaffung einer neuen Verpackungsmaschine, mit 7 Jahren höher als die Nutzungsdauer von 6 Jahren, ist die Anschaffung nicht lohnend.
    b)
    Beim Korrekturverfahren werden Unsicherheiten einkalkuliert. Dies geschieht indem man Risikoab- und -zuschläge vornimmt, die die Vorteilhaftigkeit der Investition verschlechtert. Erweist sich die Investition auch dann noch als vorteilhaft wenn man von den ungünstigeren Annahmen ausgeht, so ist davon auszugehen, dass es sich um eine relativ sichere Investition handelt. Betrachtet man beispielsweise die Erträge die aus der Anschaffung einer neuen Produktionsmaschine resultieren: Tatsächlich ist unter Betrachtung aller möglichen Faktoren von Erträgen von 150.000 € zu rechnen. Unter Einbeziehung von einem Risikoabschlag von 20% würden in der Bewertung nur 120.000 € angesetzt werden.

  • Einsendeaufgabe KRE05N

    • Naddl5484
    • 24. Juli 2009 um 17:52

    Hi, das Ergebnis von Matze 1983 stimmt meiner Meinung nach nicht ganz, weil er die Sondereinzelkosten des Vertriebs (die 3% Verkaufsprovision) nicht berücksichtigt hat.

  • Entnahme Sonderbetriebsvermögen bei negativem Kapitalkonto

    • Naddl5484
    • 3. Juli 2009 um 18:33

    Hallo, ist schon etwas her, aber villeicht kann mir ja doch jemand helfen?
    Grundsätzlich sehe ich das wie sfondo. Aber auch ich komme mit dem Grundstück nicht zu recht. Handelt es sich um eine Enlagenminderung oder nicht? Vielleicht hat je jemand die ESA zurück und kann mir nen Tip geben, wär echt dankbar...

  • STW06 vorübergehende Wertminderung eines Grundstücks

    • Naddl5484
    • 11. Juni 2009 um 20:00

    Handelsrechtlich besteht zwar ein Wahlrecht, d.h es könnte zum Teilwert angesetzt werden.
    Steuerlich ist die Bewertung zum niedrigeren Teilwert unzulässig, weil es nur eine vorüberghende Wertminderung ist. Das heißt das Grundstück muss mit 100.000 angesetzt werden, damit es eine einheitliche Steuer - und Handelsbilanz gibt.

  • Erwerbsunfähigkeitsrente

    • Naddl5484
    • 4. Mai 2009 um 20:46

    Danke für die sehr verständlche Aufstellung. Stand irgendwie total auf dem Schauch, aber damit komm ich echt weiter. Danke

  • Arbeitsrecht - Koalitionen

    • Naddl5484
    • 29. März 2009 um 21:12

    Vielleicht hilft ja auch Art. 9 GG. Bin aber auch nicht sicher ob das gemeint ist

    Gruß Naddl

  • Einsendeaufgabe FIN01

    • Naddl5484
    • 5. November 2008 um 14:31

    Dankehab gerade al mit meiner Aufgabe verglichen, hab etwas ausfhrlicher in der Berechnung aber sonst hab ich das auch genauso.

  • Finanzierung FIN01

    • Naddl5484
    • 5. November 2008 um 13:40

    Ich hab das ganze so verfasst, hab aber auch noch keine Ahnung ob das ausreicht:

    Die Anlagendeckung zeigt das Verhältnis zwischen Anlagevermögen langfristig finanziert ist. Das langfristig gebundene Anlagevermögen sollte stets auch langfristig finanziert sein (goldene Bilanzregel), der Deckungsgrad II sollte also mindestens 100% betragen. (Ziel 110 bis 150%).
    Das bedeutet, dass das Anlagevermögen vollständig sowie Teile des (zum Teil ebenfalls langfristigen) Umlaufvermögens (z.B. eiserne Bestände) langfristig finanziert sind. Im Beispiel liegt ein Deckungsgrad von 134,88 % bzw. 143,95% vor. Das Heißt das Ziel der langfristigen Finanzierung ist erreicht.

  • Maßnahmen der Europ. Zentralbank - Wirkungen

    • Naddl5484
    • 19. Oktober 2008 um 15:22

    Hallo,
    weiß nicht ob du mittlerweile eine antwort hast, aber ich würde die Sache so sehen:

    Das oberste Ziel ist immer die Stabilität des Geldwertes. Um das Preisniveau stabil zu halten bedient sich die EZB Instruments der Zinspolitik, das heißt der Erhöhung oder Senkung des Leitzins.
    Die Erhöhung der Leitzinsen soll dabei einer Inflation entgegen wirken. Eine
    Senkung soll eine Deflation bekämpfen.
    Dabei verfolgt die Erhöhung das Ziel die Nachfrage zu drosseln. Wenn mehr Geld für Zinsen aufgewendet werden muss, dann steht weniger Geld zur Verfügung um die Nachfrage zu befriedigen. Also geht die Nachfrage zurück.
    Wird weniger Geld für Zinsen aufgewendet und steht dem Unternehmen oder privaten Haushalten zur Verfügung heißt dies aber nicht zwangsläufig, dass dieses Geld für mehr Investitionen oder höheren Konsum verwendet wird. Die Nachfrage wird demnach nicht automatisch erhöht und somit die Preisniveausenkung gemindert bzw. gestoppt.
    Zudem ist eine Zinssenkung nur so lang möglich bis sie nahezu null ist. Anders als bei einer Zinserhöhung, die theoretisch beliebig weit nach oben getrieben werden könnte. Daraus folgt, dass der Erfolg einer Erhöhung sicherer ist als der einer Zinssenkung.

    Hab aber noch keine Ahnung ob dies als Antwort ausreicht.
    Naddl5484

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